Kombi Uni 215/45 R17 u. Conti 225/45 R17

  • Bräuchte eure Hilfe /Rat.
    Habe wie Ihr einen W202, Felgen: (die altbekannten RH Topline AA). Vo 8x17 ET35, hi 9x17 ET29. Jetz wollte ich die Kombination 215/45 vo mit Uniroyal Rainsport 1 und 225/45 hi mit Conti Sport Contakt 2 eintragen lassen. Die Kombi steht auch im Teilegutachten von RH, mit der Reifenbindung. Zitat: "Für andere Reifen ist eine ABV-Eignung nachzuweisen". Es geht nicht um best. Grösse, sondern darum, dass die als Kombi alle gleiches Profil haben müssen.
    Der TÜV weigert sich die nun einzutragen. Hat mich nach Hause gerschickt, "so dürfen Sie nicht fahren ... ich habe ein Problem damit die einzutragen". Ich muss alle 4 Reifen vom selben Hersteller und selbem Profil haben. Für das Profil, klar eine ABV-Eignung vorlegen.
    War bei DEKRA, das selbe.


    Ich habe schon öfters hier zu sagen bekommen, dass dies mit verschiedenen Reifen kein Problem sei.


    Kennt jemand von euch einen "Ober-Prüfer" der unseren Prüfer das mit der Reifenbindung ausredet? Habt Ihr evtl einen anderen Rat? Wohne in der Nähe von Trier.



    PS: bitte keine Kommentare, von wegen das ist blödsin ... Ruft doch beim TÜV in Wittlich an, erklärt ihm das.

  • Ist doch klar, die 215er haben einen geringeren Abrollumfang als die 225er, somit besteht die Gefahr daß deine technischen Helferchen verrückt spielen.


    Mach doch einfach hinten 235/40/17 drauf und der Tüv sagt ja.

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    Einmal editiert, zuletzt von kalli391 ()

  • Zitat


    Es geht nicht um best. Grösse, sondern darum, dass die als Kombi alle gleiches Profil haben müssen.


    Die 235/40 hat auch einen kleineren Abrollumfang als die 215/45 R17.


    Das ist egal, habe auch bei 235/40 die selben Probleme. Die Differenz im Abrollumfang zw. 225/45 und 215/45 ist im erlaubtem Rahmen. Die Kombination ist erlaubt, genauso wie z.B 205/50 und 225/45 oder 225/45 und 245/40 (der ist vom Abrollumpfang fast genauso wie der 215/45, 8mm Unterschied).


    Egal welche Kombi, die selbe Antwort: gleiches Profil überall + Freigabe.

  • Bei Kombinationen verschiedener Reifen/Felgenbreite darfst du nur eine Marke und auch nur das selbe Profil fahren, da brauchst auch nicht weiter nach zu fragen das ist einfach so, hier achten die Prüfer ganz besonders drauf. :huh:


    Mfg. Matthias

    Habe noch eine neue Wasserpumpe mit Dichtung in. Versand 52 €
    passen alle 4Zylinder W202/W210 nicht C230K

  • Ist ja komisch... Und wie ist es mit 225/45 Va und 245/40 HA?? Habe nämlich solch eine Kombination mit Va Pirelli und HA Dunlop drauf gehabt und es war erlaubt. Habe es auch auf den Topline AA gehabt.


    Gruß Leo

    • Offizieller Beitrag

    Wenn das im Gutachten drin steht:


    > Ich muss alle 4 Reifen vom selben Hersteller und selbem Profil haben.


    Dann muss das auch so sein!


    Wenns nicht drin steht, sollte er es eigentlich eintragen. Stehts im Gutachten oder nicht?

  • hallo,
    habe auch das Problem gehabt, aber glücklicherweise hat mich der TÜV Prüfer vor dem Kauf hingewiesen auf die Spalte im Gutachten:REIFENBEZOGENE AUFLAGEN UND HINWEISE + AUFLAGEN UND HINWEISE. Dort stehen nur versch.Abkürzungen die man sich oft nicht durchliest, aber in so einem Fall ist das KLEINGEDRUCKTE sehr wichtig.
    ciao

  • Zitat

    Ich habe schon öfters hier zu sagen bekommen, dass dies mit verschiedenen Reifen kein Problem sei.


    Das ist im Normalfall dann richtig, wenn Du zum Beispiel einen "GoodYear UltraGrip 6" fährst, jetzt an einer Achse zwei neue Reifen brauchst und es aber mittlerweile nur noch den "UltraGrip 7" gibt. In dem Fall liegen Daten vom Hersteller vor, daß eine Kombination der beiden Typen keine Beeinträchtigung nach sich zieht und zulässig/geprüft ist/wurde.


    In Deinem Fall hat der Prüfer Recht. Im ungünstigsten Fall können die beiden Profilschnitte nämlich quasi gegeneinander arbeiten, was zum Beispiel Wasserverdrängung ect. angeht, so daß ein konstantes, kontrolliertes und somit sicheres Fahrverhalten nicht in allen Fahrsituationen gewährleistet ist.


    Wenn andere User unterschiedliche Reifen fahren, dann waren deren Kombis entweder zulässig oder aber der Prüfer hat (aus welchen Gründen auch immer) einfach drüber hinweggesehen, wozu wir uns jedoch weitere Diskussionen schenken sollten.


    Wie kam`s denn bei Dir zu dieser Kombination? Haste zwei Reifen gebraucht und günstig bekommen oder wie hat sich das ergeben?



    <hr>


    @Mod


    Wäre vielleicht unter "TÜV/StVZO" besser aufgehoben?!

    Einmal editiert, zuletzt von thommyfarmer ()

  • Zitat

    Leo0127 schrieb am 24.03.2006 10:20 Uhr:
    Ist ja komisch... Und wie ist es mit 225/45 Va und 245/40 HA?? Habe nämlich solch eine Kombination mit Va Pirelli und HA Dunlop drauf gehabt und es war erlaubt. Habe es auch auf den Topline AA gehabt.


    Gruß Leo


    Genau das meine ich. Welche Reifenkombination ist egal ...


    Im Gutachten sind halt paar Hersteller aufgelistet und es steht wie schon oben geschrieben: bei anderen Herstellern ist eine ABV-Eignung nachzuweisen, das wars. Jedoch bittet keiner der Hersteller eine Freigabe mit Kombination mit anderen Reifen-Hersteller (Obwohl alle den vorgeschriebenen Richtlinien entsrechen). Sprich die wollen auch das alle vier von denen gekauft werden. Das zum Thema keine Reifenbindung.


    Zur meiner Kombi-Wahl: hatte davor Alus in 7,5x17 mit 215/45 Uni's drauf. Die Conti's waren hinten auf 9j erlaubt, also dachte ich noch vorne die alten Unis drauf, das wars. Ich will auch keine unnötige Breite drauf. D.h wenn 225/45 das Kleinste erlaubte ist, werden die auch aufgezogen. Ausserdem finde ich diese "aufgezogene Form" auch schön. Wenn das nicht klappt, werden vo wahrscheinlich Contis, sogar in 205/50 aufgezogen (ist auch laut Gutachten erlaubt).