Der BGH hat entscheiden, dass die Instandsetzung eines Unfallwagens so zu erfolgen hat, wie es der Gutachter vorschreibt. Sparen um unter die magische 130% Regelung zu kommen, ist wohl nur noch mit Gebrauchtteilen möglich. Weglassen von teilen ist nicht mehr zulässig
http://www.spiegel.de/auto/akt…nfallwagen-a-1049038.html
Das wird bei den Versicherungen wieder Freude auslösen und die Einladungen an BGH-Richter zu Vorträgen werden mehr werden.