Gibt es für Felgen mit KBA automatisch eine ABE

  • Jetzt mal eine Frage zu den Angaben um Gutachten der KBA47332.
    Dort steht unter S02 "Serienschraube M14x1,5"
    Verstehe ich so, dass für die Felge eigentlich M14 vorgesehen ist.


    Unter Mercedes 203 und 203k steht dann aber S03 was für M12x1,5 steht wenn ich das richtig lese. - Was sagt mir diese Angabe?
    Das der 203er M12 Schrauben hat oder die Felgen dort mit M12 begestigt werden können??


    Oder verstehe ich das alles komplett falsch?

  • HeikoCool und Locke:
    Danke!!


    Beschäftige mich das erste Mal mit der Materie.
    Auf die Felgen komme ich da ich gebrauchte für den Winter suche und für mein Fzg nur 225 45 17 mit ET36 zugelassen ist was es jetzt nicht wie Sand am Meer gibt und ich hier keines Falls mit Distanzscheiben etc Arbeiten will...und die Felgen würden passen bis auf das Thema mit den Schrauben...

  • Ich finde in dem Gutachten keine Angaben zum 203... - vielleicht hast Du ne andere Version vorliegen.
    Es ist bei der Schraubengröße aber auch ein Kugelbund -Durchmesser angegeben, oder???


    Dass die Räder auf dem 203 natürlich auch nur mit M12 x 1,5 befestigt werden können, wenn nur diese am Auto sind, sollte wohl klar sein.


    Gruß


    Jürgen

    250T Turbodiesel, Kl. Mopf 10/96 und 01/97

  • Nur mal eine Frage zum Verständnis. Ich beschäftige mich ja nun seit über 30 Jahren mir der Materie Auto und Zubehör-/Anbauteile.
    Hat sich in der Zeit etwas an den ABEs geändert oder an der Begrifflichkeit ? Hier wird alle Ritt lang der Begriff ABE zitiert, dabei haben die meisten Teile keine ABE sondern lediglich ein Gutachten, in welchem die Ein- und Verbauauflagen aufgelistet sind.


    Eine AllgemeineBetriebsErlaubnis hat fast keine Felge außer eben originalen und die müssen/dürfen evtl. nur auf einem bestimmten Modell mit der ABE gefahren werden. Wenn man wirklich eine ABE hat, ist KEINE Vorführung nötig, da die Betriebserlaubnis ja ALLGEMEIN für das Auto erteilt wurde.


    Vielleicht bin ich ein wenig zu Korinthenkackerisch, aber hier werden m.E, Begrifflichkeiten in den Raum geschmissen, die so nicht richtig sind. Hinter jeder KBA-Nr. ist beim KBA ein Gutachten hinterlegt, aber sicher keine ABE

  • Ok..., und da steht zu Deiner Radschraube genau das drin, was ich oben schon schrieb:


    Kugelbund R 14, bzw Kugelbunddurchmesssr 28mm..., egal ob Schraube M 14 x 1,5 oder Schraube M12 x 1,5.


    Gruß


    Jürgen

    250T Turbodiesel, Kl. Mopf 10/96 und 01/97

  • Ich benötige für meinen S203, C320 cdi sport edition+ Räder 225 45 17 mit ET36.


    Wer sagt das?
    Fahrzeugschein/ Brief haben seit der Umstellung auf den neuen Brief nur noch eine eingetragene Größe drinnen stehen.
    Das ist meist die, mit der das Fahrzeug ausgeliefert wurde. Dies hat aber nichts mit der Min / Max möglichen Größe zutun.


    Du hast übrigens vermutlich in der falschen Spalte geschaut.
    Das wäre die Richtige:
    C-Klasse
    203
    e1*98/14*0139*.. bzw e1*98/14*0158*..
    75-170 kW


    All diese Reifengrößen sind zulässig, wenn die dort genannten Bedingungen eingehalten werden.
    205/50R17
    215/45R17
    235/40R17
    225/45R17
    245/40R17
    Und da steht S03 also S03 Schraube M12x1,5 Kugel d=28 mm 110Nm 24mm



    Wieso schreibst du das alles eigentlich im 202 Bereich? Die Kollegen aus dem 203er Bereich werden vermutlich genauso kompetent sein wie wir.

    Nur mal eine Frage zum Verständnis. Ich beschäftige mich ja nun seit über 30 Jahren mir der Materie Auto und Zubehör-/Anbauteile.
    Hat sich in der Zeit etwas an den ABEs geändert oder an der Begrifflichkeit ? Hier wird alle Ritt lang der Begriff ABE zitiert, dabei haben die meisten Teile keine ABE sondern lediglich ein Gutachten, in welchem die Ein- und Verbauauflagen aufgelistet sind.
    Eine AllgemeineBetriebsErlaubnis hat fast keine Felge außer eben originalen und die müssen/dürfen evtl. nur auf einem bestimmten Modell mit der ABE gefahren werden. Wenn man wirklich eine ABE hat, ist KEINE Vorführung nötig, da die Betriebserlaubnis ja ALLGEMEIN für das Auto erteilt wurde.


    Deine Information über die aktuell mit ABE verkauften Waren/ Felgen sind nicht richtig.
    80% von den Felgen die in den Verkaufsräumen von Ketten wie ATU und Co stehen, haben neben einem Teilegutachten auch ABEs.
    Diese ABEs sind aber nur für Fahrzeuge die genau dem genannten Modell und der Leistungsklasse entsprechen. Und haben auch vorher festgelegte Reifen /felgengrößen.


    Sobald aber auch nur ein Merkmal, wie z.B. Tieferlegung, Spurplatten oder sonst was abweicht, verliert die ABE ihre Zulassung und es muss eine Abnahme mit dem Teilgutachten gemacht werden


    Allgemein kann man übrigens sagen, dass immer mehr Tuningzubehör nicht mehr eingetragen werden muss. Es wird nämlich immer mehr mit ABE/ABG/ EG und sonstigen Zulassung in den Verkauf gebracht.
    Angefangen von Blinkern über Scheinwerfer, spezial Bremsschläuche, Sonderbremsscheiben, Tönungsfolie, Felgen usw.
    Selbst Fahrwerke werden teilweise mit ABE ausgehändigt...

  • Also nochmals ein großes Dankeschön an alle für die sehr hilfreichen Antworten.
    Jetzt habs auch ich kapiert.
    Das mit dem 202 Bereich war ein Versehen, dachte eigentlich ich wäre extra ins 203 Forum gewechselt.


    Und nicht immer gleich so ernst. Wenn man das erste mal diese ABE/KBAs etc vor sich hat versteht man ( ich zumindest) erst mal Bahnhof.


  • HAllo nochmals,


    es handelt sich tatsächlich um die Felgen Alutec B, B 757 ABE / KBA 47332. Optisch sehr schön. Habe diese jetzt gekauft nach der Hilfe hier und nach Rücksprache beim TÜV kein Problem.


    Jetzt bin ich aber nochmals auf die Aussage oben gestoßen.
    Muss ich wirklich die Radschrauben eintragen lassen??? Stehen doch eigentlich mit auf der KBA unter S03:


    "S03


    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
    (siehe Seite 1) verwendet werden"



    edit:


    Aussage TÜV: keine Eintragung der Schrauben nötig.