Hi ich habe ne Frage:
Und zwar will mein Kumpel sein Opel Astra verkaufen
allerdings hatte er beim Fahrwerk eintragen ein bsichen getrickst, sonst hätte es damals nicht geklappt, da es nich der Richtline etc etc. entspricht die alte laier eben
Angenommen ER baut mit dem Astra einen Unfall und ein Gutachter bemerkt das die Änderungen am Fahrzeug nicht der STVO und Co entspricht ist auch die Eintragung vom Tüv hinfällig, richtig? Also wäre er im Falle eines Unfalls geliefert? Oder der Tüv der es falsch eingetragen hat?
Wenn er jetzt allerdings das Auto weiterverkauft und der Käufer hätte nach ca. 3 Jahren einen Unfall und auch da ist im normalfall ein Gutachter im Spiel der dan die Änderung die nicht der STVO entspricht bemerkt, dann kommt es ja schnell raus wer die Änderung gemacht und eingetragen hat wäre mein Kumpel dann auch der Arsch? Rein theoretisch ist doch der Tüv dann der Depp weil die ja die Änderung so eingetragen haben oder?
Die Änderung am Fahrwerk ist nichts weltbewegendes, aber bei nem Unfall wo dann der Sündenbock gesucht wird siehts ja immer anders aus!
Wär cool wenn mir da jemand was schildern könnte!
mfg