Nur 3 Monate Tüv bei Neuzulassung?

  • Hallo,


    Habe einen C200Kompressor im Auge, ein Import aus dem Land der Pizza(Italien). Wagen hat auch nur italienischen Brief, Verkäufer will für das Auto für 150€ deutschen Brief besorgen und AU und HU. Allerdings gelten laut seiner Aussage HU+AU nur für 3 Monate,dann muss man wider zum Tüv und kriegt (wenn man kriegt) die üblichen 2 Jahre.


    Ist das richtig so? Und sind 150€ gerechtfertigt? Oder kann/sollte man sowas selbst machen?



    Gruß


    Martin, nicht gerne beim Tüv (sehr unfreundlich in 2 von 3 Stellen meiner Umgebung)

  • Ein bekannter hatte mal einen C230k geholt mit Italienischen Papieren. Muss ihn mal fragen wie das mit dem Tüv war aber soweit ich weiß musste er eine Koplettabnahme machen und hatte dannach normal 2 jahre Tüv. Ich werde ihn aber nochmal Fragen.


    Und warum sollte man keine Autos aus dem Ausland kaufen? Wenn das Fahrzeug Einwandfrei läuft und Gepflegt ist seh ich da kein Problem.


    Gruß


    Harun

  • Da stimm ich dir zu,Harun. Ein italienischer Opa fährt wohl kaum schneller als ein deutscher ;) (sind 3 Einträge im Brief, alle Geb.Datum 1940 rum)


    Bitte frag deinen Bekannten mal. Das mit Vollabnahme hat der Verkäufer auch gesagt, allerdings gilt dann der TÜV wie gesagt nur 3 Monate und ich muss dann nochmal machen. Ausserdem macht er deutschen Brief.


    Damit kann ich dann ja ganz normal zur Zulassungsstelle gehen?



    Gruß


    Martin

    • Offizieller Beitrag

    Ich kenne das so,daß du eine Vollabnahme machen mußt,logischerweise gleich nen deutschen Brief bekommst und "normal" TÜV,also 2Jahre

    Frag' nicht - Du könntest eine Antwort erhalten



    Ich bin mit der Lösung nicht zufrieden!! Ich will mein Problem zurück :crazy:

  • das klingt für mich nach Ausfuhrkennzeichen, die sind für 3 Monate von der Kfz-Steuer befreit. Für die Zuteilung eines solchen Kennzeichens muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Ansonsten muss nur eine gültige Betriebserlaubnis vorliegen, nationale TÜV/AU Belange sind für die Zuteilung nicht von Bedeutung. Eine solche Vorgehensweise ist nicht unüblich für Ausfuhr innerhalb der EU, klingt für mich nicht unseriös, was der Verkäufer vorschlägt, wenn es das ist.

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  • Danke, Dedi! Und mit dem "Ausfuhrkennzeichen" kann ich dann ganz normal zur Zulassungsstelle,den anmelden, kriege normales Kennzeichen, und mache dann 3 Monate später normalen Tüv für 2 Jahre?


    MfG

  • ehrlich gesagt bin ich überfragt, ich kenne nur die Variante -> aus Deutschland raus in ein anderes EU-Land. Bei Einfuhr hätte das Fahrzeug typischerweise italienische Ausfuhrkennzeichen, damit kannst du dann unbehelligt 3 Monate in Deutschland rumkurven, zum TÜV /AU und Straßenverkehrsamt. Umd die Vollabnahme hier in D kommst du nicht umhin. Die Zulassungsstelle will diese Unterlagen von dir sehen:
    [*]ausländische Fahrzeugpapiere
    [*]bei Einfuhr aus einem nicht EG-Mitgliedstaat: Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
    [*]Vollgutachten einer technischen Prüfstelle mit technischem Datenblatt gem. § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungordnung) bzw. COC-Papiere / Datenbestätigung des Herstellers
    [*]Bescheinigung über die Abgasuntersuchung für AU-pflichtige Fahrzeuge
    [*]Versicherungsbestätigung (Es werden auch Versicherungsbestätigungen aus dem Internet anerkannt, wenn sie dem amtlichen Muster der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechen.)
    [*]Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung



    [*]ggf. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die von der Zulassungsbehörde direkt ausgestellt wird

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