Anhängerkupplung nachrüsten

  • Wo steht, das... , weshalb sollte man verpflichtet sein einen abnehmbaren Kugelkopf abzunehmen... - wo ist das Gefährdungspotential gegenüber einer Starren ein anderes...? Im Falle des Falles hab ich, halt meinen Hänger gerade abgestellt, bin nur etwas besorgen, um ihnn dann wieder anzuhängen.... :S


    Gruß


    Jürgen

    250T Turbodiesel, Kl. Mopf 10/96 und 01/97

  • Rechtstipp: Abnehmbare Anhängerkupplung / Fahrradhecktragesystem auf Hängerkupplung


    Eine Vorschrift, wonach bei Fahrten ohne Anhänger eine abnehmbare Anhängerkupplung auch abgenommen werden muss, besteht nicht. Die Kupplung muss lediglich dann abmontiert werden, wenn dies in den Fahrzeugpapieren als Auflage gemacht wurde, z.B. weil der Kupplungskopf ohne Anhängerbetrieb sonst das Kennzeichen verdecken würde.
    Anmerkung von mir - war z.B. bei der ersten 3er BMW Serie (e21) so.


    Eine Vorschrift, wonach bei Fahrten ohne Anhänger eine abnehmbare Anhängerkupplung auch abgenommen werden muss, besteht nicht. Die Kupplung muss lediglich dann abmontiert werden, wenn dies in den Fahrzeugpapieren als Auflage gemacht wurde, z.B. weil der Kupplungskopf ohne Anhängerbetrieb sonst das Kennzeichen verdecken würde.


    Bei einem Auffahrunfall kann allerdings eine vorhandene Anhängerkupplung den Schaden am Fahrzeug des Geschädigten vergrößern. Wenn eine abnehmbare Anhängerkupplung nicht demontiert ist, könnte wegen einer Erhöhung der Betriebsgefahr ein Mitverschulden und damit eine Verringerung der Ansprüche angenommen werden. Dieser Einwand wurde jedoch bislang - soweit ersichtlich - noch nicht von den Gerichten entschieden.


    Um beim unvorsichtigen Rückwärtsfahren nicht selbst einen gravierenden Eigen- und Fremdschaden zu verursachen, sollte eine abnehmbare Hängerkupplung außerhalb des Gespannbetriebes - trotz fehlender gesetzlicher Verpflichtung - entfernt werden.


    Bei der Verwendung eines Fahrrad-Hecktragesystems auf Hängerkupplungen ist nach der StVZO eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere grundsätzlich erforderlich. Andernfalls droht bei der Verwendung eines Fahrrad-Hecktragesystems das Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.


    In der Regel haben hochwertige Trägersysteme jedoch ein EG-BE (Europäische Betriebserlaubnis). Dann ist keine Eintragung in die Kfz-Papiere erforderlich.


    Sofern durch ein Hecktragesystem für Fahrräder das amtliche Kennzeichen verdeckt wird, muss ein sog. Wiederholungskennzeichen angebracht werden. Dieses muss hinsichtlich Festigkeit und Lesbarkeit normgerecht wie das Originalkennzeichen sein.


    Nicht erforderlich ist allerdings, dass auf dem Wiederholungskennzeichen eine Prüfplakette angebracht wird, sofern diese im ruhenden Verkehr ohne größere Mühen auf dem Originalkennzeichen lesbar ist.



    ADAC, Juristische Zentrale

  • Danke Andreas, für die Aufklärung... :thumbup:


    Alles andere wäre Nonsens...


    Auch das Mitverschulden durch eine erhöhte Betriebsgefahr steht wohl eher auf wackeligen Beinen. Das selbe müsste dann auch für den Besitzer einer starren AHK gelten, da er nicht bereit war, die entsprechen Mehrkosten zu tragen und damit ebenso einen höheren Fremdschaden wissentlich in Kauf genommen hat.


    Gruß


    Jürgen

    250T Turbodiesel, Kl. Mopf 10/96 und 01/97

    Einmal editiert, zuletzt von Locke1971 ()

  • Danke für die Klärung... :thumbup:


    Ich habe mir nun heute das Set von Ebay für 206 Euro bestellt da ich was neues wollte. Besteht aus starrer AHK und Fahrzeugspezifischen E-Satz von Jäger. Kann gut leben mit dem Preis.
    Wird nach Lieferung direkt verbaut. Ich hoffe es haut alles hin. Leider habe ich nicht viele Bilder zu den verschiedenen Bohrungen usw. gefunden.

    --------- Auf der Suche nach einer Motorhaube, Farbcode 744 -------------

  • Kleiner Hinweis:


    Als ich meine starre abbaute, merkte ich, dass die Passgenauigkeit nicht so exakt ist als die Schraubenlöcher.


    Deshalb mein Tip beim Einbau: erst alle Schrauben ansetzen, dann erst festziehen
    Sonst verziehen sich die Schraubenlöcher und du bekommst nichts angepasst.

  • Verstehe sowieso nicht, warum alles mögliche geregelt und verboten ist, aber nicht die dämliche Position des Kennzeichens unten mittig, so dasss es von der Hängerkupplung verdeckt wird.
    Kennzeichen gehören dahin, wo sie beim 202 sind.
    Grüße
    Stefan

  • So. Die AHK ist heute geliefert worden und top verarbeitet.
    Morgen schraube ich sie ans Auto und wenn ich es schaffe dokumentiere ich die Bohrpunkte usw. mit Fotos.


    P.S. weiß jemand ob der Punkt für die Kabeldurchführung in die Reserveradmulde auch bereits gekörnt ist?

    --------- Auf der Suche nach einer Motorhaube, Farbcode 744 -------------

  • Für die Kabeldurchführung ist nichts vorgekörnt oder dergleichen. Ist halt abhängig davon, welche Kabeldurchführung Deinem E-Satz beiliegt. Bei der original Oris ist das eine einteilige Manschette, die sowohl die Steckdose vor der Rückseite abdichtet und auch gleichzeitig die Kabeldurchführung zum Innenraum, bzw. in die Reserveradmulde.


    Ich habe damals schlicht erst den Träger angebaut und dann genau mittig zur Steckdosenhalterung eine kleine Bohrung in die Reserveradwanne gesetzt, da ich keine entsprechend große Lochsäge hatte, mir den Lochdurchmesser innen, anhand der Mittenbohrung angezeichnet und innerhalb der gewünschten Bohrung, möglichst nah aneinander und nach am Umriß mehrer kleine Löcher gebohrt, die noch verbliebenen Stege mit ner Rundfeile durchtrennt und dann mit einer entsprechenden Halbrundfeile das Loch so lange nachgearbeitet, bis es meinen Ansprüchen genügte und die Abdichtmanschette sauber reinflutschte... 8o





    Gruß


    Jürgen

    250T Turbodiesel, Kl. Mopf 10/96 und 01/97