ich habe gerade von einer bekannten (jura-studentin) folgende mail erhalten, wenn das wirklich stimmt, was sie ja behauptet, dann stimmt doch irgendwas mit unserem rechtssystem gehörig nicht, außerdem würde dann ja wohl jeder mit blaulicht rumgurken..... oder ?
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Autofahren
Wer von uns ärgert sich nicht, wenn man schnell mit seinem Auto über die
Autobahn huschen will und irgendein Penner träumt mal wieder auf
derlinken
Fahrspur.
Drängeln? Lichthupe? Aber halt: Das kann nach der neuen Vorschrift der
StVO sehr teuer werden!
Seit dem 1.8.2006 gilt nämlich die neue Dränglervorschrift:
250 Euro + 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot.
Fazit: Lieber gleich rechts überholen. Das kostet lt. gültiger
StVOnämlich
im Moment: 50 Euro + 3 Punkte. Fahrverbot gibt es erst bei mehrmaligen
Wiederholungen.
Fazit: 200 Euro, 1 Punkt, 3 Monate Fahrverbot gespart!
Noch mehr sparen?
Also rauf auf die Standspur. Das kostet lt. gültiger StVO im Moment:
50 Euro + 2 Punkte. Wieder ein Punkt gespart! Niemand bedrängt, nicht
aufgeregt, Nerven geschont, schnell vorangekommen und insgesamt noch 200
Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot gespart.
Das geht noch viel billiger und effektiver für die ganz Harten!
Kauf Dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und
Dukannst
Dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll.
Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr
kostetläppische
20 Euro. Steht so im § 38 StVO geschrieben. Blaulicht und Horn
werdendann
aber beschlagnahmt - also möglichst preiswert und sofort in
größerenMengen
im Versandhandel (Conrad, Westfalia, etc.) kaufen.
Also 230 Euro gespart und K E I N E Punkte!!!
So kann clever Autofahren aussehen, wenn man sich im Gesetz auskennt!!!