Eintragung neuer Schein ???

  • Hi


    wollte mal nachfragen ob jemand schon mehr Info hat zwecks Eintragungen und dem neuen Schein.


    Würde gern wissen wenn ich mir jetzt ein Teil anbaue mit Teilegutachten, ob ich es eintragen lassen muß oder nicht, wenn ja bekomm ich nenn neuen schein und sind dann alle Eintragungen weg? oder ist doch noch alles wie beim alten?


    für Info wäre ich dankbar


    gruß martin

  • Ich kann dir nur sagen, dass die nachträglichen Eintragungen von dem alten Schein/Brief übernommen und nachgetragen werden. Sie stehen aber nur noch in der Zulassungsbescheinigung I ( =Schein).

  • Das heißt dann sind die noch gültig die jetzt schon eingetragen sind? aber tauchen nicht mehr auf bei mir im Schein?
    Bzw hab ich noch einen nachweis bei mir wenn ich in eine Kontrolle komme?


    Was ist die Zulassungsbescheinigung I ???
    bye

  • Ja, die bleiben gültig, auftauchen tuen sie ja wieder. Die ZLB I entspricht dem alten Schein. Also dem, was du im Wagen mit dir führst. Früher wurde ja alles auch im Brief festgehalten (Dies ist jetzt nicht mehr der Fall). Da ja darin alles eingetragen bzw. nachgetragen ist, solltest du keine Probleme bekommen.
    Ob du allerdings jetzt die neuen Papiere bekommst, wenn du etwas eintragen lässt, weis ich nicht. :huh:

  • Zitat

    daimler7777 schrieb am 14.03.2007 20:14 Uhr:
    Ja, die bleiben gültig, auftauchen tuen sie ja wieder. Die ZLB I entspricht dem alten Schein. Also dem, was du im Wagen mit dir führst. Früher wurde ja alles auch im Brief festgehalten (Dies ist jetzt nicht mehr der Fall). Da ja darin alles eingetragen bzw. nachgetragen ist, solltest du keine Probleme bekommen.
    Ob du allerdings jetzt die neuen Papiere bekommst, wenn du etwas eintragen lässt, weis ich nicht. :huh:


    ja, bei einer eintragung bekommt man die neuen papiere...deswegen den fahrzeugbrief nicht vergessen, dieser wird bei der zulassungstelle entwertet und du bekommst die "neue" zlb II. bei der zlb II nicht wundern, dort stehen keine eintragungen mehr drauf da diese daten in einer datenbank gespeichert werden.

  • Zitat

    W202ler schrieb am 24.03.2007 08:21 Uhr:


    ja, bei einer eintragung bekommt man die neuen papiere...deswegen den fahrzeugbrief nicht vergessen, dieser wird bei der zulassungstelle entwertet und du bekommst die "neue" zlb II. bei der zlb II nicht wundern, dort stehen keine eintragungen mehr drauf da diese daten in einer datenbank gespeichert werden.


    Sondereintragungen werden immer in dem neuen Fahrzeugschein übernommen, sollte dies die Zulassungsstelle nicht reinschreiben, dann bitte drauf bestehen. ;)


    Gruss Matthias

    Habe noch eine neue Wasserpumpe mit Dichtung in. Versand 52 €
    passen alle 4Zylinder W202/W210 nicht C230K

  • Ja am besten nach Aushändigung des Scheins alles kontrollieren nach Richtigkeit...bei mir war auch ein Fehler drin und dann durfte die nette junge Dame alles nochmal abtippen..


    P.S.: Hab zwar den neuen Schein aber die Zusatzseite ist noch die vom alten Modell :huh:

  • wie sieht es denn aus mit Eintragungen von Sonderrädern?
    hab 3 verschiedene Sonderräder eingetragen
    zusätzlich noch jede Menge Sonderteile, wie Spoiler, Fahrwerk, Leuchten, Lenkrad, Sitze u.s.w.


    demnächst muß ich meinem eh einer Einzelabnahme unterziehen (demnächst neues Bodykit)


    MfG Nico

    [Blockierte Grafik: http://abload.de/img/signaturneukopiekopiexuapp.jpg]


    aus einem anderen Forum: xD

    Zitat

    A: Da muß du dem FZ-Schein zum [lexicon]MB[/lexicon] Teile ONKEL gehen
    B: Der doofe teuere Onkel mit dem netten Lächeln im Gesicht und dem Geldzeichen in den Augen!
    ...Jo den kenn ich ?? Vielen Dank

    Einmal editiert, zuletzt von Nicod78 ()

  • Es gibt noch immer die sog. "Besitzstandwahrung" - sprich, was einmal eingetragen und genehmigt ist, bleibt auch so. Wenn die Zulassungsstelle das nicht machen will, dann zumindest den alten Schein aufheben und mitführen - den händigen die einem ja aus.


    Einen Rechtsanspruch auf die Eintrungen im neuen Schein gibt es wohl nicht. Aber ich muß sagen, daß es ja nach Zulassungsbezirk schon gravierende Unterschiede gibt. Von zwei aneinandergetackerten Scheinen (wie früher) bis hin zu welchen, wo nur die Grunddaten drinstehen und sonst gar nix mehr - schon der Hammer, was sich die so alles erlauben.


    Wenn Du an jemanden kommst, der keinen Bock hat, dann trägt er wohl auch nix ein...... wie immer in Deutschland (oder der EU), alles geregelt, aber keiner hat drüber nachgedacht und wie immer tun sich (Gesetzes)-Lücken auf, die leicht zu verhindern gewesen wäre, wenn nur einer dieser Dumpfbacken zwischen zwei Feiern mit Porstituierten mal sein überfettetes und verkalktes Gehirn angestrengt hätte...... :cursing: Aber so sind sie halt unsere Politiker. Lassen sich lieber nackig mit ihren gekauften Assistentninnen am FKK-Strand ablichten, anstatt über die Belange der Bürger nachzudenken.


    Ist mit der neuen FZV genauso. Der Wortlaut steht seit April 2006 fest, Erlöschen der BE ist zum 1. März weggefallen und noch weiß niemand, wie`s jetzt weitergeht. Ich kann eigentlich jedem nur empfehlen: baut um wie ihr wollt und genießt die Saison 2007 - solange keine Gefährdung begründet werden kann, kostet der ganze Spaß nur noch supergünstige 25 EUR und gibt keinen Punkt.....!!


    Was ging denn da eigentlich ab? So nach dem Motto "ach, ab heute gilt ja die FZV - ja was machen wir denn da?". "Auf einmal war die da und keiner hat was gewußt - war mit Weihnachten auch schon so, konnte man sich gar nicht drauf vorbereiten.....".


    Ist doch langsam alles zum Kotzen hier. Jetzt zündest Du Dir dann in Bayern im Bierzelt ne Kippe an, weil Du das da darfst und dann gehste nach Hamburg, machst es da auch und zahlst ein paar hundert EUR dafür.


    Ich find`s nur noch lustig bei uns......

  • Zitat

    Maho110 schrieb am 24.03.2007 10:47 Uhr:


    Sondereintragungen werden immer in dem neuen Fahrzeugschein übernommen, sollte dies die Zulassungsstelle nicht reinschreiben, dann bitte drauf bestehen. ;)


    Gruss Matthias


    das ist klar, deswegen sprach ich vom Fahrzeugbrief bzw. ZLB II;)