ich brauche euere hilfe freunde!!

  • hi
    vll könnt ihr mir hier weiter helfen.


    also meine eltern haben sich heute einen opel gekauft und im lack waren vorne 2 riesen dellen. und es armaturenbrett war total verkratzt.
    es autohaus würde es neu lackieren.
    gibt es da keine andere möglichkeiten?
    müssen wir das auto nehmen?


    gruß und danke

  • *Edit*


    Wegen Dummheit Zensiert


    Ich weiß: Gib dich nicht auf, lern lesen und schreiben.

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    C180 Elegance


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    Und das sogar vor meiner Haustür

    Einmal editiert, zuletzt von badboy69 ()

  • also es ist ein neuwagen.
    der wagen war erst vom transport gekommen.
    es wurde schon 1 stdunde auch an anderen kratzern poliert.
    der verkäufer meinte nur das wären lackeinschlüsse oder so^^
    kann man gegen sowas eigentlich vorgehen?
    das autohaus will jetzt ein teil des amaturenbretts austauschen und die halbe motorhaube neu lackieren.
    ich finde dass jetzt nimmer witzig da wir auch den vollen preis bezahlen.
    gruß

  • Neuwagen und dann wollen die eine halbe Motorhaube lackieren? Wie kann man denn beim Transport das Amaturenbrett zerkratzen? Würd ich mich nicht drauf einlassen ist schließlich ein Neuwagen. Die sollen einfach einen neuen besorgen und wenn sie den anderen Reparieren, müssen sie auf jedenfall mit dem Preis runter und das deftig!!
    carsten

  • Howdy,


    finde es überhaupt eine Frechheit einen Neuwagen in dem Zustand auszuliefern.


    Allerdings wirds hier knifflig. Du kannst eine Preisminderung verlangen oder die Rücknahme des Fahrzeuges.
    Du musst dich nur mit Nachbesserungen abfinden wenn das so ausdrücklich im Kaufvertrag festgehalten wurde. Also schau dort zuerst nach.
    Sollte das der Fall sein wirst du sie machen lassen müssen. Allerdings gibt es auch da Regelungen wie oft sowas gemacht wird (habe ich aber nicht wirklich Ahnung bzw das orientiert sich an der Schwere des Mangels).
    In jedem Fall kannst du die Erstattung aller Kosten verlangen die dir durch die Nachbesserungen (Fahrten von und zur Werkstatt z.B.) anfallen.
    Sollten die Mängel nach mehrmaliger Nachbesserung nicht behoben worden sein kannst du auch auf Wandlung bestehen (hierzu Anwalt einschalten!).


    In jedem Fall würde ich darauf achten dass wirklich alles 100% gemacht wird (von wegen Lackeinschlüsse blabla). ;)

  • Mein Kumpel hat letzte Woche seinen neuen Audi in Ingolstadt abgeholt. Da war auch eine große Delle auf der Motorhaube. Dort sagte man ihm, er könne den Wagen entweder hier im Werk reparieren lassen, die würden dann die Motorhaube komplett austauschen, oder er soll das mit seinem Händler regeln, der würde das dann entsprechend beseitigen.


    Da er keine Zeit hatte, länger in Ingolstadt zu bleiben, hat er den Wagen so mitgenommen und sein Vertragshändler repariert ihm das jetzt bzw. tauscht die Motorhaube aus.

    aktuell: C 250 TD - Bj. 1997 (MOPF) - ehemals: C 250 D - Bj. 1993 (VorMOPF)

  • Hallo,
    ich habe im Hinterkopf, dass der BGH da auch mal Recht gesprochen hat drüber.
    Ich meine, dass er der Ansicht ist, dass es einen Unterschied macht, ob das Auto im Werk beschädigt und dort wieder ackiert wird oder auf dem Transport zum/beim Händler. Im 1. Fall kein Rückgaberecht, im 2. Fall schon. Wie gesagt, kommt nur aus dem Hinterkopf. Ist 10 Jahre her, dass ich zu diesem Thema ne Hausarbeit schrieb- deshalb unter Vorbehalt.
    Bei Interesse werde ich noch mal nachlesen.
    Viele Grüße
    Stefan Meißner