Was muss alles eingetragen werden?

  • Hallo!


    Habe jetzt mal nicht ne Frage, sondern einen Vorschlag.


    Man könnte ja mal in einem Thema zusammenstellen was man alles eintragen muss.


    Ich bin da selber Laie und ich wüsste jetzt nicht, ob ich meinen nicht originalen Kühlergrill haben darf.


    Wenn man ein Chirpmodul hat, darf man einfach so nutzen?


    Muss man AMG-Verkleidung eintragen?


    Ist ja eigentlich original MB.


    Das sollen jetzt nur Anregungen sein.


    Der Übersichtlichkeit halber bitte nur wirklich korrekte Aussagen und kein Diskussionen.


    Sonst wird das Thema zu unübersichtlich, falls jemand später mal sucht.


    MfG


    Siddi

  • Tieferlegung muss nicht eingetragen wenn die Teile (also Federn) original "DB" sind.

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  • Zitat

    Siddi schrieb am 06.04.2005 15:04 Uhr:
    Der Übersichtlichkeit halber bitte nur wirklich korrekte Aussagen und keine Diskussionen.


    Seht ihr, da geht's schon los. ;)


    Genau das ist das Problem.


    Deshalb wäre es doch schön, wenn man das mal DEINDEUTIG klären könnte.


    Hat hier nicht jemand Ahnung, die 101% stimmt?

  • Naja, so ne 99,11%ige Meinung hätte ich schon dazu ABER das Problem ist, daß es nirgends soviel Spielraum gibt wie in der Auslegung der StVZO! Ist jetzt kein Quatsch! Ich habe schon Verhandlungen bei verschiedenen Richtern erlebt, wo die gleiche Sache einmal eingestellt und einmal geschaufelt wurde! Auf Nummer sicher kannste da nur gehen, wenn Du alles anhand von aktuellen BGH-Urteilen festmachst.....


    Strenggenommen müssen alle Teile eingetragen werden, die für die Verkehrssicherheit von Bedeutung sind und vom Serienstand abweichen. Ausgenommen solche mit ABE, die Du nur mitführen mußt! Für andere Teile reicht dann wieder eine "Anbaubestätigung" wo Dir der TüV nur abstempelt, daß das Teil XY richtig montiert wurde. Dann gibts noch die Dinger mit e-Prüfzeichen, wo Du aber (entgegen der weitverbreiteten Meinung) auch einen Wisch mitführen mußt - darüber habe ich mal ein Posting verfaßt!


    Also einfach ist es nicht und wenn ich sagen würde, das und das muß eingetragen werden, kommen 100 Postings mit "mein TüV-Prüfer hat aber nix gesagt" usw. - wie gesagt: Nix ist so verschwommen wie die StVZO!

  • Zitat

    Unsub schrieb am 08.04.2005 11:22 Uhr:
    Muss ein Avantgard-Grill eingetragen werden?

    Der nicht.


    Grüsse,
    Chris

  • Hallo Kollegen,


    eine Frage kann man bzw. muß man einen offenen Luftfilter (mit Tüv-Gutachten) eintragen oder sind diese Teile generell verboten?


    Hab mal gehört eine ABE ist nicht mitführungspflichtig.
    Hat sich das nun geändert?