Tüv - Eintragung/ Auto verkauf

  • Hi ich habe ne Frage:


    Und zwar will mein Kumpel sein Opel Astra verkaufen
    allerdings hatte er beim Fahrwerk eintragen ein bsichen getrickst, sonst hätte es damals nicht geklappt, da es nich der Richtline etc etc. entspricht die alte laier eben :S


    Angenommen ER baut mit dem Astra einen Unfall und ein Gutachter bemerkt das die Änderungen am Fahrzeug nicht der STVO und Co entspricht ist auch die Eintragung vom Tüv hinfällig, richtig? Also wäre er im Falle eines Unfalls geliefert? Oder der Tüv der es falsch eingetragen hat?



    Wenn er jetzt allerdings das Auto weiterverkauft und der Käufer hätte nach ca. 3 Jahren einen Unfall und auch da ist im normalfall ein Gutachter im Spiel der dan die Änderung die nicht der STVO entspricht bemerkt, dann kommt es ja schnell raus wer die Änderung gemacht und eingetragen hat wäre mein Kumpel dann auch der Arsch? Rein theoretisch ist doch der Tüv dann der Depp weil die ja die Änderung so eingetragen haben oder?




    Die Änderung am Fahrwerk ist nichts weltbewegendes, aber bei nem Unfall wo dann der Sündenbock gesucht wird siehts ja immer anders aus!
    Wär cool wenn mir da jemand was schildern könnte!


    mfg

  • Ich sags mal so, wenn deinem Kumpel das einer nachweisen kann dann ist er sehr schnell im Arsch. Denn wissentlich reicht als Tatbestand... Und den Tüv zu belangen wird sehr sehr schwer. Dein Kumpel muss sich ja vergewissern das die Dinge die er verbaut auch zulässig sind, sonst muss er das Auto als " Nicht STVZO fähig verkaufen und den Käufer schriftlich darauf hinweisen...



    Davon ab... wer will den gerne ein oder mehr Menschenleben im schlimmsten fall auf den Gewissen haben, also ich nicht.. Und bei Fahrwerk Bremse und Reifen hört der Spaß definitiv auf. beim Auspuff oder Luftfilter is ja noch drin aber bei Sicherheitsteilen ne ne... :police:

    *Defekter Bildlink entfernt* /////AMG mehr als nur ein Auto :evil:

  • hi danke für die antwort,


    mich geht das ja nix an, ist ja net mein wagen nur wollte ich mal wissen wie das ausgehen kann,


    Aber wenn der Tüv etwas abnimmt (und er ganz genau weiss das es nicht zulässig ist) muss doch er der Arsch sein!? Den alles was Tüv hat ist ja somit mehr oder weniger zulässig sofern es "abgenommen" wurde

  • Howdy,


    im Falle einer Kasko-Versicherung muss er alleine schon die ÄNDERUNG des Fahrwerks der Versicherung mitteilen. (Daraufhin können sich auch die Beiträge ändern)
    Ansonsten erlischt der Versicherungsschutz sofort.


    Davon abgesehen wird der TÜV sicher nicht belangt. Wieso auch? Der TÜV ist dazu da die Teile abzunehmen... die verbasteln das aber nicht.


    Baut dein Kumpel oder der Folgebesitzer dann einen Unfall mit unzulässigem Fahrwerk etc. blabla dann wird sowieso davon ausgegangen, dass entweder dein Kumpel oder der Halter des Wagens (zuerst mal der aktuelle Halter) etwas verändert hat.



    Was aber passiert wenn der Gutachter definitiv sagt dass das Fahrwerk so NICHT zulässig ist und dein Kumpel hieb und stichfest belegen kann dass der TÜV ihm genau DAS abgenommen hat... keine Ahnung :)
    Dazu müsste man sowieso erstmal wissen was er denn nun genau "getrickst" hat.

  • im Falle einer Kasko-Versicherung muss er alleine schon die ÄNDERUNG des Fahrwerks der Versicherung mitteilen.
    (Daraufhin können sich auch die Beiträge ändern) Ansonsten erlischt der Versicherungsschutz sofort.


    Also das ist der größte Quatsch der hier seit langem geschrieben wurde
    solche Klauseln gibt es bei keiner Versicherung !!!


    Denn was du sagst hat keine Hand und keinen Fuß...
    sonst müßtest du bei allem was du veränderst (Scheinwerfer, Blinker, Rückleuchten, Spoiler, Felgen u.s.w.) die VS informieren
    das ist Quatsch


    Das einzigste Sonderzubehör muß ab einem Betrag (je nach Versicherung unterschiedlich)
    extra versichert werden, sonst wird im Falle eines Diebstahls/Schadens nur der Pauschalbetrag bezahlt
    (beim ADAC z.B. ist Sonderzubehör bis 10.000 € mitversichert bei "Komfort" Variante, bei "Classic" nur bis 5.000 €)


    Beiträge ändern sich nicht aufgrund von Veränderungen am Fahrzeug
    sondern aufgrund des gewünschten Deckungsschutzes (Teilkasko/Vollkasko)


    Den Versicherungsschutz verlierst du nur, wenn du Teile anbaust und die nicht abnehmen läßt
    - sofern dafür keine ABG/ABE vorliegt
    weil dadurch die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erloschen ist


    MfG Nico

    [Blockierte Grafik: http://abload.de/img/signaturneukopiekopiexuapp.jpg]


    aus einem anderen Forum: xD

    Zitat

    A: Da muß du dem FZ-Schein zum [lexicon]MB[/lexicon] Teile ONKEL gehen
    B: Der doofe teuere Onkel mit dem netten Lächeln im Gesicht und dem Geldzeichen in den Augen!
    ...Jo den kenn ich ?? Vielen Dank

    Einmal editiert, zuletzt von Nicod78 ()

  • Also das ist der größte Quatsch der hier seit langem geschrieben wurde...


    Musst du immer gleich so direkt sein? :D




    Die einzige Änderung die der Versicherung mitgeteilt werden muss ist ein Motorumbau. Sonst nix, wäre ja auch Quatsch (was haben denn Felgen mit dem Versicherungsvertrag zu tun?)



    @Nicsen:
    Du schreibst: "...Grußbeim Fahrwerk eintragen ein bsichen getrickst, sonst hätte es damals nicht geklappt..." Somit weiß dein Kumpel, dass die Abnahme nicht i.O. war. Er allein ist als Halter für das Fahrzeug zuständig, der TÜV ist raus. Und ja, wenn ER in einen Unfall verwickelt wird (er muss nicht mal Schuld sein), kann es ziemlich schnell brenzlich für ihn werden.
    Im Falle eines Verkaufes ist ihm dringend anzuraten auf diesen Zustand hinzuweisen. Nochmals der TÜV ist raus.


    Gruß

  • Ja aber da der Tüv danach "unschulidg ist" versteh ich nicht ganz


    Der Tüv darf ja keine nicht zugelassene Teile, oder etwas was nicht den Vorschriften entspricht nicht eintragen....er darf es einfach nicht, und wenn er es doch macht und es passiert ein Unfall (unter umständen genau wegen der Änderung am Wagen) Und der Gutachter bekommt die Eintragung im Schein zu sehen frägt der sich mit Sichherheit auch welcher Depp hat ihm das eingetragen....



    Weil wenn ich ihm Geschäft (Elektriker) eine Maschine abnehme und am nächsten Tag fällt einer tot um weil er mit dem Strom in berührung kam weil etwas falsch verbaut war oder so, bin ich ja auch der Arsch weil ICH die Machine so freigegeben habe.......aber aufgebaut und angeschlossen hat sie ja jemand anders! Wenn ich als Prüfer was übersehe oder so bin ich dann später der der sich verantworten muss


    So ist es doch auch beim Tüv wenn er was freigibt was hinten und vorne nicht stimmt.
    Oder sehe ich was falsch?




    Achja das mit dem Auto meines Kumpels:


    Wagen ist verkauft, er hat den verkäufer drauf hingewiesen, wurde auch im Vertrag vermerkt das es so nicht zulässig ist :D

  • Das problem wird sein nachzuweisen das es damals bei der Eintragung schon so war.. es könnte auch nach der Eintragung noch verändert worden sein...
    Was der TÜV abnimmt oder einträgt ist niemals Narrensicher und schon gar kein Freibrief für die Fahrer.(
    man(n) weis ja das manches nur Freundschaftseintagungen sind)
    Merkt man spätestens wenn die Polizei deinen Wagen stilllegt wegen Sachen die ihnen nicht gefallen trotz Eintragung. Dann kommt ein Gutachter und wird neu Aufgerollt das ganze....


    Das war der richtige weg ihn mit der Info so zu verkaufen.


    bye

  • Hi,
    im Prinzip hast Du Recht, aber beim TÜV ist es wachsweich, weil er ja nur die Verkehrsicherheit (oder Zulässigkeit neu verbauter Teile) im Augenblick der Prüfung attestiert.
    Schon wenn Du vom Hof fährst, kann sich das ja ändern. Was weiß ich, Blinkerglas fällt ab, Birne defekt, Feder bricht...
    Und der Gutachter nicht gerade am nächsten Tag das Auto anschaut, dann wird sich jeder TÜVer mit den Worten: So war das nicht, als ich es abgenommen habe! rausreden.
    Und last but not least, ist das Ganze ja schon wieder schwierig, weil der TÜVer ja ein Beliehener des Staates ist (heißt, dass er eine hoheitliche Aufgabe im Auftrag des Staates wahrnimmt) und quasi das Ganze Prüf- bzw. Eintragungsprozedere ein Verwaltungsakt ist.
    Und es gibt auch rechtswidrige Verwaltungsakte und die können (müssen) widerrufen werden.
    Dies alles ist tiefstes Verwaltungsrecht und da bin ich nicht so fit drin. Zivilrecht und Strafrecht liegt mir deutlich mehr... :thumbup:
    Ich würde ja auch mal gerne eine verweigerte Plakette via Verpflichtungsklage einklagen, aber bis das durch ist, ist auch das Bodenblech durch. :crazy:
    Viele Grüße
    Stefan Meißner

  • Ja der deutsche Rechtsstaat macht es einem nicht einfach
    der Wagen soll durch einen amtlich anerkannten Schwachsinnigen ääähm Sachverständigen wieder zum Strassenverkehr zugelassen werden
    das ist kostenpflichtig, ebenso wie die dadurch meist einhergehende Änderung des Fahrzeugbriefes + neuer Fahrzeugschein
    (mit den neuen Dokumenten "Zulassungsbesch. 1+2" kenn ich mich nicht aus)


    Dem ganzen kann aber von der Polizei wieder angefochten/widersprochen/für ungültig erklärt werden
    das heißt: Man gibt Geld eventl. völlig umsonst aus


    MfG Nico

    [Blockierte Grafik: http://abload.de/img/signaturneukopiekopiexuapp.jpg]


    aus einem anderen Forum: xD

    Zitat

    A: Da muß du dem FZ-Schein zum [lexicon]MB[/lexicon] Teile ONKEL gehen
    B: Der doofe teuere Onkel mit dem netten Lächeln im Gesicht und dem Geldzeichen in den Augen!
    ...Jo den kenn ich ?? Vielen Dank