Selbst bei "Bastelware" kann ein Gewerbetreibender streng genommen die Gewährleistung nicht ausschließen.
Allerdings zählt bei der Gewährleistung nur das als Mangel, was bei Kauf nicht bekannt war. Alles andere ist eine Produkteigenschaft. Bei echter Bastelware (da muss der Preis aber auch zeigen, dass es nur noch Bastelware ist), sind Defekte rund rum eben kein Mangel, sondern eine Produkteigenschaft.
gruss