Anhalten wenn lichthupe und blinker rechts?

  • penzecko


    Ich bin zur Zeit im Urlaub, mache mich nächste Woche aber mal im OwiG schlau, damit ich Dir ne genaue Gesetzesstelle sagen kann!


    Was den Laser angeht, der schießt schon auch Bikes ab. Ne kleine Fläche, die den Strahl zurückwirft reicht - war bei den ersten Modellen mal anders, aber jetzt kann jeder halbwegs geübte Bierzeltschütze mit dem Ding Treffer erzielen...... :D


    Lasermessung setzt übrigens die Anhaltung und sofortige Fahrerfeststellung voraus. Das "Nachschicken" des Buß- oder Verwarnungsgeldes geht hierbei nicht.

  • Zitat

    thommyfarmer schrieb am 17.07.2005 10:08 Uhr:
    penzecko


    Ich bin zur Zeit im Urlaub, mache mich nächste Woche aber mal im OwiG schlau, damit ich Dir ne genaue Gesetzesstelle sagen kann!



    Wie sieht es mit weiteren Infos aus? 8o

  • Zitat

    thommyfarmer schrieb am 17.07.2005 10:08 Uhr:
    Lasermessung setzt übrigens die Anhaltung und sofortige Fahrerfeststellung voraus. Das "Nachschicken" des Buß- oder Verwarnungsgeldes geht hierbei nicht.


    Das heißt, wenn eine Lasermessung statt gefunden hat.


    Ein Uniformierter einen mit der Kelle auffordert, irgendwo anzuhalten
    und man das nicht befolgt sondern so schnell wie möglich davon
    fährt, passiert nix ?


    Oder hab ich das jetzt falsch ausgelegt?


    In der Regel ist es ja so, dass man nach einer Lasermessung zum Anhalten aufgefordert wird.
    Von daher wäre es doch ein Verstoß, wenn man sich diesem Signal widersetzt ?!


    MfG
    Kev

  • Nein, denn Du mußt nicht dazu beitragen, daß Deine Identität festgestellt werden kann! Klar, auf den Anhalter zufahren und so, erfüllt andere Tatbestände, aber z.B. Wenden oder Ignorieren bleibt folgenlos!

    Einmal editiert, zuletzt von thommyfarmer ()

  • Mach ich auch immer so.
    Wenn se bei meinen Eltern vorm Haus lasern dann sieht man das schon von 100m Entfernung.
    Sehe ich es also und war vielleicht vorher etwas abgelenkt was meine Geschwindigkeit angeht dann fahr ich einfach in eine der 12 Einfahrten re o. links rein --> wende und hau wieder ab...
    Dann fahr ich nochmal lang und zwinge die guten Kontrollbeamten ihre Karre wegzufahren weil ich ja bei meinen Eltern rein will und da reicht es nicht mich vors Haus zu stellen, sondern muss den Weg hinter das Haus rein um 5 Min. später wieder raus´zu kommen. :D


    Die kotzen immer rum und fragen ob ich länger bleib. Ich: "ja so lang wie es dauert eben..."
    Der Weg ist öffentlich und somit dürfen die sich da hinstellen obwohl es eine Einfahrt ist. :cursing:


    Erst wollten Sie mich immer ärgern indem ich alles vorzeigen musste doch dann haben sie bemerkt das dies nix bringt und sie zu 50% von ihrer eingentlichen Arbeit abhällt. Sind doch immer die selben die dort stehen und man grüßt sich schon untereinander. :D


    Soviel dazu...


    Geändert von derGlueckselige am 13.04.2006 01:15:47
    Grund:ein paar Punkte gesetzt...

  • das ist ja krass.... bei uns blitzen sie zwar meistens mit foto, was ja als beweis schon ausreicht, aber manchmal sehr ich auch durchaus noch die mit den radarpistolen.... die werden niemals ein geschäft mit mir machen :D

  • das mit dem Quatschen kann ich nur bestätigen. Hatte letztens eine nette Untrhaltung mit 2 cops. Haben ein bischen über meinen T gesprochen und über die T´s die die Cops gefahren sind. Nicht alle sind Böse es gibt ach viele gute Cops.

  • mal eine hypothetische frage. wenn ich mit der radarpistole gemessen werde und bei der sofortkasse rausgezogen werden soll, dann winkt mir ein polizist mit seiner kelle zu. sollte ich jetzt einfach weiterfahren, kann ich zwar für die geschwindigkeitsüberschreitung nicht mehr verantwortlich gemacht werden, aber handelt es sich dann nicht um missachtung einer vom polizeibeamten gegebenen verkehrsanweisung ? kommt das nicht nochmal teurer ?

  • Zitat

    Nicht alle sind Böse es gibt ach viele gute Cops.


    http://www.crazypics.de/smilies/liebe/0737.gif



    Zitat

    handelt es sich dann nicht um missachtung einer vom polizeibeamten gegebenen verkehrsanweisung ? kommt das nicht nochmal teurer ?


    Nein. Du mußt weder im Straf- noch im Ordnungswidrigkeitenverfahren dazu beitragen, daß Deine Identität festgestellt werden kann. Du mußt lediglich dann, wenn sie Dich definitiv am Wickel (sprich greifbar) haben, die Pflichtangaben zu Deiner Person machen - sonst isses ne OWi nach §111 OWiG.


    Das hier:


    §36 Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten


    (1) Die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten sind zu befolgen. Sie gehen allen anderen Anordnungen und sonstigen Regeln vor, entbinden den Verkehrsteilnehmer jedoch nicht von seiner Sorgfaltspflicht.


    (2) An Kreuzungen ordnet an:


    Seitliches Ausstrecken eines Armes oder beider Arme quer zur Fahrtrichtung:
    "Halt vor der Kreuzung".
    Der Querverkehr ist freigegeben.
    Hat der Beamte dieses Zeichen gegeben, so gilt es fort, solange er in der gleichen Richtung winkt oder nur seine Grundstellung beibehält. Der freigegebene Verkehr kann nach den Regeln des § 9 abbiegen, nach links jedoch nur, wenn er Schienenfahrzeuge dadurch nicht behindert.


    Hochheben eines Armes:
    "Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten",
    für Verkehrsteilnehmer in der Kreuzung
    "Kreuzung räumen".


    (3) Diese Zeichen können durch Weisungen ergänzt oder geändert werden.


    (4) An anderen Straßenstellen, wie an Einmündungen und an Fußgängerüberwegen, haben die Zeichen entsprechende Bedeutung.


    (5) Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. Das Zeichen zum Anhalten kann der Beamte auch durch geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte geben. Mit diesen Zeichen kann auch ein vorausfahrender Verkehrsteilnehmer angehalten werden. Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen.



    .... regelt die Zeichen und Weisungen von Polizeibeamten. Die "normale" Kontrolle (verdachtsunabhängig) wird z.B. im Absatz 5 geregelt - wenn Du hier nicht anhälst, mußt Du löhnen (Zeichen und Weisungen mißachtet). Sobald Du aber ne Owi oder gar Straftat begangen hast, mußt Du das aus dem ganz oben genannten Grund nicht (mehr).


    Mußt aber aufpassen, daß Du nicht in andere Tatbestände kommst, wenn Du dann auf den Anhalter zufährst oder einen Wagen abdrängst ect.!

    Einmal editiert, zuletzt von thommyfarmer ()