BGH präzessiert Regelung zur Instandsetzung von Unfallwagen

  • Der BGH hat entscheiden, dass die Instandsetzung eines Unfallwagens so zu erfolgen hat, wie es der Gutachter vorschreibt. Sparen um unter die magische 130% Regelung zu kommen, ist wohl nur noch mit Gebrauchtteilen möglich. Weglassen von teilen ist nicht mehr zulässig


    http://www.spiegel.de/auto/akt…nfallwagen-a-1049038.html


    Das wird bei den Versicherungen wieder Freude auslösen und die Einladungen an BGH-Richter zu Vorträgen werden mehr werden.

    ein richtiger Mercedes hat den Stern auf der Haube :P

  • Da gibt's nur eines - Wiederbeschaffungswert von der gegnerischen Versicherung kassieren und die Karre verkaufen. Oder ausschlachten. Oder selbst herrichten. Hier geht's schließlich um Totalschäden(!). Heikel wird's bei richtig wertvollen Oldtimern. :crazy:

  • Dass Versicherungen sich gerne um Zahlungen drücken, geschenkt, muss man sicher nicht drüber diskutieren.


    Aus eigener Perspektive als Geschädigter mag man diese strikte 130%-Auslegung bemängeln, aus Sicht eines Beitragszahlers innerhalb einer Solidargemeinschaft einer Pflichtversicherung darf man sich hingegen zu Recht fragen, weshalb unbedingt mehr gezahlt werden sollte.


    Ein Schaden soll ja ausgeglichen werden. Wenn Teile weggelassen werden, ist der Schaden jedoch nicht mehr ausgeglichen, der Wert also verringert. Weshalb sollte die Versicherungsgemeinschaft für einen – trotz Reparatur - verringerten Wert dann mehr als den Wiederbeschaffungswert begleichen?

  • Ich bin mir nicht sicher.... habe mal gehört, das läuft bei den Versicherungen wie folgt (egal, welche Art von Versicherung!):


    Du zahlst deine Beiträge in "deinen Topf" deiner Versicherung. Aus diesem Topf werden Schäden beglichen, solltest du welche verursachen. Von daher ist die sog. "Solidargemeinschaft einer Pflichtversicherung" tineff. Kann ich mir auch vom Logischen her einfach nicht vorstellen. Wenn jetzt ein Versicherungsnehmer kaum Schäden verursacht, hamse bei dem Gewinn gemacht. Während sie bei nem Dauerschädiger dauernd draufzahlen müssen. Aus diesem Grunde werden wohl auch manchmal Versicherungsnehmer "gegangen". Wäre ja schön, wenn alles immer so schön solidarisch wäre. Bin mir aber wie gesagt nit sischa. Vielleicht könnten unsere "Versicherungsleute" was dazu sagen. ;)

  • Kannst Dir ja mal ausrechnen, was Du die letzten fünf oder zehn Jahre so an Haftpflicht insgesamt bezahlt hast und welchen Schaden Du daraus begleichen könntest. (Nach Abzug von Kosten für den Verwaltungsapparat.)


    Und dann stellste mal einen Fahranfänger daneben, der vielleicht drei Jahre eingezahlt hat und dummerweise zwei mal in eine S-Klasse oder vergleichbares rauscht und ordentlich Schaden fabriziert. Wird bezahlt, auch wenn er die Summe längst nicht einbezahlt hat. Und vielleicht kommt die Versicherung zu dem Schluss, dass sie sich von ihm trennen möchte. Ist für die halt die Abwägung, ob er weiter mehr Schäden verursacht, oder ob er die Summe in den nächsten Jahren wieder einspielt. Insgesamt spielt aber der gesamte Topf eine Rolle, um bei Schäden einzuspringen.


    Wenn sie ein Risiko von einer Million abdecken, dann muss das ja irgendwo herkommen, das funktioniert nur über die Solidargemeinschaft.


    Apropos hörensagen – man hört auch immer wider, das Haftpflichtgeschäft sei insgesamt ein Verlustgeschäft. Ob das stimmt? Keine Ahnung, aber das kann ich mir hingegen nicht vorstellen, kein langfristig angelegtes Unternehmen wirtschaftet dauerhaft mit Verlust.

  • @sryne Lordschaft: Oldtimer sind ein spezielles Problem. Wenn da mal eine H-Nummer auf dem Auto ist, dann gilt Wiederherstellung und die Wiederbeschaffung kann erheblich erschwert sein. Auch der Wert kann nicht mittels Audatex ermittelt werden. Bei Oldtimern ist ja auch der Einsatz eines neuen Kotflügels oder eine Teil- und Ganzlackierung mitunter eine Wertminderung. Dafür gibt es da keinen Nutzungsausfall, wenn ein anderes Fahrzeug vorhanden ist.

    ein richtiger Mercedes hat den Stern auf der Haube :P

  • Oldtimer geht nur noch mit Wertgutachten.Nur wenn der Wert unter 5000Euro ist reicht eine Kurzbewertung.
    Früher mußte ich zugeschickte Zettel mit Codenummern drauf mit dem Wagen ablichten und das wars.
    Heute brauch ich ein Gutachten für teures Geld.
    Hab grad in meinen GT6 ein Overdrive nachgerüstet und darf jetzt ein neues machen oder auf 2400 Euro im Schadensfall verzichten.

  • Wertgutachten ist doch super. Da kann der Schlechtachter von der Versicherung gleich mal abschreiben. Muss dir noch gelingen die an den Kosten des Gutachtens zu beteiligen.

    ein richtiger Mercedes hat den Stern auf der Haube :P