Frag zur Unfallschuld?

  • Hallo,


    meine Freundin hat gestern einen Unfall gemacht. Glücklicherweiße nicht mit dem Mercedes.


    Es war so. Zwei Autos vor ihr auf der zweispurigen Straße wollte ein Auto nach links abbiegen (Also war sie auch auf der linken spur.) Sie fuhr mir ca. 30 blinkte sah, das das Auto vor ihr auch rüber fährt und sie natürlich nach einem blich in den Spiegel auch mit. Das Auto vor Ihr bleibt mit einem Reifen halb auf der rechten Spur stehen und meine Freundin fährt noch etwas weiter und bumm. Kahm das Auto von hinten meiner Freundin in die Seite rein.


    So, Meine Freundin sagte sie hat ihn nicht gesehen. Er hat natürlich die ganze Schuld auf sie geschoben. Aber ist es nicht so, das ER ihr reingefahren ist und somit schonmal eine Teilschuld besteht, da er nicht Vorrausschauend gefahren ist, weil er seine Geschwindigkeit immer der örtlichen Umgebung anpassen muss?


    Gruß
    Heinrich

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    meine Freundin hat gestern einen Unfall gemacht. Glücklicherweiße nicht mit dem Mercedes


    würd sagen,glücklicherweise ist IHR nichts passiert!?!






    Habs 2 x gelesen,hehe,


    würd mal sagen,der wo von hinten drauf fährt,hat schuld,mindestens Teilschuld,war keine Polizei vor Ort??

    Frag' nicht - Du könntest eine Antwort erhalten



    Ich bin mit der Lösung nicht zufrieden!! Ich will mein Problem zurück :crazy:

  • Hallo Heinrich,
    vielleicht kannst Du den Vorfall noch mal etwas verständlicher schildern.
    Ich habe nur so viel kapiert, dass einer seitlich von hinten in das Auto Deiner Freundin fuhr, richtig?
    Eine Teilschuld kriegt er immer dann, wenn der Unfall für ihn kein unabwendbares Ereignis darstellte.
    Und dies ist relativ selten der Fall. Die Rechtssprechung geht nämlich als Maßstab von einem idealen Fahrer aus.
    Viele Grüße
    Stefan Meißner

  • Moin Heinrich


    ich kann genau wie mein Namensvetter den Unfallverlauf aus Deiner Beschreibung heraus nicht so recht entziffern, könntest Du das bitte noch mal verständlicher beschreiben???
    Ich glaube soviel zu verstehen, daß sie von der linken auf die rechte Spur gewechselt ist, um den Linksabbieger zu umfahren? Und der vor ihr hat rechtzeitig gemerkt, daß einer von hinten kommt und ist nicht weiter rübergezogen, sie aber schon?
    Dann hat sie mit ihrem Spurwechsel eindeutig eine Vorfahrtsverletzung begangen und den von hinten kommenden Pkw trifft grundsätzlich erst einmal gar keine Schuld, das ist zu 100% ihr Verschulden. SIE hätte sich vergewissern müssen, daß die rechte Spur, auf die sie wechselt frei ist. Nur in den Spiegel zu schauen ohne Schulterblick kann dabei sogar schon als fahrlässig gelten.
    Aber eine genauere Beschreibung wäre hilfreich.


    Gruß


    Stefan

    09/97er C280 Sport Aut., Aquamarinblau mit Leder grau, Originalzustand
    und
    07/84er 280 SL R107, Petrolmetallic mit Leder cremebeige, Originalzustand

    Einmal editiert, zuletzt von Stefan C. ()

  • Also für mich stellt sich das als einfacher, fehlerhafter Fahrspurwechsel dar.
    Deine Freundin hat nicht auf das folgende Fahzeug hinten rechts geachtet und bumms.
    Ob nun vor den Fahrzeugen einer links abbiegen will, oder auf dem Fußweg noch jemand nen FlickFlack macht spielt keine Rolle.


    Zitat

    Nur in den Spiegel zu schauen ohne Schulterblick kann dabei sogar schon als fahrlässig gelten.

    Naja das stellt wohl schon mehr eine GROBE Fahrlässigkeit dar.


    Zitat

    Eine Teilschuld kriegt er immer dann, wenn der Unfall für ihn kein unabwendbares Ereignis darstellte.

    Nicht immer. Oftmals tritt eine sog. Betriebsgefahr hinter das Verschulden des Gegeners zurück.


    Sorry Leute, aber wann immer jemand nicht augepasst hat und es knallt beginnt anschl. die wilde Suche nach Teilschuld/Mithaftung etc.
    Ich verstehs nicht.
    Offenkundig hat Sie das Auto hinten rechts nicht gesehen und dann ist's halt passiert. (Sofern ich die etwas komplizierte Schilderung richtig verstanden habe)


    Schönen Sonntag noch, Bullitt

  • Also ja ihr habt die Schilderung so richtig verstanden.


    Jeder hat auf jeden zu achten. Und soll vorrauschauend fahren. Wenn man auf einer Straße fährt, und vor einem blinkt ein Auto auf meine Spur rüber, dann muss ich doch davon ausgehen, das er rausziehen könnte und muss somit Bremsbereit sein. Das war der Unfallgegner nicht und somit ist er meiner Freundin reingefahren. Somit haben beide Fehler gemacht und Teilschuld.


    Denn, wäre er im Toten Winkel gewesen mit den erlaubten 50 km/h dann wäre seine Geschwindigkeit so schnell, das meine Freundin ihm in die Seite gefahren wäre. Aber er ist ja ihr reingefahren, das bedeutet evtl. sogar erhöhte Geschwindigkeit, weil er ja nicht im Spiegel sichtbar war.

  • Also ja ihr habt die Schilderung so richtig verstanden.
    Jeder hat auf jeden zu achten. Und soll vorrauschauend fahren. Wenn man auf einer Straße fährt, und vor einem blinkt ein Auto auf meine Spur rüber, dann muss ich doch davon ausgehen, das er rausziehen könnte und muss somit Bremsbereit sein. Das war der Unfallgegner nicht und somit ist er meiner Freundin reingefahren. Somit haben beide Fehler gemacht und Teilschuld.
    Denn, wäre er im Toten Winkel gewesen mit den erlaubten 50 km/h dann wäre seine Geschwindigkeit so schnell, das meine Freundin ihm in die Seite gefahren wäre. Aber er ist ja ihr reingefahren, das bedeutet evtl. sogar erhöhte Geschwindigkeit, weil er ja nicht im Spiegel sichtbar war.


    Moin


    da muß ich Bullitt voll beipflichten, warum kann heute niemand einfach mal eingestehen, daß er einen Fehler gemacht hat, und für seine Schuld gerade stehen? Sich in so einer eindeutigen Sache wie hier noch herausreden zu wollen finde ich echt daneben, das sehe ich als absolut klare Sache, Deine Freundin wollte die Spur wechseln, hat nicht aufgepaßt, und es hat geknallt. Ende!
    Es kann doch nicht sein, von dem anderen genau DAS zu erwarten, was ich selbst nicht auf die Reihe bekomme. Der Unfallgegner soll so vorausschauend fahren, daß er damit rechnet, daß die Fahrerin vor ihm ohne zu schauen einfach rüberzieht, soll also ihren Fehler vorhersehen, sonst soll er Mitschuld sein. Und das während sie selbst nicht einmal so vorausschauend fährt, daß sie sieht, daß die rechte Spur eben nicht frei ist. Das ist für mich reines Abwälzen der Schuld auf einen anderen.


    Fragt Euch doch mal anders herum, wie IHR das sehen würdet, wenn IHR auf der rechten Spur fahrt und plötzlich zieht jemand von links rüber und IHR fahrt dem rein? DA wäre das dann natürlich eine eindeutige Sache, da liest man dann hier etwas von dem armen Daimler und der Frau (dann auch gern mit Tiervergleichen geziert), die einem mit ihrem Kleinwagen reingefahren ist.
    Jeder macht mal Fehler, ist ja wohl auch nur etwas Blech zu schaden gekommen, also alles halb so wild. Aber dann sollte man auch dazu stehen. Selbst wenn es rechtlich hier vielleicht sogar möglich wäre, den anderen in die Schuldfrage mit reinzuziehen, bin kein Jurist, will das nicht ausschließen, hoffe es aber nicht, wäre es mir ehrlich gesagt zu peinlich, solche Touren zu versuchen. Hab nicht aufgepaßt, mein Fehler, Ende, aus.


    Gruß


    Stefan

    09/97er C280 Sport Aut., Aquamarinblau mit Leder grau, Originalzustand
    und
    07/84er 280 SL R107, Petrolmetallic mit Leder cremebeige, Originalzustand

  • Hallo Bullit,
    die Betriebsgefahr ist bei zwei Autos gleich, deshalb gleicht sie sich aus. Betriebsgefahr ist dann interessant, wenn z.B. ein Auto auf einen Fußgänger trifft.
    Denn dann trifft den Autofahrer schon mal ca. 25% Schuld einfach aus der Betriebsgefahr heraus. Dann muß er nachweisen, dass es ein unabwendbares Ereignis war, um auf 0% zu kommen.
    Hier ist die Betriebsgefahr gleich, deshalb muß man "nur" nach dem individuellen Verschulden schauen. Bei einem falschen Spurwechsel sollte man aber schon ziemlich nahe bei 100% sein. Um es vorsichtig auszudrücken.
    Aber ich dachte auch, was ihr schon schriebt:
    Fehler gemacht- einfach akzeptieren un den Schaden zahlen (bez. die Haftpflicht zahlen lassen).
    Viele Grüße
    Stefan Meißner, der neulich beim Autopolieren wieder sah, dass Einstehen für (Park)unfälle nicht mehr in Mode ist

  • Hallöchen,


    im normalfall regelt das Eure Haftpflichtversicherung für Euch. Die Haftpflichtversicherung hat 2 Möglichkeiten, entweder sie bezahlt oder sie wehrt ab, was warscheinlich auch tut. Ich hoffe Ihr habt Eurer Haftpflichtversicherung schon bescheid gesagt, sonnst ist es eine Obliegenheitsverletzung und Ihr werdet in Regress genommen. Also, zurück zum Thema die Haftpflichtversicherung schaut sich die Sache an und prüft ob die Ansprüche des Unfallgegners berechtigt sind oder nicht, wenn nicht wird sie sich dagegen wären und selbst die Teilschuld vom Gegner durchsetzen. ;)


    Hoffe ich konnte etwas weiterhelfen!
    Greetz aus Würzburg!

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    Mach mal Pause - fahr Mercedes Benz- und immer heiter weiter.
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