Lasern aus dem Auto raus

  • Hab mal eine frage ich hoffe jemand kann sie mir beantworten :D


    Und zwar wurde ich vor kurzem aus dem auto gelasert bin angeblich 27km/h zu schnell gewesen innerhalb geschlossener ortschaft.


    heute ist mein starfzettel gekommen 83,50€ und 3Punkte strafe :S


    Nur meiner meinung nach war ich nie so schnell denn ich weiß das sie da öffter lasern und ich halte mich da immer an die 50km/h und neben mir war mein arbeitskollege der sagte auch ich war nie im leben schneller.


    Ich wurde dann paar meter danach angehalten und mir wurde gesagt wie schnell ich war und ob ich es zu geben oder nicht.Habe natürlich nein gesagt weil er mir ja net mal das messergebnis zeigen wollte er meinte nur, ja der kollege dahinten der sie gemessen ist ist zeuge und das reicht.


    Jetzt meine fragen :D


    1. Darf man überhaupt aus dem auto aus lasern??
    2. Reicht wirklich nur ein zeuge beim messgerät??
    3. Muss man mir das messergebniss zeigen nachdem man mich anhält??


    Ich danke schon mal im voraus :thumbup:

  • argh, das ist heftig.


    ich weiß es leider auch nicht, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es reicht, wenn die Beamten das "sagen".
    Denn du musst den Strafzettel auch nicht zahlen, wenn aus dem Foto nicht eindeutig hervorgeht, wer den Wagen gefahren ist.


    Sie müssen es eig. immer mit Video oder Foto beweisen können.


    Das sie aus dem Auto hinaus lasern ist nichts neues.


    Ich würde nicht bezahlen und im Notfall auf die Hilfe des Anwalts zurückgreifen, wenn sie dich überhaupt weiter verfolgen werden.

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  • Eine Frage im Voraus: Kannst du nachweisen, dass die aus einem Fahrzeug heraus gelasert haben???


    Du solltest dir auf jeden Fall einen Anwalt suchen, da ich noch nie gehört habe, dass Lasern aus dem Auto geht bzw mit sicherem Ergebnis machbar ist. Die Laseranlage MUSS auf einem festen Stativ odr Fuss etc. stehen und justiert sein, um Messungenauigkeiten von vorn herein auszuschließen. Wenn die aus einem Fahrzeug heraus messen kann das nur schief gehen. Es sei denn sie haben das Fahrzeug mit vier Stützen so fest gesetzt, das es unter keinen Umständen durch eine Bewegung der Insassen Schwanken oder sich in einer Anderen Art und Weise bewegen kann.
    wenn du deinen Kolegen als Zeugen dazu bringen kannst auszusagen, das er neben dir war (egal ob zu schnell oder nicht) hast du schon wieder bessere Karten.


    Also ein Zeuge (Beamter) reicht normalerweise bei sowas aus. Es sind meistens nur 2 bis max 3 Beamte inder Nähe des Lasers.



    Timmeh:
    Seit wann werden bei Lasermessungen Fotos oder Videos gemacht??? Wie soll Boogie_23 bitte gegen ein Foto angehen welches nicht existiert??? Die Aussagen der Beamten reichen fast immer um den Tatbestand zu bekräftigen, da die Aussage eines Temposünders (ob überführt oder nicht) immer weniger zählt als die eines oder mehrerer Beamter!!!

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  • ja ist mir im nachhinein auch aufgefallen.
    ich hab das auch mit was völlig anderem verwechselt.
    ^^


    deshalb..nehm ich das mal schnell zurück.


    Also wende dihc an Anwalt und warte erstmal ab, ob sie dir überhaupt noch was zuschicken.

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  • Genau wende dich an deinen Anwalt. Wenn du ADAC Plus Mitglied bist und zufällig in Köln bist, hier gibt es einen ziemlich guten Rechtsanwalt der ziemlich viel Erfahrung hat. Kannst mir ja eine PN schicken. Die ADAC-Plus-Rechtschutzversicherung übernimmt das dann.


    Ach ja, und soweit ich weiß ist Lasern immer anfechtbar, aber was auch noch wichtiger ist, ist dass man (soweit ich weiß) nicht aus dem Auto lasern darf. Was ist denn mit der Reflexion des Laserstrahls und der Stabilität usw.? Vielleicht hatte der ja ein anderes Auto im Visier?


    Ich kann mich daran erinnern, mal einen Bericht gesehen zu haben, wo aus dem Auto heraus geblitzt worden ist. Auch dies kann man immer anfechten, da die Polizisten bzw. der Wagen auch in Bewegung ist und niemals so genau messen kann.


    Wie gesagt, wende dich schnell an deinen Anwalt, damit der Einspruch einlegen kann.

  • Bei mir war das auch so, und ich habe mich schlau gemacht und es war so, daß ich aus der Nummer nicht raus gekommen bin.


    Allerdings 3 spurige leere BAB Sonntags Morgens um halb acht, Tempobegrenzung auf 100km/h. 1. Streifenwagen rechts mit Laserpistole, 2. Streifenwagen ein Parkplatz später. Ich wurde dann von beiden Streifenwagen abgefangen und zum nächsten Parkplatz begleitet. Dort wurde mir die Messung auf dem Laser gezeigt!


    Keine Chance da raus zu kommen.


    Also einstehen für das, was man getan hat.

  • Normalerweise hast du Recht. Ich hatte das Problem vor kurzer Zeit ja leider selbst. So ein Monat ohne Auto kann ganz schön lang sein!!!


    Aber aus einem am Rand geparkten und nicht fest auf dem Boden fixierten Fahrzeug heraus zu lasern kann nur zu Fehlmessungen führen. Warum muss eine Laserpistole denn sonst auf einem Stativ stehen und kann nicht in der Hand gehalten werden, wenn gemessen wird???


    Es gibt inzwischen genug Urteile, dass es bei einer solchen Art und Weise der Messung nur allzuoft zu Fehlern kommen kann. Bedenkt bitte auch, dass die Polizei nicht allmächtig und der Herscher der Welt ist. Auch diese Leute machen Fehler. Und wenn man gegen diese Fehler nicht vorgeht und sie aufdeckt, wie sollen sie dann erkannt werden.


    Es reicht doch schon, wenn der Beamte nicht auf das Nummernschild, sondern auf einen Scheinwerfer oder den Spiegel zielt um die ganze Messung zu verfälschen.


    Also wie gesagt, ich würde auf jeden Fall einen Anwalt konsultieren. Wenn du ADAC Rechtschutz hast, kannst du diesen darüber beauftragen.

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  • Warum muss eine Laserpistole denn sonst auf einem Stativ stehen und kann nicht in der Hand gehalten werden, wenn gemessen wird???


    Zitat

    Es reicht doch schon, wenn der Beamte nicht auf das Nummernschild, sondern auf einen Scheinwerfer oder den Spiegel zielt um die ganze Messung zu verfälschen.


    Hier würden mich mal die Quellen interessieren ;)

  • Oha, da sammeln sich ja wieder die Profis um ihr gefährliches Halbwissen herum.....


    Lasern aus dem Auto heraus ist erlaubt.


    Es soll zur Vermeidung von Fehlmessungen auf das Kennzeichen gezielt werden - Kühlergrill geht zum Beispiel nicht.


    Es gibt im Idealfall einen Mess- und einen Protokollbeamten.


    Das Ergebnis im Display soll solange im Display bleiben, bis der Betroffene dies auch gesehen hat. Wenn er nicht glaubt, daß es sein Ergebnis ist, dann macht er dies eben nicht, ich kann ihn ja auch nicht zwingen, an den Nikolaus zu glauben.


    Bei jeder Messung wird ein Messprotokoll erstellt. Wird dies angezweifelt, wird eben verhandelt. Bei einer Verhandlung werden alle relevante Punkte (Probemessung vor- und nach der Messung ect.) durchgekaut und wenn keine Anhaltspunkte für eine Fehlbedienung vorhanden sind, hat ein Einspruch auch keine Chance. Meine Einstellungsquote bei Verhandlungen liegt übrigens 0% - soviel zu den tollen Tips von selbsternannten Fachleuten und Rechtsberatern.


    Zitat

    Ich kann mich daran erinnern, mal einen Bericht gesehen zu haben, wo aus dem Auto heraus geblitzt worden ist. Auch dies kann man immer anfechten, da die Polizisten bzw. der Wagen auch in Bewegung ist und niemals so genau messen kann.

    Ein stationärer Blitzer ist ein stationärer Blitzer und wie der Name schon sagt, ist der fest montiert. Aus dem Auto heraus wird logischerweise sehr viel geblitzt - es wird in diesem Fall aber nicht fahren. Schließlich müssen die diversen Messpunkte und bestimmte Winkle eingehalten werden und vorhanden sein. Also wer bitte blitzt aus einem fahrenden Fahrzeug mit einem "normalen" Blitzer?