Hallo Freunde,
habe gehört, das man in Bayern den Tüv nicht mehr überziehen darf. Ist das richtig?
Dachte immer, dass es erst ab dem 2ten Monat ne Strafe gibt.
Gruß
Heinrich
Hallo Freunde,
habe gehört, das man in Bayern den Tüv nicht mehr überziehen darf. Ist das richtig?
Dachte immer, dass es erst ab dem 2ten Monat ne Strafe gibt.
Gruß
Heinrich
Ist ja völlig wurst wann Du den bezahlst...
Er wird eh rückdatiert.
So oder so: wenn TÜV fällig ist hat man 30 Tage Zeit um hinzugehen, das muss man doch hinkriegen. Ich weiss es nicht genau aber im Schadensfalle könnte sich vielleicht auch die Versicherung querstellen.
ZitatSo oder so: wenn TÜV fällig ist hat man 30 Tage Zeit um hinzugehen, das muss man doch hinkriegen. Ich weiss es nicht genau aber im Schadensfalle könnte sich vielleicht auch die Versicherung querstellen.
Nein, kein Problem, da wird nicht quergestellt.
Es könnte aber sein, daß Du als Geschädigter keinen Anspruch auf Nutzungsausfall bzw. Mietwagen hast, weil Du ja ohne TüV Dein Fahrzeug eigentlich auch nicht nutzen durftest.
Bullitt
Das stimmt, das man den TÜV nicht mehr überziehen darf. Aber dazu kann der Tommy bestimmt mehr sagen. Aufjedenafall kassieren Tommy und seine Freunde, wenn man überzogen hat und dabei erwischt wird. 1 Monat ist nicht so das Problem beim netten Polizisten, aber ab 3 Monaten siehts schon anders aus.
Und das nicht nur in Bayern,sondern ganz D
ZitatAber dazu kann der Tommy bestimmt mehr sagen
Öh, ah, naja...... also...... es ist so:
Der TüV wird deutschlandweit gleich geregelt, das hat nix mit Bayern zu tun. Früher hat man durch Überziehen ein paar Monate sparen können, weil immer wieder volle 2 Jahre geklebt wurden. Das hat sich jetzt geändert. Wenn ich im Juni TüV habe und erst im Dezember hingehe, dann kriege ich eben August 2008 geklebt - früher hätte das Dezember 2008 gegeben.
Wenn der TüV nur überzogen ist, aber weiter keine Mängel am Fahrzeug sind, wird die Versicherung auch nix sagen - solange er keine 10 Jahre über der Frist ist.
Nutzungsausfall wirste trotzdme kriegen, denn wenn ich 1 Monat drüber bin, darf ich ja trotzdem noch fahren......
Wie war das, mehr als 8 Monate überzogen = 1 Punkt in Flensburg, übrigens schauen auch Politessen, die Falschparker aufschreiben auf den Tüv Stempel und ahnden das.
Chris besser so.
Mfg. Matthias