TÜV Bericht fehlerhaft ! Hat jemand Erfahrung

  • Du hast einen Amtshaftungsanspruch nach Art. 34 GG i.V.m. 839 BGB gegen den Prüfer. Bei grobfahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln.
    Der Prüfer ist Beliehener des Landes und Du musst das Land verklagen, nicht den TÜV bzw. KÜS.
    Bei RSV und Spaß an langen Verfahren kann das gutgehen.
    Das Wichtigste wurde sonst ja schon geschrieben.
    Grüße
    Stefan


    Danke für die ANtwort und die Info.

  • Ist nicht böse gemeint aber für so ne alte Kiste und die paar 100€ würde ich mir keinen Rechtsstreit antun. Das ist die Sache dann einfach nicht wert.


    Solltest du keine Rechtsschutz haben und der Verkäufer nicht reagieren bzw. irgendwie zu irgendwas bereit sein, dann ist die Sache sowieso durch. Die Problematik vernünftig zu beweisen halte ich für sehr schwierig. Im Endeffekt kann der Prüfer etwas übersehen oder meint das die Stelle an dem Tag noch nicht so aussah...dann wars das.


    Menschen die vorsätzlich solche Geschäfte machen, haben mit Sicherheit immer eine Ausrede oder eine Möglichkeit da raus zu kommen.


    Man sollte aus solch einem Fehler lernen und sich das nächste Mal a) besser informieren und b) jemanden beim Autokauf mitnehmen der sich auskennt

  • Hallo!


    Den Prüfbericht anzugreifen halte ich auch für wenig aussichtsreich. Selbst wenn da offensichtlich und sehr wahrscheinlich gepfuscht worden sein sollte. Aber das ist ja gar nicht sicher: Die Durchrostung kann man in vielen Fällen nicht vorher sehen. Dann blieben nur die "übersehenen" Bremsschläuche. Fehler können passieren, da ist Absicht/große Fahrlässigkeit kaum nachzuweisen.


    Dumm ist auch, dass der Verkäufer seinen Sohn als Zeugen hat, Du aber niemanden. Und nichtmal was Schriftliches. Das mit der Sachmängelhaftung des Verkäufers ohne Ausschluß derselben in einem schriftlichen Vertrag) ist zwar richtig. Aber der Verkäufer kann entweder sagen, dass die Sachmängelhaftung mündlich ausgeschlossen wurde oder du auf die bestehenden Mängel hingewiesen wurdest. Beides könnte der Sohn ggf. bezeugen.


    Aber es ist ja nichtmal nachweisbar, dass der Verkäufer die Mängel bewußt verschwiegen hat - solche Mängel sind ja nicht offensichtlich für einen Laien (egal ob Privatmann oder ehemaliger Händler).


    Mehr als etwas Druck machen beim Verkäufer entweder zur Kostenbeteiligung oder zur Rücknahme des Wagens (evtl. auch mit etwas Abschlag) ist wohl bei der Sachlage nicht drin. Vielleicht kommt er Dir entgegen und will einen potentiellen (Rechts)Streit vermeiden.


    Du solltest jedenfalls nicht alleine zum Verkäufer gehen, damit Du Deiner Haltung auch Nachdruck verleihen kannst! :bomb:


    Gruß Stefan


    PS: mein 202 hat auch kurz nach Kauf neue Federteller gebraucht, ca. 400.-. Solche Summen sind doch nichts unnormales bei so alten Wagen - zumal die grundsätzliche Rostproblematik ja kein Geheimnis ist...

    • Offizieller Beitrag

    Das sehe ich anders, Kiwikeks.


    Ich bin auch der Meinung, dass sich der Aufwand im Vergleich zum Ergebnis bei einem Streit bis zum mittleren 3-stelligen Bereich nicht lohnt. Trotzdem geht es manchmal ums Prinzip, denn Dein Verhalten zeigt, dass der Verkäufer mit seinem Verhalten durchkommt, und immer wieder einen Dummen findet - vorausgesetzt natürlich die Schilderungen von Silver treffen zu.


    Interessant ist für mich, ob tatsächlich die Sachmängelhaftung des Verkäufers wirksam ausgeschlossen wurde. Da wäre es gut zu wissen, was auf der "Quittung" steht (Silver könnte die mal einstellen, mit geschwärzten Namen o.ä.), und wie die Anzeige formuliert war (Silver, bitte auch mal den Text hier einstellen).


    Ist die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen, haftet der Verkäufer für Sachmängel. Und dann würde ich ihm auch eins zwischen die Hörner geben wollen, und eine Nachbesserung verlangen. Da lasse ich auch gerne für ein paar Euro einen Rechtsanwalt den Brief aufsetzen, weil das meistens mehr Gewicht hat als ein Briefchen einer Privatperson.


    Und wenn ich das richtig verstanden habe, gilt erstmal Nachbesserung vor Rücknahme (es sei denn, VK und K einigen sich einvernehmlich auf eine Rücknahme). Aber erstmal muss man wirklich wissen, welche Mängel vorhanden sind - der Anruf der Werkstatt würde mir da nicht reichen...


    Vielleicht noch ein wenig Lesestoff:


    Wirksamer Ausschluss der Sachmängelhaftung: http://www.frag-einen-anwalt.d…ausschluss---f168201.html


    "Gekauft wie gesehen", aber kein (vollständiger) Ausschluss der Sachmängelhaftung: http://www.frag-einen-anwalt.d…lausschluss---f40476.html


    Privat/Gewerblich/Sachmängelhaftung: http://www.akk-kanzlei.de/2011…s-der-sachmaengelhaftung/


    Gruß Jörg

  • Hallo Jörg,


    ich stelle heute Nachmittag mal die Quittung, auf der allerdings ausser den Namen und den Betrag nichts anderes zu sehen ist. Ist eine einfache Quittung aus den Quittungsblöcken, die man überall kaufen kann. Und die Anzeige stelle ich ebenfalls ein.


    Danke an euch erstmal.

  • Heiko: arbeitest Du als Wahrsager beim Jahrmarkt ( :D ), oder wieso kannst Du die Chancen exakt mit 50:50 beziffern, ohne die genauen Details zu kennen...?


    Ich hätte genauso gut schreiben können
    "so wie Du die Sache schilderst, kannst Du Glück haben und mit Anwalt & Co. durchkommen, aber genauso gut kann es auch nach hinten losgehen und Du siehst keinen Cent. Niemand kann das vorher wissen, es kann entweder so oder so ausgehen".
    Aber 50:50 ist da irgendwie kürzer (wenngleich anscheinend nicht für jeden verständlich).


    Die Story von "Firma Analphabet & Sohn" klingt so schräg, dass ich darauf wette, dass da nix zu holen ist - wenn Du mit dem Anwalt kommst, hebt der Verkäufer die Hände und Du bist angeschmiert, und das alles wegen der paar Kröten, um die es hier geht. Nur vermehren die sich massiv, sobald ein Anwalt oder gar ein Gericht ins Spiel kommt.
    Daher nochmal: Ich würde nur mIt Rechtsschutz einen Anwalt einschalten. Aber mach wie Du denkst, es ist Dein Geld.

  • klar kann man sagen "es geht ums Prinzip" oder "so einer darf damit nicht durchkommen"
    aber am Ende belastet man vor allem sich selbst damit.


    Ist einfach meine persönliche Meinung aus der Erfahrung heraus. Ich selbst besitze eine Privat-Rechtsschutzversicherung die solche Fälle abdeckt bis jetzt musste sich sie zum Glück noch nie in Anspruch nehmen.


    Noch ne kleine Geschichte die ich gern dazu erzähle:
    Ein Richter läuft mit nem Freund durchs Gerichtsgebäude. Kommt eine weitere Person hinzu und schreit den Richter an "IHR SOHN HAT MIT EINEM FUßBALL MEINE FENSTERSCHEIBE ZERSCHOSSEN, ICH WILL 100€ ODER ICH VERKLAGE SIE". Da zückt der Richter sein Portemonnaie holt nen 100€ Schein raus und gibt ihn der Person. Anschließt fragt der Freund des Richtern ihn "Warum hast du das gemacht, so ganz ohne Beweise, vielleicht war es gar nicht dein Sohn?". Der Richter entgegnet "Ich habe gar keinen Sohn".


    Ist vielleicht etwas überspitzt....vermittelt aber das, was ich meine.

  • Moin...


    also es ist ein zweiseitiger Kaufvertrag, egal ob du ein Kaufvertrag mit der Person abgeschlossen hast.. es gilt der zweiseitige Kaufvertag auch per Handschlag. So kannst du vom diesen Kaufvertrag zurücktreten, ohne wenn und aber.
    Wenn diese Person sich dagegen stellt, würde ich ihn vor den Kady ziehen...jede wette das du gewinnst, weil der Verkäufer die mängel ( was es bestimmt wusste ) verschwiegen hat und der mit dem Prüfer Hand in Hand arbeitet.


    gruss stony

  • ... Mit Laienhilfe aus einem Forum o.ä. rennst du bei der Geschichte von einer Wand gegen die nächste ...


    Gruß Jörg

    Dem stimme ich völlig zu! Die versuchten Hilfestellungen (Respekt vor der Qualität und der Schnelligkeit der Antworten mit zusätzlichen Links!) wurden auch schon für den selben Fall in "Europas größte Auto- und Motor- Community" abgehandelt.
    Die Schiedstelle, Silver-1978, wird auch nicht weiterhelfen, da Privatverkauf... (aber darauf wurde ja schon hingewiesen).


    Grüsse, stele.