freggel: Was regst du dich denn so auf. Du hast etwas verbockt und willst die Strafe dafür nicht in kauf nehmen. Ist ja ok, schließlich gibt es eine gesetzliche Regelung zu der du etwas recherchiert hast. In wie weit sie zutrifft ist davon abhängig wie ausführlich du den Sachverhalt erfasst hast.
Du willst keinen Anwalt dafür bezahlen und trotzdem eine, nach deiner Aussage, handfeste Antwort. Allerdings bekommst du eine Handfeste aussage nur von einem Juristen, denn dieser ist für die Aussagen die er im Rahmen seiner Tätigkeit abgibt auch verantwortlich.
Aber jetzt mal aus reinem interesse, steht auf der jetzt erhaltenen Mahnung wirklich erste Mahnung oder einfach nur Mahnung?