Verjährung bei nicht auffindbarkeit ??

  • Hallo,


    gibts das noch ? Verjährung bzw. eine bestimmte Zeit in welcher das Verfahren abgeschlossen sein muss ??


    Fall:


    Habe einem anderen mein Auto geliehen, an der Ampel hat er ihn abgewürgt, (Automatikfahrer :D ) bis er den Wagen wieder an hatte und losgefahren ist hatte die Ampel gerade umgeschalten und es hat in geblitzt.


    Ich habe nun die Post erhalten, da ich ja nicht gefahren bin soll ich den betreffenden melden. Muss ich ein Familienmitglied angeben oder kann ich schweigen ? Kann man die Sache hinauszögern das es verfällt ?? Was passiert wenn ich nichts angebe ??


    Thanks

  • Hi


    meines Wissens nach wirst du als Bestizer hergezogen für die Strafe, falls du nicht sagst wer wirklich gefahren ist.


    aber mal warten bis die richtigen Fachleute kommen ;)


    gruß Martin

  • Ich würde mal sagen, wenn du nicht antwortest wird in naher Zukunft die Polizei vor deiner Tür stehen und sich in deiner Nachbarschaft erkundigen ob der Fahrer auf dem Bild bekannt ist.
    Ansonsten wie mein Vorredner, warte bis die Fachleute sich hierzu melden.

  • Tach auch.


    Also deinen Angaben entnehme ich, der Automatik-immer-Fahrer-und-dein-Schalter-Abwürger ist ein Verwandter. Welcher Grad? Gerade Linie?


    Wenn in gerader Linie (Opa, Vater,Bruder, Kind): Du hast in diesem Fall ein Zeugnisverweigerungsrecht. Im fließenden Verkehr gibt es das. Aber: Du musst die Führung eines Fahrtenbuches in Kauf nehmen wenn Du von deinem Recht Gebrauch machst. Das wird ja überprüft, wenns Lücken hat gibts nur noch mehr Ärger.
    Bzw. dann kommen die Cops bei dir vorbei und nehmen das Bild des Geblitzten und vergleichen mit dir als Halter. Zur Not fragen die auch in der Nachbarschaft rum, also die bohren, bis sie ihn haben.


    Wenn nicht gerade Linie: Du musst rausrücken, sonst geht der Kram mit dir Heim.


    Generell gilt, dass du als Halter ja wissen musst, wer deinen Wagen fährt, da du dich vor Fahrtantritt ja mittels seiner gültigen Fahrerlaubnis bescheinigen lässt, dass er fahren darf.


    Ist ne doofe Situation. Is bestimmt en Pünktchen in Flensburg oder? Bei Ampelverstößen gibts ja nicht viele Toleranzen.


    Hoffe, geholfen zu haben. Ist auch kein Gelaber, mein Vater ist Polizist, der hat mich gerade aufgeklärt. Also über den Sachverhalt hier ^^

  • Und dann kann noch das Führen eines Fahrtenbuchs auferlegt werden.
    Ich würde mich nicht in die Nesseln legen und für einen anderen den Kopf hinhalten, auch wenn es ein Verwandter ist.

  • Habe mal im verwandtenkreis so eine situation miterlebt. Da hat mein kumpel seinen Audi an seinen Onkel für 1 Tag verliehen welcher dann geblitzt wurde. Logischer weise kam ja dann ein schreiben zu meinen kumpel indem er stellungnahme leisten sollte. Dort schrieb er herein das sie besuch aus dem ausland bekamen und er dann diesem herrn das fahreug ausgeliehen hat. Zudem hat er da rein geschrieben das es ein ferner bekannter war und er von daher keine genaue adresse von ihm im ausland hat. Das verfahren wurde eingestellt da ja der PKW führer nicht auffindbar war. Ich hoffe ich verstoße mit meinem Beitrag nicht gegen die Regeln. Wollte damit keinen Tip geben sonder nur kurz wiedergeben was ich mal mitbekommen habe...... ;)


    Gruß Leo

  • Hallo,


    der Verwandte ist "angeheiratet". Kommt auch aus dem Ausland. Problem ist wohl, das selbst wenn ich ihn angebe, und er aber - da es ein nicht EU Land ist- nicht belangt werden kann, dann bei der nächsten Einreise zu Kasse gebeten wird...


    Möchte natürlich auch nicht den Kopf dafür hin halten oder ein fahrten buch führen...


    Wenn nicht anderst möglich gebe ich ihn natürlich an. Wie ist das mit der Verjährung ? Früher war doch mal was, dass das Verfahren innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein mußte ??

  • Zitat

    innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein mußte


    Letztes Jahr hatte ein Freund (Taxiunternehmer) diesen Fall, der hat es geschafft 3 Monate den Versuchen persönlich angetroffen zu werden zu entkommen.
    Die letzten beiden Tagen war es besonders schlimm...da hat er nichtmal mir die Tür aufgemacht.
    Dabei war er aber selbst der Fahrer der geblitzt worden ist aber komischerweise suchten die eine Frau die gefahren sein soll.
    Bei dieser Aktion holte er sich vorher aber Rat bei seinem Anwalt über eine mögliche Vorgehensweise, denn die Geschwindigkeitsüberschreitung war erheblich und ein so langer Verzicht auf den Führerschein war zu vermeiden.

  • Zur Verjährung:


    Das Verfahren muss innerhalb von 3 Monaten begonnen haben, d.h. Dir muss ein Bescheid innerhalb von 3 Monaten wirksam zugegangen sein. Wenn du ihn hast ist nix mehr mehr mit den 3 Monaten.
    Es bringt auch nix, darauf nicht zu reagieren, denn nach dem Bundesverwaltungsverfahrensgesetz gilt ein Brief als bekannt gegeben 3 Tage nach Aufgabe zur Post. Das Gegenteil zu beweisen dürfte schwer sein. Selbst wenn du 6 Monate im Kongo wohnst - Pech gehabt.