Meistens handhaben das die Versicherungen so, ja. Aber das klärt man nicht mit dem Autoverkäufer, sondern mit der eigenen Versicherung. Der Vertreter liefert dann die Kurzzeit-eVB-Nummer und auch die eVB-Nummer für die (spätere) Zulassung am Heimatort. Wo ist das Problem?
Hallo Jörg, ich glaube du hast mich da verkehrt verstanden.
"Stein des Anstoßes" war, das der Verkäufer eine eVB-Nummer haben will, damit er am Freitag die Kurzzeitkennzeichen in Solingen organisieren kann.
Dabei gab er uns den Hinweis das die Versicherung das in der Regel mit der Anmeldung verrechnet.
Es fehlten halt die Zauberworte "für ein Kurzzeitkennzeichen". Am Montag hat meine Bekannte bei ihrer Versicherung angerufen und sich eine eVB-Nummer geben lassen.
Abends hat sie mir dann mitgeteilt, das sie die eVB-Nummer hat und dem Händler übermitteln wird. Daraufhin habe ich ihr aus dem Bauch heraus gesagt,
das ich für die Zulassung dann auch noch eine eVB-Nummer brauche.
Da sie das nicht nachvollziehen konnte, habe ihr dann die beigefügten pdfs gesendet, damit wir eine Gesprächsgrundlage haben.
Mir ist erst bei der Recherche bewusst geworden, das es verschieden eVB-Nummern mit unterschiedlichen Geltungsdauer gibt.
Aus meiner eigenen Erfahrung kann ich dir sagen, das mein Versicherungsvertreter (obwohl er wusste, das ich mein Auto von auswärts hole)
mich damals nicht auf die Möglichkeit der zwei verschiedene eVB-Nummern und der möglichen Verrechnung hingewiesen hat.
Das Problem ist,wenn du solche Infos nicht hast oder bekommst, bleibst du halt im "Tal der Ahnungslosen".
Als ich diesen Montag beim Straßenverkehrsamt war, war die eigentlich zu klärende Frage, ob ich eine Vollmacht für die Ab-Anmeldung von meiner Bekannten brauche.
Die freundliche Dame erklärte mir, das ich keine Vollmacht für die Abmeldung brauche, sondern Fahrzeugbrief, Kfz-Schein und die Nummernschilder zum entstempeln.
Bei der Abmeldung soll ich darauf achten, das ich das Kennzeichen reserviere (Wunschkennzeichen).
Für die Anmeldung brauche ich auch keine Vollmacht, sondern den Ausweis meiner Bekannten und das vollständig ausgefüllte SEPA-Lastschriftmandat sowie die üblichen Unterlagen.
Du hast Recht, bei Unklarheiten sollte man den Info-Schalter aufsuchen, damit alles reibungslos klappt.
Die Online-Abmeldung hat sie mir so erklärt, das nur Fahrzeuge die nach dem 01.01.2015 zugelassen wurden, auch online abgemeldet werden können.
Seit dem 01.01.2015 befindet sich auf dem Fahrzeugschein ein Code der frei gerubbelt werden muss, der Code auf den Kennzeichen befindet sich unter den Plaketten.
Neben einem Ausweislesegerät brauchst du auch einen Personalausweis mit Online-Funktion.
Wolfi71 hatte das ja schon beschrieben.
Habe mir gerade mal die Preise für den Zulassungsservice angeschaut. Der Anbieter in Bochum verlangt 30,-€, wenn die Unterlagen zu Hause abgeholt werden,
16,-€ wenn die Unterlagen im Büro abgeben werden. Es werden aber grundsätzlich ein Satz Nummernschilder für 32,-€ verkauft. Also kostet der günstigste Service 48,-€.
Was sie für eine Abmeldung haben wollen, schreiben sie leider nicht auf Ihrer Homepage. Da muss man halt abwägen, ob man diesen Service nutzt um Zeit und Nerven zu sparen.
Wolfi71 hat ja eine andere Alternative vorgestellt
Wünsche euch noch eine gute Woche!
Jürgen