Wie verhalten bei "Polizei"kontrolle

  • Moinsen Kinners - Zuersteinmal wünsch ich euch allen einen schönen Kindertag ;)


    Zum anderen ist mir heute folgendes passiert:


    Ich fuhr an eine Ampel heran, die grün war - davor stand ein Auto. Der Fahrer hatte wahrscheinlich die Grünphase nicht mitbekommen. Also habe ich kurz gehupt um ihn "wecken". Darufhin für der Wagen los, weiter in meine Richtung. Offenbar verärgert wegen des Hupens fuhr er auf einer Stadtstraße, ohne Überholmöglichkeit, mit konsequenter Boshaftigkeit 35-40 km/h. Nach ungefähr 2 Km wurde die Straße 2 Spurig und ich konnte, ohne schneller als 55 km/h zu fahren Übeholen. An der nächsten Ampel stand der Wagen hinter mir, der Fahrer stieg aus und kam zu mir ans Fenster. Er klopfte, wollte das ich öffne und zeigte mir seinen "Polizeiausweis" (Schlecht zu erkennen in seinem Portmonait und hinter Folie) - Die Ampel wurde grün - er rief noch was von wegen Anzeige usw. und ich fuhr fort. Im nachhinein stellte sich heraus, das der Typ wirklich von der Polizei war.


    Nun meine Frage: muss ich mich von einem Polizisten in seinem Privatauto anhalten lassen? Eine Kelle oder andere Polizeitypische Gegenstände, außer seinem Ausweis waren nicht dabei. Also irgendwie war mir die Sache zu doof, deswegen wollte ich mal nachfragen wie man sich verhalten sollte, weil ich ja weiß, das hier auch ein Paar Kollegen von den freundlichen dabei sind.


    Zweite Frage: Kann ich den Polizisten wegen "gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr" was? Er is auf einer Bundesstraße (zwar innerorts und 50Km/h) ausgestiegen und an mein Auto gekommen!? - Das soll jetzt keine Provokation werden, aber irgendie will ich mich dnn auch wehren.


    Weitere "Provoationen" außer meines Hupens an der Ampel gabs es nicht, wobei ich glaube, das jeder an der Stelle gehupt hätte.


    Grüße Eichi


    1.&2. Treffen der W202-Freunde in Holzthaleben - Ich war dabei
    3. Treffen der W202-Freunde 2010 in Mühlhausen - Ich war dabei


    Golf und Polo sind Sportarten, Primzahlen kann man nicht fahren und über Papiergrössen brauchen wir gar nicht reden.


    der Schwächste fliegt...

    Einmal editiert, zuletzt von eichi ()

  • Grundsätzlich kann sich ein Polizeibeamter auch in der Freizeit in den Dienst versetzen. Ergo hat er dann die gleichen Befugnisse, als würde er sich im Dienst befinden. Ob das bei sowas sinnvoll ist - das steht auf einem anderen Blatt.


    Einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr seitens des Polizeibeamten kann ich hier nicht erkennen.


    Ich würde an Deiner Stelle einfach abwarten, ob irgendwas kommt und dann kannnst Du ja noch immer Einspruch einlegen.


    Gruß

  • hallo,und abgesehen davon kann ein einzelner Polizist dir nix anhaben,da es im Streitfall Aussage gegen Aussage steht,weshalb Polizisten IMMER zu 2. im Dienst sind ??!!
    Genausogut kann ein (1x) Polizist im Dienst und im Dienstwagem mit allem drum und dran dich weder anhalten noch was von dir wollen,da er keinen Zeugen hat,deswegen immer 2 Polizisten im Dienst.
    Wenn was nicht stimmt klärt mich auf ich kenne das so.


    P.S. Bin öfters mit Nebelscheinwerfer,irgendwelchen LEDs usw gefahren wo dann Polizisten im Polizeiwagen vorbeifuhren,die aber allein waren also nur ein Beamter,wurde ich nie angehalten.
    Aber dann im gleichen Fall wiedermal Nebler und 2 Polizisten in einem Auto haben mitten in der Stadt die Handbremse gezogen sich auf der straße gedreht und mit blaulicht noch hinter mir 6 autos überholt und mich angehalten,ich hab mich gefühlt wie ein Schwerverbrecher....

    • Offizieller Beitrag

    Hi eichi, Du kleiner Schwerverbrecher! :P xD


    Ich kann die Aussage von Mittelhessen soweit bestätigen.


    Eine Anzeige seinerseits ist bedingt möglich aber eher unwahrscheinlich.


    Wenn es zu einer Anzeige kommt, dann wäre sie ohnehin nur im Ordnungswidrigkeitenbereich.


    Gemäß bundeseinheitlichem Tatbestandskatalog 2009, auf Seite 111 unter der Rubrik Warnzeichen gem. §16 StVO sind die Tatbestände, welche hier von Dir begangen worden sind wie folgt aufgeführt.


    - Tatbestandsnummer 116000: Sie gaben missbräuchlich Schallzeichen. ( B - 1 ) 5,00 EUR
    §16 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat


    - Tatbestandsnummer 116100 Sie gaben missbräuchlich Schallzeichen und belästigten dadurch Andere. ( B - 1 ) 10,00 EUR
    §16 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 70 BKat; § 19 OWiG



    Also wie Du siehst, nix weltbewegendes.


    Außerdem kannst Du dagegen Widerspruch einlegen und ...


    Ist aber alles Quatsch bei solch kleinen Beträgen.



    Mach Dir keinen Kopf drum.



    Gruß :police:

    • Offizieller Beitrag

    Wenn was nicht stimmt klärt mich auf ich kenne das so.

    Kurz und knapp Blödsinn. :rolleyes:


    Wenn dies so wäre, hätten wir mitlerweine Anarchie in unserem Lande. :thumbdown:


    Aber dann im gleichen Fall wiedermal Nebler und 2 Polizisten in einem Auto haben mitten in der Stadt die Handbremse gezogen sich auf der straße gedreht und mit blaulicht noch hinter mir 6 autos überholt und mich angehalten,ich hab mich gefühlt wie ein Schwerverbrecher....

    Bei solchen Vorfällen immer die Namen oder Dienstnummern geben lassen und Dienst- bzw. Sachaufsichtsbeschwerde einreichen.


    Die Maßnahmen und die Verhaltensweisen von Polizeivollzugsbeamten müssen immer Lage- und Situationsangepasst sein.




    Gruß :police:

  • abgesehen davon kann ein einzelner Polizist dir nix anhaben


    Hi,


    das stimmt so nicht. Ein Kumpel wurde schon mal wegen zu lautem Auspuff (3er BMW... :pinch: ) von einem einzelnen Polizisten im Dienstwagen angehalten und hat ne Mängelkarte oder wie das Ding heißt ausgestellt bekommen.
    Auch Stefan Meißner kann mehr dazu sagen, der wohl schon mal von einem einzelnen Polizisten im Zivilwagen angehalten wurde.



    Gruß
    Martin, der seit 1 Monat auf ein Ticket wegen Falschparken wartet... ist wohl im Blätterwald untergegangen. Da heißt es, noch 2 Monate 3mal auf Holz klopfen (3-monatige Verjährungsfrist :) )

  • hallo,und abgesehen davon kann ein einzelner Polizist dir nix anhaben,da es im Streitfall Aussage gegen Aussage steht,weshalb Polizisten IMMER zu 2. im Dienst sind ??!!
    Genausogut kann ein (1x) Polizist im Dienst und im Dienstwagem mit allem drum und dran dich weder anhalten noch was von dir wollen,da er keinen Zeugen hat,deswegen immer 2 Polizisten im Dienst.
    Wenn was nicht stimmt klärt mich auf ich kenne das so.

    Deine Rechtsauffassung ist natürlich kokolores :D


    Wenn es vor Gericht gehen sollte - dann ist der Richter in seiner Beweiswürdigung frei. Das bedeutet auf gut deutsch, dass er auch einem Zeugen glauben kann, selbst wenn 10 Zeugen was anderes sagen ;)


    Und wenn sich nur ein Polizeibeamter im Fahrzeug befindet - dann macht er meistens nur deshalb nix, weil er entweder was anderes zu tun hat, ein Einschreiten für nicht geboten hält bzw. dies aus Gründen der Eigensicherung einfach nicht macht.

    • Offizieller Beitrag

    dies aus Gründen der Eigensicherung einfach nicht macht.

    Dies ist der Hauptgrund in unseren heutigen Zeiten!


    Früher war es ja normal, dass der Dorfpolizist oder der Stadtpolizist vollkommen alleine auf Streife ging.


    Dies änderte sich erstmals zu Zeiten des Terrorismus in Deutschland.




    Gruß :thumbup:

  • Schön, das wir jetzt die Verjährungsfristen und die Sache mit den Neblern und der Handbremse geklärt haben. Hilft mir aber nur bedingt....


    Bei meinem ersten Post habeich die Situation beschrieben, wie sie war, ohne was weg zu lassen oder hinzuzufügen. Weshalb habe ich mich falsch verhalten? Bzw. außer dem Hupen hab ich mich doch eigentlich nicht falsch verhalten, oder liege ich da falsch?


    Meine Ausgangsfrage: Nur anhand eines Dienstausweises, der mittels Farbkopierer mühelos reproduzierbar ist - UND: der mir weder deutlisch gezeigt wurde noch mir sonstige "Dienstmerkmale" gezeigt wurden - Muss ich die Tür öffnen?


    Ich meine mal ganz Salopp gesagt: Ich lasse mir so einen Dienstausweiß machen, klebe mein Foto auf und halte mit meinem SLK irgendwelche Leute an, weil sie Hupen ?!
    Ganz so einfach kanns ja nicht sein.
    Grüße Eichi


    1.&2. Treffen der W202-Freunde in Holzthaleben - Ich war dabei
    3. Treffen der W202-Freunde 2010 in Mühlhausen - Ich war dabei


    Golf und Polo sind Sportarten, Primzahlen kann man nicht fahren und über Papiergrössen brauchen wir gar nicht reden.


    der Schwächste fliegt...

  • Meine Ausgangsfrage: Nur anhand eines Dienstausweises, der mittels Farbkopierer mühelos reproduzierbar ist - UND: der mir weder deutlisch gezeigt wurde noch mir sonstige "Dienstmerkmale" gezeigt wurden - Muss ich die Tür öffnen?


    Ich meine mal ganz Salopp gesagt: Ich lasse mir so einen Dienstausweiß machen, klebe mein Foto auf und halte mit meinem SLK irgendwelche Leute an, weil sie Hupen ?!
    Ganz so einfach kanns ja nicht sein.
    Grüße Eichi

    Du musst überhaupt nix machen. Allerdings kann es dann passieren, dass bestimmte Dinge mittels Zwang durchgesetzt werden. Außerdem gibt es noch gewisse Tatbestände, wenn Du Zeichen/Weisungen bei einer Verkehrskontrolle nicht beachtest. Ob dies jetzt hier zutreffen würde - diese Diskussion würde deutlich zu weit in die Materie gehen.


    Ansonsten ist jeder Einzelfall zu betrachten. Einfach mal sagen: "Den kann ich auch kopieren" - das is ned. Außerdem kann ja auch der Beamte im Dienst gewesen sein und war alleine zivil mitm Zivilwagen unterwegs.


    Ansonsten kann ich ned ganz erkennen, was der Beamte von Dir wollte ? Einfach mal "Hallo Polizei" sagen ?