Wie läuft das mit Original Mercedes Felgen nachrüsten?

  • Eben solange es sich um originale Mercedes Felgen handelt ist das alles kein Thema und sind dann freigegeben für dein KFZ.


    Wie gesagt, die Liste kann durchaus manche Felgen auf gewisse Modelle beschränken. Deshalb bitte nicht so allgemein dies fassen.
    Allerdings gibt es beim 202 wirklich nur wenige Einschränkungen. Da ist es bei anderen Modellen deutlich ausgeprägter.


    gruss

  • Mag sein, aber man sollte doch wohl in der Lage sein die Nummern von der Liste mit den Nummern der Felgen zu vergleichen.
    Wenn sie draufstehen ist doch alles in Butter und wenn nicht, dann lässt man es halt bleiben. Sollte jetzt keine allemeine Aussage zu der Sache sein und war auf die Liste bezogen.

  • Julian: Willst oder kannst du es nicht verstehen???


    Nicht jeder 202 darf ab Werk die selben Rad- / Reifenkombinationen fahren!!!


    Ob die in der Liste stehen oder nicht ist da völlig Latte. Erst wenn sie durch MB oder später durch eine Prüforganisation eingetragen sind dürfen diese auch gefahren werden. Die Liste ist nur eine Aufzählung dessen, was maximal möglich wäre und nicht dessen, was auch immer gegeben ist. Und vor allem dient die Liste dazu, herauszufinden, welcher Reifengrößen auf welcher Felgengröße gefahren werden dürfen.


    Wie gesagt sollte man zu einer prüfstelle oder der Zulassungsstelle fahren, sich anhand der Fahrgestellnummer einen Ausdruck der genehmigten und auch eingetragenen Rad- / Reifenkombinationen ausdrucken lassen und dann erst sagen es geht auch so. Wenn die gewünschten Reifengrößen nicht in diesen Unterlagen stehen ist und bleibt es: "Fahren ohne Versicherungsschutz"

    R.I.P.
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    • Offizieller Beitrag

    Ob die in der Liste stehen oder nicht ist da völlig Latte. Erst wenn sie durch MB oder später durch eine Prüforganisation eingetragen sind dürfen diese auch gefahren werden. Die Liste ist nur eine Aufzählung dessen, was maximal möglich wäre und nicht dessen, was auch immer gegeben ist. Und vor allem dient die Liste dazu, herauszufinden, welcher Reifengrößen auf welcher Felgengröße gefahren werden dürfen.


    Käse. Die Liste ist genau dafür da, dass eben nicht jeder zur Prüfstelle oder Niederlassung fahren muss. Lesen was drin steht (erlaubt ist) und glücklich sein.


    Gruß Jörg

  • Na dann macht doch, mir ist es egal.


    Nur mal ein kurzes Beispiel welches ich Dank meines 180ers seiner Zeit selbst erleben durfte:


    Der Wagen hat nach der Montage der 17" AMG Felgen keinen Tüv bekommen, weil die 225/45R17 & 245/40R17er Bereifung nicht in den Papieren und auch nicht unter der Fahrgestellnummer in den Systemen hinterlegt war. Nachden ich diese dann eintragen ließ, bekam ich auch die Plakette. Und auch die Polizei kann mit ihren Systemen inzwischen auch auf diese Daten zugreifen, so das sie sofort sehen können, ob die Reifen auf dem Fahrzeug genehmigt sind.


    Ihr sprecht hier immer nur von den Felgen Leute, die Reifen müssen auch genehmigt werden und dazu ist so eine Liste nicht relevant, da sie völlig pauschal ist und alle gängigen Typen bezeichnet.






    PS: Ich habe fertig

    R.I.P.
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  • Mag sein, aber man sollte doch wohl in der Lage sein die Nummern von der Liste mit den Nummern der Felgen zu vergleichen.
    Wenn sie draufstehen ist doch alles in Butter und wenn nicht, dann lässt man es halt bleiben. Sollte jetzt keine allemeine Aussage zu der Sache sein und war auf die Liste bezogen.


    Genau so sieht es aus. Man muss schon noch schaun, ob MB die Felge auf entsprechendem 202 hat genehmigen lassen oder nicht. So viel Arbeit muss man sich machen.

    Nicht jeder 202 darf ab Werk die selben Rad- / Reifenkombinationen fahren!!!


    Stimmt. Genau dafür und deshalb hat MB diese Liste herausgegeben, was bereits ab Werk genehmigt ist.

    Ob die in der Liste stehen oder nicht ist da völlig Latte. Erst wenn sie durch MB oder später durch eine Prüforganisation eingetragen sind dürfen diese auch gefahren werden. Die Liste ist nur eine Aufzählung dessen, was maximal möglich wäre und nicht dessen, was auch immer gegeben ist.


    Das ist eben nicht so. Das was dort eingetragen ist, ist werksseitig genehmigt und freigegeben.
    Nicht umsonst schreibt MB dort in Fett auf seine Dokument:

    Zitat

    Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuerstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. des Fahrzeugscheins ist nicht erforderlich.


    gruss

  • Wenn dem so ist, dann sag mir mal bitte, warum in der durch meine Fahrgestellnummer ermittelte Reifenfreigabeliste die genannten 17 " Reifen NICHT drin waren???



    Bei meinem jetzigen 240er sind sie bereits drin und ich hab sie mir wieder ausdrucken lassen. Weil sie dort nun ab Werk schon drin sind, darf ich die 17" auch fahren.

    R.I.P.
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  • Wenn dem so ist, dann sag mir mal bitte, warum in der durch meine Fahrgestellnummer ermittelte Reifenfreigabeliste die genannten 17 " Reifen NICHT drin waren???


    Keine Ahnung, weil die Datenbank mangelhaft ist?
    Es ist nicht so, dass nur derjenige die Mercedes Felgen fahren darf, der sie ab Werk drauf hatte.


    Und sicher, die Polizei hat in der Richtung immer ein Problem. Ich weiß nicht, ob das gewollt ist oder was auch immer, mein Problem ist es zum Glück nicht!


    gruss

  • Es ist nicht so, dass nur derjenige die Mercedes Felgen fahren darf, der sie ab Werk drauf hatte.

    Drauf nicht, aber ab Werk über die Fahrgestellnummer beim KBA genehmigt. Und das war bei meinem 180er nun mal nicht gegeben.


    MB hat nicht alle Kombinationen immer auf allen einzelnen Modellen freigegeben. Die Liste der für einzelne Fahzeuge freigegebene Kombinationen kann jeder Prüfer, Polizist und Angestellte einer Zulassungsstelle über die Fahrgestellnummer beim KBA erfragen.



    Weil EIN 200er z.B. 245/40R17 hinten genehmigt hat, heißt das nicht automatisch, das sie für alle Fahrzeuge dieses Typs genehmigt sein müssen. Es gab z.B. eine Option für AMG Räder, da wurden die Kotflügelkanten angelegt und das hat nicht JEDER 202. Und ohne diese Option dürfen die AMG Räder "normalerweise" nicht gefahren werden.


    Was sagst du dazu?

    R.I.P.
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  • MB hat nicht alle Kombinationen immer auf allen einzelnen Modellen freigegeben. Die Liste der für einzelne Fahzeuge freigegebene Kombinationen kann jeder Prüfer, Polizist und Angestellte einer Zulassungsstelle über die Fahrgestellnummer beim KBA erfragen.


    Stimmt und MB stellt genau das in der Freigabeliste auch entsprechend nach.
    Wurden entsprechende Fahrzeugänderungen ab Werk vorgenommen, werden diese dort im Normalfall auch gekennzeichnet. Schaue z.B. mal beim W169 in die Liste rein, da sind die großen Felgen nur mit "AMG-Umfang" zu fahren. Da sind andere Kotflügel etc. genau der Fall.


    Bis 17" mit den genannten Felgen war das meines Wissens bei allen 202´s kein Problem diese ohne Veränderungen zu fahren. Auch dein Beispiel zeigte unter dem Strich ja, dass es nichts zu verändern gab und nur die Formalität der Eintragung lt. deines Prüfers fehlte. Aber auch die Herren sind leider nicht allwissend.


    Wenn Datenbanken untereinander abweichen, dann ist eine definitiv falsch bzw. falsch angewendet. Ich will mich nicht aus dem Fenster lehnen zu sagen welche, aber es riecht mir danach, als ob dein Prüfer eine Datenbank nutzte, welche Ausstattung ab Werk auswies. Das ist aber eben keine Grundlage bzw. die falsche Grundlage in dem Fall.


    gruss