Was erwartest Du Stefan?
Wie Du selbst sagst, es ist nicht zulässig.
Man sagt ja, im Falle eines Falles ist richtig fallen alles. Gilt das auch für Unfälle?
Nehmen wir mal an, der angesprochene "Fall eines Falles" tritt ein.
Dein Onkel hat einen schweren Verkehrsunfall bei dem die Unfallschuld von einem Sachverständigen geklärt werden muß.
Ich könnte mir schon vorstellen das eine Versicherung ihm daraus nen Strick drehen kann, wenn festgestellt wird das nicht zulässige Räder gefahren wurden.
Was spricht in Deinem Fall dagegen die Räder per Einzelabnahme eintragen zu lassen?
Wobei Du bei den Kosten eigentlich fast schon andere Felgen kaufen kannst.
Klar, ich kann mir denken was Du vor hast. Einfach montieren...nach dem geringen Unterschied der ET wird schon keiner krähen.
Wenn es rein technisch gesehen passt...Eure Sache, aber bedenke das oben angesprochene. Am Ende Deine Entscheidung.
MfG
Daniel