Felgen/Reifenänderung + Verbreiterung => TÜV Österreich!?

  • Hallo!


    Ich habe auf einigen Seiten z.B. http://www.special-car-center.at http://www.special-car-center.at folgenden Text zum TÜV Österreich gefunden der mir etwas Sorgen bereitet, da ich gleichzeitig mit der Umstellung auf 17 Zoll auch verbreitern und (wahrscheinlich) tieferlegen.


    Zitat

    Rad-Reifenkombinationen
    Sonderräder müssen mit Anbaugutachten für Ihr Fahrzeug versehen sein, oder zumindest mit Radfestigkeitsgutachten. Falls Rad-Reifenkombinationen ohne Anbaugutachten angeboten werden, solltest Du unbedingt beachten, dass sich dies im Bereich der geprüften ET-Grenze befindet. ET-Erweiterung bis 2% durch Sonderabnahme von uns eintragungsfähig. ET-Erweiterung ab 2% und ohne Vergleichsgutachtenmöglichkeit sind nicht eintragungsfähig. Hierfür müsstest Du die Fahrwerksfestigkeit nachweisen. Reifenfreigabe vom jeweiligen Reifenhersteller sind vorzulegen. Rollumfang beachten !! Tachoangleichung eventuell erforderlich bei einer Abweichung bis 2.5% kleiner, oder bis 1.5% größer als Serie.


    Was meint ihr dazu?

  • Liest sich ganz einleuchtend..... was willste denn jetzt genau an Deinerm Benz machen und worin siehst Du genau ein Problem?

    • Offizieller Beitrag

    Das ist der Standardtext aus einem Felgengutachten. Nix besonderes bei. Und Verbreiterungen kommen ja eh mit extra Gutachten, -also auch kein Problem.


    gruss...


    Edit: Kannst ja mal ausrechnen wie viel 2% bei deiner Spurbreite sind :D

  • Ich verstehe das mit den ET-Grenzen nicht das außerdem auch nicht


    Zitat

    Spurverbreiterungen:
    Sehr schwierig in Verbindung mit geänderter Rad-Reifenkombination einzutragen wegen der ET-Grenze !! Grundlegend nur Spurverbreiterungssysteme mit TÜV Gutachten verwenden!! Billiganbieter bitte im Vorfeld abprüfen oder am besten gleich meiden!!


    Darum die Sorgen[/quote][/quote]

    • Offizieller Beitrag

    Hängt immer davon ab. Es gibt immer eine Gesamt-ET (auf eine Felgengrösse bezogen) die nicht unterschritten werden sollte. Sonst wirds eng. Bei 8x17 sind zum Beispiel 15 an der HA. Das bekommst du auf jeden Fall eingetragen weil das so auch in den Gutachen drinsteht. Darunter wirds dann wahrscheinlich eine Einzelabnahme (auch weils in den Gutachten so drinsteht).


    Bei den 8x17 kannst du halt nicht hergehen und eine Felge ET20 mit einer Spurplatte 15 mm montieren. Dann hättest du eine Gesamt-ET von 5. Das geht nicht ohne Karosserieänderungen.


    Bei anderen Breiten (7,5, 9 und 10") siehts natürlich wieder ganz anders aus.


    gruss...

  • Soviel ich weiss, ist die ET-Grenze beim W202 ET15. Was darüberhinaus geht, geht nicht ohne "Festigkeitsnachweiss"! Und ohne diesen Nachweiss, trägts der TÜV nicht ein. Ist aber ziemlich teuer, so ca. 180 Euro alleine für den Festigkeitsnachweiss.


    Ich habe Felgen (ET28) mit 15mm Distanzscheiben = ET 13
    (Gutachten-Felge + Gutachten-Distanzen + Festigkeitsnachweiss)



    Dabei ist es egal ob man die ET-Grenze mit 6,5x15 oder mit 10x18 überschreiten möchte!

    Einmal editiert, zuletzt von Christian ()

  • Danke rebel für die schnelle Antwort & super Erklärung. Jetzt ist mir das klar. Jetzt muss ich euch nur noch mit einer einzigen Frage nerven um dann endgültig Fahrwerks-Profi zu sein :D


    Wie schaut das mit den 50° und 30° genau aus ? Gibts da vielleicht eine Grafik?


    Zitat

    Radabdeckung !!
    Erschwert wird diese Abnahme durch die vollständige Radabdeckung im Bereich 30° nach vorne ab Radmitte, sowie 50° nach hinten . Radabdeckungsmaterialen müssen eigens geprüft werden, und mit Material sowie Anbaugutachten ausgewiesen sein.

  • Brauchst eigentlich keine Grafik...


    Stell Dir eine senkrechte Linie, von der Radnabenmitte ausgehend, nach oben vor. Dann 30 Grad nach vorne und 50 Grad nach hinten.

  • zu deinen 30° und 50° lies dir mal das hier genau durch...
    http://pumapower.bei.t-online.de/layout/aenderungen.htm http://pumapower.bei.t-online.de/layout/aenderungen.htm


    und dann schau dir das Bild an...
    http://www.markenreifen.com/re…en/th3_vw-golf-cabrio.gif


    dann weißt du was gemeint ist...


    MfG Nico

    [Blockierte Grafik: http://abload.de/img/signaturneukopiekopiexuapp.jpg]


    aus einem anderen Forum: xD

    Zitat

    A: Da muß du dem FZ-Schein zum [lexicon]MB[/lexicon] Teile ONKEL gehen
    B: Der doofe teuere Onkel mit dem netten Lächeln im Gesicht und dem Geldzeichen in den Augen!
    ...Jo den kenn ich ?? Vielen Dank

  • Danke für den Tip Nico!


    Wenn ich das richtig verstanden hab dann gelten für vorne also min. 30° und für hinten min. 50°.


    Hier in einer professionellen 3D-Grafik veranschaulicht


    http://home.arcor.de/bpz3d/winkel.gif


    Stimmts oder hab ich recht?


    Der Winkel soll den Winkel Karosserie zu Reifen darstellen.


    <EDIT>
    Ich habe eine neue Grafik im Web gefunden die das so auslegt:


    http://www.legales-tuning.at/abmasse2.jpg