sagen wir es mal so, wenn es ein Mittelloser Mitmensch war wirst du wohl auf deinen Schaden sitzen bleiben. Mit Glück hat der Kerl ne private Haftpflicht die den Schaden reguliert
MFG
Ron
Ich glaube kaum, dass eine private Haftpflicht sowas zahlt
Ansonsten gibts ned viel zu sagen. Strafantrag wegen Sachbeschädigung stellen. Wobei fraglich ist, ob man hier Vorsatz begründen kann. Wenn, dann nur über die billigende Inkaufnahme. Der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr wird eh von Amts wegen vefolgt.
Betreffend dem Schaden würde ich zunächst mit nem einfachen Schreiben anfangen. Wenns ned fruchtet - ich würde es dann über nen Anwalt machen. Soll er doch im Zweifel ne EV abgeben.