Was ist Drängeln?

  • Will jetzt nicht den 'Rechts-Überhol-Thread' weiterführen, aber in diesem Zusammenhang:


    Wie ist eigentlich drängeln definiert?


    Dichtes auffahren? Lichthupe? Blinker links?
    Also Lichthupe und Hupe hieß es damals in der Fahrschule ja, kann man außerhalb geschlossener Ortschaften als Überholzeichen einsetzen. Also eigentlich legal - ok, kommt sicher darauf an, wie man es einsetzt...


    Aber wenn es für drängeln Punkte gibt, muss es ja dafür auch Regeln geben?

  • Zitat

    popey24 schrieb am 18.07.2006 14:29 Uhr:
    Aber wenn es für drängeln Punkte gibt, muss es ja dafür auch Regeln geben?


    es wirt festgehalten im sinne von abstand, demnach richtet sich auch die höhe der straffe.


    penetrantes betätigen von hupe/lichthupe zeigen irgendwelcher unnatürlicher haltung von fingern ezetrara usw. ist nötigung oder kann auch als beleidigung aufgefast werden und wiert bestimmt nochmal seperat geandet.

  • Wenn de mal nur ein wenig über die Sache nachdenken würdest hättst du dir die Frage schon selbst beantworten können.


    "Drängeln" ist dann wenn sich der Fordermann genötigt fühlt. Ein kurzes Hupen, Lichhupe in einem ausreichenden Abstand zum Fordermann gehört natürlich nicht dazu.


    MFG...


    (mist zu spät) :D

  • Das thema gefällt mir...
    Nehmen wir mal an da fährt einer ununterbrochen links mit 120 km/h (keine geschwindigkeitsbegrenzung) und ich komme mit 160 km/h an und mache von weiterer entfernung schon die lichthupe. Dieser netter autofahrer denkt aber nichtmal dran platz zu machen. Klar werde ich ihm dann nicht am Ar... kleben sonder bremse ab. Aber wenn er weiterhin keinen platz macht und ich wiederholt die lichthupe betätige. Bin ich dann ein drängler??? Und was wäre wenn ich dann rechts an ihm vorbeifahren würde da ich sehe das er seine linie einhällt und einfach keinen platz macht. Eine andere frage wäre noch. Kann man solchen leuten auch was anhängen die sich so dreißt benehmen....??


    Gruß Leo

  • Zitat

    Leo0127 schrieb am 18.07.2006 14:52 Uhr:
    Aber wenn er weiterhin keinen platz macht und ich wiederholt die lichthupe betätige. Bin ich dann ein drängler???


    das kann als nötigung seiner seitz ausgelegt werden, ich sage wenn du den sicherheitsabstand einhälst und rechts definitif alles frei ist dan nicht


    Zitat

    Leo0127 schrieb am 18.07.2006 14:52 Uhr:
    Und was wäre wenn ich dann rechts an ihm vorbeifahren würde da ich sehe das er seine linie einhällt und einfach keinen platz macht.


    es ist verboten rechts zu überhollen ob platz ist oder nicht. es gibt aber bestimmt polizisten die da ein auge zudrücken würden.


    Zitat

    Leo0127 schrieb am 18.07.2006 14:52 Uhr:
    Eine andere frage wäre noch. Kann man solchen leuten auch was anhängen die sich so dreißt benehmen....??


    ja! es gilt in deutschland ein rechtsfahr gebot und wenn sie dauerhaft das rechtsfahr gebot ignorieren müssen zie zahlen wen sie erwischt werden.

  • Zitat


    es ist verboten rechts zu überhollen ob platz ist oder nicht. es gibt aber bestimmt polizisten die da ein auge zudrücken würden.

    Ein Rechtsvorbeifahren in angemessener Geschwindigkeit ist erlaubt!!!!


    Nur darfste nicht gleich vor ihm wieder links einscheren, denn dann wäre es ein Rechtsüberholen :D


    Grüsse,
    Chris

    Einmal editiert, zuletzt von Christian ()

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Leo0127 schrieb am 18.07.2006 14:52 Uhr:
    Aber wenn er weiterhin keinen platz macht und ich wiederholt die lichthupe betätige. Bin ich dann ein drängler???


    Na klar, was denkst du denn? Wir würdest du denn Drängeln sonst definieren? Von der Strasse schubsen?


    Nur weil er sich falsch verhält bekommst du nicht automatisch ein Freifahrtschein für ein Fehlverhalten deinerseits.


    Wenn er nicht einscheert fährst du eben so lange mit genügend Abstand hinter ihm her bis er weg ist.

    Zitat


    Und was wäre wenn ich dann rechts an ihm vorbeifahren würde da ich sehe das er seine linie einhällt und einfach keinen platz macht.


    Na mit Vorsatz ist das ist Rechts überholen, 50 EUR und 3 Punkte? Siehe oben.

    Zitat


    Eine andere frage wäre noch. Kann man solchen leuten auch was anhängen die sich so dreißt benehmen....??


    Logisch. So was heisst dann Nötigung....

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    Einmal editiert, zuletzt von rebel ()

  • Also gibt es eine Punkteregel für dichtes Auffahren und nicht für Drängeln? Und was Nötigung ist ist wohl Auslegungssache?


    Das mit dem Linksfahrer mit 120 ist ein gutes Beispiel. Habe schon oft die Erfahrung gemacht, das manche garnicht nach hinten sehen, d.h. die merken garnicht, das dort einer ist. Da nutzt natürlich Lichthupe nix. Mal kurz Hupen und sie gucken in den Rückspiegel und machen dann meist auch platz.


    Rechts 'vorbeifahren' ist glaube ich nur bei zähfließendem Verkehr und auch nur bis 80 km/h erlaubt. Also beim einsamen Linksfahrer keine Chance.

  • Zitat

    popey24 schrieb am 18.07.2006 15:13 Uhr:
    Rechts 'vorbeifahren' ist glaube ich nur bei zähfließendem Verkehr und auch nur bis 80 km/h erlaubt. Also beim einsamen Linksfahrer keine Chance.

    Stimmt nicht!


    Ich bin mal einen älteren Verkehrsteilnehmer, der stur seine 120 auf der linken Spur gefahren ist, mit ca. 140 auf der rechten Spur an ihm vorbeigefahren. Hinter mir waren Zivilpolizisten, die mich dann bei der nächsten Ausfahrt auch rauszogen.


    Bekam eine kurze Belehrung, dass sich der ältere Herr erschrecken hätte können und dadurch was passieren könnte.
    Auf meine Aussage, dass ich lediglich rechts vorbei bin, da er die linke Spur blockierte, gaben mir die beiden Recht. Und ich erwähnte noch, wenn er dadurch so erschrecken würde, dann sei er nicht mehr verkehrstauglich...schmunzelten die beiden :D