Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

  • es besteht ja durchaus die Möglichkeit, daß sich durch das scharfe Bremsmanöver jemand die Nase blutig gemacht hat oder irgend etwas durchs (andere) Auto flog, was jetzt kaputt ist.


    Jeder Verkehrsteilnehmer ist doch selber verantowortlich wie er seine Ladung/Gepäck verstaut. Kann HaRdStYl3_RaV3R den etwas dafür wenn z.b eine Cola Flasche beim Bremsen ins CD Fach rauscht? :crazy:


    Besorg dir einen Anwalt erzähl ihm was los war, vor allem das die dir gefolgt sind, und dich ausbremsen wollten. Zumal das Nötigung ist (kann mit 2 Jahren Haft bestraft werden) Würde da eine Gegenanzeige machen, nur leider hast du dazu keine Zeugen.
    Das nächste: Man muss mit angepasster Geschwindigkeit fahren, so dass man immer zu jedem Zeitpunkt anhalten kann, da er ja die Geschwindigkeit deutlich übertretten hat (Anhand der Bremspuren lässt sich das beweisen) kann er sich nicht so verhalten. Wenn er langsamer gefahren wäre, hätte er wohl nicht so bremsen müssen.

  • Das ich keine Zeugen hab macht mir zudem noch zusätzlich sorgen.. Nicht das die dann alles anders drehen und ich am Ende der Depp bin :thumbdown:

    I am a Hardstyle lover, till the day that I die


    :thumbup: Das Leben ist zu kurz, um kleine hässliche Autos zu fahren und langsame Musik zu hören :thumbup:

  • Fakt ist, das es kein Unfall gab sonst hätte er dir nicht hinterher fahren können. Und wenn er doch in Graben gerauscht ist und du es nur nicht mitbekommen hast. Ist er wohl selber Schuld, dort war wohl nicht umsonst 70? Würde schnellstmöglichst einen Anwalt informieren, der soll sich bei der Polizei zu der Sache äußern :thumbup:

  • hast du dir da eine besonders ungünstige Stelle zum Wenden ausgesucht?
    Ich meine: war das gleich hinter ner Kurve oder Hügel?
    Normalerweise kann man doch immer recht weit gucken auf der Landstrasse, also wieso mussten die so in die Eisen gehen?
    Der war doch mit Sicherheit zu schnell unterwegs(schriebst du bereits), dann nötigt er dich noch und geht auch noch zur Polente ... :crazy:
    Ich glaub nicht dass du da viel zu befürchten hast. Ausserdem kann garnichts Schlimmes passiert sein, wird wohl bloß iein Wichtigtuer sein.
    Mach dir da mal keine Sorgen.


    Gruß


    PS: In dubio pro reo

  • Hm also da muss ich gestehen, es war ein kleiner Hügel, wo man nicht besonders weit gucken konnte. Aber es war keine durchgestrichene Linie oder eine Kraftstraße. Von daher wäre Wenden ja auch erlaubt. Und sowit ich bis zum Hügel gucken konnte, war auch kein anderes Auto da.


    Wäre wohl dann doch besser gewesen erst hinter dem Hügel zu wenden, aber dann hätte ich ja wieder nach Hinten keine Sicht gehabt xD.


    Letztendlich denke Ich mir, das er sich darüber aufgeregt hat, das er wegen mir Bremsen musste (Na ja, ob es was zu Sache tut weiß ich nicht, aber es war ein Golf Fahrer ^^)..


    Morgen oder Montag werde ich zum Anwalt gehen und die Sache wird sich klären, also von so einem werde ich mich sicherlich nicht einschüchtern lassen..


    MfG
    Tim

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    :thumbup: Das Leben ist zu kurz, um kleine hässliche Autos zu fahren und langsame Musik zu hören :thumbup:

  • Vor X Jahren ist mir folgendes Passiert.
    Ich fahre durch eine kleine Ortschaft, sehr enge Straße und mir entgegen kommt ein Traktor mit Anhänger voll mit Strohballen beladen entgegen. Der fuhr mit voller Geschwindigkeit auf mich zu ohne das genügend Platz für beide da war. Bin dann auf den Gehsteig rauf gefahren und schimpfte vor mich hin bis ich einen Knall hörte und im Rückspiegel Strohballen runterfallen sah. Ja sicher war ich schadenfroh und dachte, dass hast du davon, so bescheuert hier durch zu fahren. Bin dann vom Bürgersteig runter gefahren und setzte meine Heimfahrt fort.
    Nicht mal richtig zur Türe rein ging das Telefon, der liebe Traktorfahrer war am Apparat, sagte die Telefonnummer hätte er von der Polizei, er hätte da angerufen und denen mitgeteilt das ich ihn von der Straße gedrängt hätte. Somit haben die ihm meine Telefonnummer und Adresse mitgeteilt. Ich war mir keiner Schuld bewusst, rief bei der Polizei an und erfuhr, dass nach mir schon gefahndet wird.


    Bin dann zur Polizei gefahren, hatte einen sehr netten Beamten vor mir.
    Ich schilderte die Sache kurz, dann schaute er sich mein Fahrzeug an ob ich eine Beschädigung von der angeblichen Abdrängung am Fahrzeug habe. Da war natürlich nichts, dann sagte er zu mir ich solle die Aussage bei ihm verweigern und mir einen Anwalt nehmen. Er sagte auch noch zu mir, das er von meiner Aussage kein Protokoll erstellt und auch nicht gehört hat das ich einen Knall vernommen habe und Strohballen in den Rückspiegel fallen sah.


    Ich solle mir einen Rechtsanwalt nehmen, da es eventuell um Fahrerflucht geht.
    Dann zum Anwalt, der schrieb nur zur Sache, dass ich zur besagten Zeit da entlang gefahren bin, auf dem Bürgersteig ausgewichen bin und meine Fahrt fortgesetzt habe. Ein Geräusch oder Knall habe ich nicht vernommen. Die fallenden Heuballen wurden auch nicht erwähnt.
    Nach X Wochen bekam ich einen Bescheid, dass das Ermittlungsverfahren gegen mich eingestellt wurde da ich weder am Unfall beteiligt, noch etwas davon mitbekommen habe.


    So jetzt meine Frage, kann es nicht sein, dass du die Vollbremsung von einem anderen Fahrzeug gar nicht mitbekommen hast und auf einmal ohne ersichtlichen Grund auf der besagten Strecke genötigt wurden bist. Voller Unverstand nicht angehalten hast, da es sich hier offensichtlich um ein paar Straßenrowdys handeln müsste und du dich an so etwas nicht beteiligen mochtest.


    So etwa in der Richtung musste der Anwalt das doch auch einschätzen.


    Gruß Werner
    P.S.:
    Ich bekomme das mit der Schrift nicht hin wenn ich das im Word schreibe und dann hier reinkopiere. :(

  • Hallo Werner,


    Deine damalige Situation ist ja ähnlich wie meiner, also das du eigentlich nicht wirklich was schuld warst und trotzdem angezeigt wurdest.


    Die Vollbremsung hab ich allerdings mitbekommen, da auch der Qualm der Reifen nicht zu übersehen war. Der Grund, warum die mich aber zum anhalten zwingen wollten ist mir bis dato unklar, das wird sich wahrscheinlich wenn es soweit kommt auch erst vor Gericht klären ;)..


    Das es aber zu einer Anzeige kommt halte ich immer noch für unwahrscheinlich, da, wie bereits schon erwähnt, kein wirklicher schaden entstanden ist.


    MfG
    Tim

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  • Hallo Tim,


    Recht haben und Recht bekommen ist so eine Sache.


    Wenn ich du wäre, würde ich in Abstimmung deines Rechtsanwalts nicht gemerkt haben, dass da einer eine Vollbremsung gemacht hat. Rauch aufsteigen sehen geht ja auch nicht, da doch keiner vor einer Kuppe mit hoher Geschwindigkeit diese nimmt. Oder gibst du volle Kanne vor etwas, wo du nicht weist was dahinter ist. Da kann ein Fahrradfahrer oder mehrere, Fußgängergruppe oder ein Fahrzeug mit einer Panne sein. Wenn der Fahrer des anderen KFZ sagt er hat so hart bremsen müssen das es gequalmt hat, schießt er sich selber ins Aus. Aber das darft du ihn nicht vorwerfen, sondern dein Rechtsanwalt muss dann bei der Polizei nachfragen wie das möglich ist.


    Ich bleibe dabei, ich hätte an deiner Stelle nichts bemerkt und wenn hundert im anderen Fahrzeug sitzen, können die nicht sagen was du aufgenommen hast oder was nicht.


    Bist du nicht voll auf dein Fahrzeug konzentriert gewesen, da bei dir die Ölkontrolle aufgeblinkt ist, du deswegen gewendet hast um schneller wieder zu Hause zu sein da sonnst noch etwas kaputt geht an deinem Fahrzeug.


    Lasse dir mit deinem Rechtsanwalt so etwas einfallen. Nur was du nicht machen darfst, dem anderen Fahrer Fehlverhalten vor werfen, immer nur nachfragen lassen vom Rechtsanwalt.


    Ist halt meine Meinung



    Gruß Werner

  • Ich an deiner Stelle würde die Vorladung mit zum Anwalt nehmen und der kümmert sich dann um alles. Du brauchst dann nicht hin zu gehen.
    Ein guter Anwalt, am besten einer der sich auf Verkehrsrecht eingeschossen hat, wäre jetzt das Wichtigste.
    Die Polizei wird es so drehen, dass der § 1 der StVO weder von dir noch vom anderen beachtet wurde. Und wenn der wegen einer möglichen Bremsplatte dort hin gegangen ist, dass kann er gemäß § 1 der StVO nicht so gefahren sein, dass er sein Fahrzeug jederzeit anhalten oder ausweichen kann.
    Ich selbst weiß, dass dieser ein "Gummiparagraph" ist, aber jeder Richter legt ihn so aus, wie er es gerade braucht.
    Mir ist mal (siehe Vorstellungsthread) 20 meter vor mir auf der A9 zwischen Greding und Hilpoltstein ein Kältelkompressor eines Reisebusses vor das Auto auf die Fahrbahn geflogen. Ich hatte 3 Möglichkeiten: entweder in den laufenden Verkehr auf den mittleren Streifen ziehen (ich befand mich auf der dritten Spur im Überholvorgang bei ca 140 km/h (Achtung: keine Geschwindigkeitsbeschränkung), oder in die Leitplanke ziehen, oder zusehen, dass ich das Ding ziemlich mittig erwische und zusehe, dass ich die Kiste auf dem Standstreifen zum stehen bringe.
    Ich hatte die 3. Möglichkeit gewählt und es kam zur Gerichtsverhandlung in Hipoltstein.
    Mein damaliger Anwalt hatte aber den Anfängerfehler schlechthin gemacht und ist selbst zur Verteidigung dort hin gefahren. Normalerweise geben das Anwälte an Kollegen vor Ort ab.
    Der Richter hat sich, wie es kommen musste auf den gegnerischen Anwalt eingeschossen, denn dieser war dort selbst ansässig. Der Unfallgegner hat dort einen Anwalt von seinem Anwalt hinschicken lassen.
    Der Richter hat mir den Vorwurf gemacht, dass ich nach § 1 nicht gehandelt hätte (so ein Quatsch, wie soll ich auf der BAB jederzeit anhalten können).
    Aber ich hab 80 % Schuld und 4 Punkte bekommen. Als ich noch was gesagt hab, da wollte der Richter eine "Rotakte" anlegen.
    Also kann ich dir nur den Rat geben: Geh zum Anwalt, der sich auf Verkehrsrecht spezialisiert hat. Der wird sich um alles kümmern.

  • Mal so nebenher : Man wendet nicht auf der Strasse. Es gibt genug andere, ungefährliche, Möglichkeiten ( Feldweg, Einfahrten usw.). Dafür fällt man bei uns durch die Führerscheinprüfung.


    Recht haben und Recht bekommen ist nicht so eine Sache, sondern zwei gänzlich unterschiedliche Schuhe. Ich habe von meiner Anwältin gelernt, dass ich einen unschuldigen Bürger anzeigen kann und dieser auch verurteilt wird, obwohl er gar nichts gemacht hat. Stichwort : Beweise.