Kleiner Auffahrunfall "Schuldfrage"

  • von dem geht auch keine Gefahr aus, im Gegenteil...
    durch eine Stossstangen/Stossstangen Kollision würde noch ein erheblicherer Schaden entstehen


    Moin Nico


    täusch Dich da mal nicht, das würd ich so nicht unterschreiben.
    Denn 1. muß die AHK bei JEDEM noch so kleinen Auffahrunfall komplett ausgetauscht werden, weil feine Haarrisse nicht ausgeschlossen werden können.
    War bei meinem 300E auch so, abnehmbare AHK war NICHT am Fahrzeug, kleinen Schubbser auf das Heck bekommen, trotzdem sie im Kofferraum lag hat der Gutachter sie mit aufgeschrieben, weil nicht ausgeschlossen werden konnte, daß die Aufnahme des Kugelkopfes einen mitbekommen hat.
    Allein das ist schon mal mindestens genauso teuer wie die neue Stoßstange, waren in dem Fall knapp 1.000 €.


    Und dann muß sich die AHK 2. auch irgendwo abstützen und die einwirkende Kraft loswerden, die schwebt ja nicht im luftleeren Raum. Da werden die Kräfte dann schön zu den Aufnahmepunkten weitergeleitet, wo die AHK montiert ist, und wenn Du Pech hast muß der Wagen bei einer relativ geringen Aufprallgeschwindigkeit schon auf die Richtbank.


    Gruß
    Stefan

    09/97er C280 Sport Aut., Aquamarinblau mit Leder grau, Originalzustand
    und
    07/84er 280 SL R107, Petrolmetallic mit Leder cremebeige, Originalzustand

  • Zitat

    Nicod78: In diesem Fall würde ich aber sagen 50%./.50%,d.h. jeder bleibt auf seinem eigenen Schaden sitzen.

    Das ist leider nicht so denn 50%/50% heisst jede Versicherung bezahlt die Hälfte des anderen,d.h. Schadenfreiheitsrabbatt ade.

    Untersteuern ist wenn man den Baum zuerst sieht, Übersteuern ist wenn man den Baum zuerst hört...

    Einmal editiert, zuletzt von rubberduck23 ()

  • Das ist leider nicht so denn 50%/50% heisst jede Versicherung bezahlt die Hälfte des anderen,d.h. Schadenfreiheitsrabbatt ade.


    Moin


    erhebe Einspruch, Euer Ehren! ;)
    Aber nur insoweit, als das mir zugedachte Zitat nicht von mir ist.
    Inhaltlich hast Du völlig recht, eine 50/50-Teilung der Schuld führt bei beiden Seiten zu einer Hochstufung.


    Gruß
    Stefan

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  • Schwachsinn ist nur pauschal zu sagen : Wer auffährt hat Schuld
    Für mich kam es zumimdest in deinem Post so rüber als würdest du diese Meinung vertreten.
    Gruß


    Moin!


    Was ist hier bloß los?
    Auch DAS habe nicht ich geschrieben, sondern Chris aka HO-CA202. ;(
    Und auch das würde ich nie sagen, weil es nicht stimmt.
    Zur Schuldfrage habe ich mich nirgends auch nur ansatzweise geäußert!
    Könntet Ihr bitte mal etwas genauer hinschauen, wem Ihr welche Zitate unterschiebt? Danke!


    Gruß
    Stefan

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  • Moin


    erhebe Einspruch, Euer Ehren! ;)
    Aber nur insoweit, als das mir zugedachte Zitat nicht von mir ist.
    Inhaltlich hast Du völlig recht, eine 50/50-Teilung der Schuld führt bei beiden Seiten zu einer Hochstufung.


    Gruß
    Stefan


    Das Zitat stammt von mir, aus eigener Erfahrung :cursing:
    mir ist damals auf einem Parkplatz ein Ford Transit auf meinen 1. BMW rückwärts aufgefahren (auf mein Heck)
    hatte das ganze Heck kaputt (Rückleuchte, Kofferraumdeckel, Stossstange und Seitenblech)
    der Ford Transit (Bus, Van was weiß ich) hatte meiner Meinung nach Schuld, ich hatte schon ausgeparkt
    und wollte grad vorwärts losfahren (stand also) auf einmal donnert der mir seitlich hinten in die Beifahrerseite
    hat wohl durch seine behinderte F+ckfolie mich glatt übersehen


    Polizei kam, 50/50 Schuld, jeder trägt seinen eigenen Schaden, Auf Wiedersehen :police:
    bin auf meinem Schaden sitzengeblieben, der Transit hatte nur die Heckleuchte leicht kaputt und die Stosstange angekratzt


    Soviel zum Thema Versicherung zahlt 50% :thumbdown:
    hatte Mühe meine schwarzen Rückleuchten noch zu bekommen (gabs nicht mehr zu kaufen)
    hab die durch Zufall auf der Motorschow Essen nochmal bekommen


    MfG Nico

    [Blockierte Grafik: http://abload.de/img/signaturneukopiekopiexuapp.jpg]


    aus einem anderen Forum: xD

    Zitat

    A: Da muß du dem FZ-Schein zum [lexicon]MB[/lexicon] Teile ONKEL gehen
    B: Der doofe teuere Onkel mit dem netten Lächeln im Gesicht und dem Geldzeichen in den Augen!
    ...Jo den kenn ich ?? Vielen Dank


  • Polizei kam, 50/50 Schuld, jeder trägt seinen eigenen Schaden, Auf Wiedersehen :police:
    bin auf meinem Schaden sitzengeblieben, der Transit hatte nur die Heckleuchte leicht kaputt und die Stosstange angekratzt


    Moin Nico


    ok, daher rührt das Mißverständnis, das sind zwei ganz verschiedene Sachen.
    Das was Du beschreibst ist ja keine 50/50-Teilung, dürfte höchst unwahrscheinlich sein, daß beide Schäden gleich hoch sind. Sondern das ist halt einfach die Geschichte, daß jeder ohne Verfahren seinen eigenen Schaden trägt.


    Was aber eigentlich mit einer 50/50-Teilung der Schuldfrage gemeint ist, ist die gerichtliche Entscheidung, daß jeder 50% des Schadens zu tragen hat. Und zwar 50% des GESAMTschadens. Und da läuft es dann eben so, wie oben beschrieben, beide Versicherung müssen jeweils 50% des Schadens des anderen tragen und damit werden auch beide hochgestuft.


    Gruß
    Stefan

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  • Früher war es generell so, dass der Schuld war, der auffuhr. Wenn heute so was passiert, und wird von der Polizei aufgenommen, gehen die zunächst auch mal davon aus. Wer die Schuld am Ende tatsächlich bekommt, wird im Gerichtsverfahren geklärt. 50/50 oder so kann man nie sagen, weil das immer im Einzelfall bei Gericht entschieden wird. Wenn am Unfallort allerdings die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt werden kann, sollte man immer die Bullerei holen. Egal, ob Bagatellschaden oder nicht. Der Unfallbericht der Polizei kann vor Gericht sehr hilfreich sein.

  • @ Stefan C.
    Entschuldige bitte ich war wohl im falschen Film.
    Ich habe es verbessert.

    Untersteuern ist wenn man den Baum zuerst sieht, Übersteuern ist wenn man den Baum zuerst hört...