Außer, beide Parteien sind bei dem gleichen Versicherungsverein. Dann läuft die Sache auch wirklich fair ab. Hatte auch mal so einen Fall. Gutachter kam ganz fix, ich habe fiktiv abrechnen lassen (waren damals knapp EUR 1.500,-- für einen kleinen Auffahrunfall) und habe dann mein betroffenes Fahrzeug auch einige Zeit später weiterverkauft.
Bei so kleineren "Bagatellschäden" würde ich es immer so machen, wie Old das schon beschrieben hat. Laß dich bei so einem Kleinkram ja nicht auf langwierige und kostspielige Prozess(e) ein, das geht auch oft nach hinten los. Auch gegnerische Versicherungen können nämlich ausgeschlafen sein! Und pfeif' auf dubiose Restwertangebote seitens der gegnerischen Versicherung. Machen die auch gern.
Also, entweder Gutachter + anständig reparieren lassen und weiterfahren (Anwalt nur, falls unbedingt nötig! Auch hier entstehen Kosten, die die gegnerische Versicherung irgendwie kompensieren will.). => Trifft zu, wenn du an dem Fahrzeug wirklich hängst und es weiterfahren möchtest.
Oder Gutachter + fiktiv abrechnen lassen und weiterfahren und das Fahrzeug irgendwann verkaufen (Verkaufserlös und fiktive Regulierungssumme der gegnerischen Versicherung bilden hierbei den Grundstock für dein neues Fahrzeug). => Trifft zu, wenn du dir auch ein anderes Fahrzeug vorstellen kannst.
Achtung nochmals! Rechtsanwälte machen meiner Meinung nach keinen Sinn bei Bagatellen oder wenn du auf EUR 12,50 verzichten kannst. Wenn du unbedingt einen Rechtsbeistand einschalten möchtest, signalisierst du, dass du bis zum Äußersten entschlossen bist. Positiv: Du machst (vielleicht) einen höheren Schnitt. Negativ: Du könntest (vielleicht) auch vor Gericht unterliegen mit dem Ergebnis, dass sich das Ganze eben doch nicht gerechnet hat. Hinzu kommen Gerichtskosten, vergeudete Zeit und Nerven.