Guten Tag liebe Forengemeinde,
Ich habe mal wieder eine kleine Frage zu folgendem Problem.
Ich hatte mir vor einem Jahr ein gebrauchten E220 CDI Kombi gebraucht gekauft. Dieses Fahrzeug ist zurzeit Gegenstand eines Gerichtsverfahrens und musste seit Februar auf einem Stellplatz abgestellt werden. Nun schaue ich von Zeit zu Zeit nach dem Fahrzeug. Das Fahrzeug wurde seit Mitte Februar nicht bewegt. Auf anwaltlichen Hinweis soll das Fahrzeug nicht gefahren werden. Ggf. muss noch ein Gutachter ran.
Nun bin ich vor einer Woche zu dem Stellplatz hingefahren und wollte das Fahrzeug mit der Fernbedienung öffnen. Hat aber nicht funktioniert. Fernbedienung reagierte nicht. Ich habe dann die Fahrertür mal mit dem normalen Metallschlüssel (Notschlüssel) geöffnet. Ich habe mich jedoch nicht getraut mit dem Schlüssel die Zündung bzw. die elektronische Wegfahrsprerre auszuprobieren. Habe Angst, dass ich dann dass Fahrzeug nicht mehr verschliessen kann.
Nun bin ich am rätseln, ob lediglich die Batterie der Fernbedienung leer ist, oder ob ggf. die Autobatterie so leer ist, dass die Fernbedienung nicht mehr das Öffnen der Türen ermöglicht.
Ist das überhaupt möglich, dass wenn die Autobatterie völlig leer ist, dass man mit der Fernbedienung die Zentralverriegelung nicht mehr öffnen kann?
Kann mir jemand einen Tipp geben?
Wenn ich am Schlüssel die Tasten betätige leuchtet jeweils die rote LED. Somit müsste ja eigentlich die Batterie im Schlüssel noch ok sein. Oder?
Übrigens, leider besitze ich nur noch einen Fernbedienungsschlüssel, sodass ich keinen Alternativschlüssel habe, falls lediglich die Batterie an der Fernbedienung leer wäre.