Hallo!
Ich habe auf einigen Seiten z.B. http://www.special-car-center.at http://www.special-car-center.at folgenden Text zum TÜV Österreich gefunden der mir etwas Sorgen bereitet, da ich gleichzeitig mit der Umstellung auf 17 Zoll auch verbreitern und (wahrscheinlich) tieferlegen.
ZitatRad-Reifenkombinationen
Sonderräder müssen mit Anbaugutachten für Ihr Fahrzeug versehen sein, oder zumindest mit Radfestigkeitsgutachten. Falls Rad-Reifenkombinationen ohne Anbaugutachten angeboten werden, solltest Du unbedingt beachten, dass sich dies im Bereich der geprüften ET-Grenze befindet. ET-Erweiterung bis 2% durch Sonderabnahme von uns eintragungsfähig. ET-Erweiterung ab 2% und ohne Vergleichsgutachtenmöglichkeit sind nicht eintragungsfähig. Hierfür müsstest Du die Fahrwerksfestigkeit nachweisen. Reifenfreigabe vom jeweiligen Reifenhersteller sind vorzulegen. Rollumfang beachten !! Tachoangleichung eventuell erforderlich bei einer Abweichung bis 2.5% kleiner, oder bis 1.5% größer als Serie.
Was meint ihr dazu?