Erlaubt oder nicht!

  • Das haben die geschickt geschrieben, aber wie rebel sagte, die E-Nummer gilt für die Lampe selber, hat aber rein garnichts mit der Montage am Auto zu tun.


    MfG Mathis

  • jo so ist das! der typ erzählt originalen blödsinn, sollte man ihm auchmal schreiben! :D

  • also erlaubt ist es - die Röhren unter das Auto zu schrauben und z.B. als Ausstiegsbeleuchtung zu koppeln...
    aber während der Motor läuft - bzw. während der Fahrt sind die in Deutschland strengstens verboten...
    Gibt Riesenärger - Punkte - ein saftiges Bußgeld - Erlischen der BE und sofortige Stilllegung der KFZ`s...


    MfG Nico

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    aus einem anderen Forum: xD

    Zitat

    A: Da muß du dem FZ-Schein zum [lexicon]MB[/lexicon] Teile ONKEL gehen
    B: Der doofe teuere Onkel mit dem netten Lächeln im Gesicht und dem Geldzeichen in den Augen!
    ...Jo den kenn ich ?? Vielen Dank

  • Hi Leute,


    Tatsache ist, daß die StVZO nur rotes, orangefarbenes und weißes/gelbes Licht mit Außenwirkung an Kraftfahrzeugen kennt - alles andere fällt unter die sog. nicht zulässigen, lichttechnischen Einrichtungen und die kosten satte 5 EUR. Im Falle der Neon-Kits wird von der ZBS (Zentrale Bußgeldstelle) sogar angeregt, dies mit 40 EUR zu ahnden, weil eine sog. "Sinnbildveränderung" vorliegt, durch die die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt wird und das dann alles unter den Auffangtatbestand "Unvorschriftsmäßiges Fahrzeug geführt" fällt. Ist auch mit den sog. "BlueLights" so, die sich die Lkw-Fahrer in ihre Führerhäuser pinnen, oder den blauen Spritzdüsenabdeckungen.


    Wer die Teile innen einbaut, kann sie maximal per Türkontakt als Aussteigsleuchten erklären - sobald die aber per Schalter jederzeit in den Betriebszustand versetzt werden und somit auch während der Fahrt leuchten könnten, sind wir wieder mit dabei, da dann durch die Blendwirkung eine konkrete Gefährdung vorliegt.


    Lange Rede kurzer Sinn, egal was die Hersteller von den Teilen angeben (Prüfzeichen, EU-Zulassung ect.), die Dinger sind schlichtweg nicht erlaubt.


    Die Ausrede, daß die Teile natürlich nur im Stand betrieben werden, gilt auch nicht, daalle angebauten lichttechnischen Einrichtungen jederzeit betriebsbereit sein müssen, was unzulässige LTEs natürlich nicht sein dürfen.

    • Offizieller Beitrag

    @ Nico


    Das war vielleicht mal erlaubt, aber mittlerweile auch nicht mehr. Ich hab jetzt am frühen morgen nicht so recht kapiert was Thommy da geschrieben hat, aber ich nehme an, genau das was mir verschiedene TÜV-Prüfer auch erzählt haben.


    Alle Art von nachträglicher Unterbodenbeleuchtung ist nicht mehr :D


    Schade eigentlich *sniff*....


    grüsse...

  • Und das von dir roberto , sorry , aber du hast doch schon am meisten erfahrung gesammelt wie das ist und vor allem was dabei rauskommen kann wenn du dich mit so oder ähnlichen sachen erwischen lässt . Erinnerung ans blaulicht ! Da nützt es halt nicht das ein e- zeichen drauf ist , das hat auch ne normale lager Neonröhre etc. und trotzdem darfst du sie nicht ans auto schrauben , oder ? Ausserdem haben wir da schon am stammtisch drüber geredet weil der Gokhan so was ja auch vor hatte .
    CU
    Marc