Du scheinst nicht zu verstehen... Nicht der TÜV ist für die Mängelfreiheit Deines KFZ zuständig, sondern Du als Halter und Fahrer. Selbst wenn Du beim TUV vom Hof fährst und die Karre zusammenbricht, kannst Du das dem Prüfer nicht anlasten.
Der kann nur nach optischen Gesichtspunkten und im Rahmen des normalen Testzyklus prüfen, darf nichts demontieren, etc. Somit bleibt ihm von vornherein schon vieles verborgen.
Das Klappern hat nix mit dem Alter an sich zu tun. Auch ein altes Auto klappert nicht, wenn alles i. O. Ist.
Du bedienst gerade sämtliche Klischees des Traumkunden, von Werkstatten und Gebrauchtwagenverkäufern....
Es wird wohl das beste sein, Du suchst Dir eine vertrauensvolle Werkstatt, die Deine Sorgen und Wahrnehmungen ernst nimmt.
Gruß
Jürgen