Du hast einen Amtshaftungsanspruch nach Art. 34 GG i.V.m. 839 BGB gegen den Prüfer. Bei grobfahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln.
Der Prüfer ist Beliehener des Landes und Du musst das Land verklagen, nicht den TÜV bzw. KÜS.
Bei RSV und Spaß an langen Verfahren kann das gutgehen.
Das Wichtigste wurde sonst ja schon geschrieben.
Grüße
Stefan
Danke für die ANtwort und die Info.