Restwert C180 W202

  • Da ihr alle wisst, wie es richtig läuft, und ich als armes Weibchen mich sicherlich immer gern über den Tisch ziehen lasse, klinke ich mich jetzt hier aus, und wünsche dem Threadersteller am Ende des Tages viel Erfolg bei der Abwicklung seines Schadens.


    Greetz
    euer blondchen.....
    over and out


    Und statt "ich danke Euch, werde bei der Versicherung nochmal nachhaken" kommt ein leider jedes Klischee erfüllendes "Ihr seid ja alle doof, besonders der Breakshot und ich gehe jetzt" :thumbdown:


    Wir wolllen Dich nicht niedermachen, sondern Dir helfen, damit Du evtl. im Nachhinein (keine Ahnung, ob das nach einem Jahr noch geht, evtl. Anwalt einschalten) vielleicht noch etwas für Dich rausholst, wäre doch schön so kurz vor Weihnachten :)


    Also nicht Kopf in den Sand stecken, sondern Nachhaken beim Anwalt oder der besagten Versicherung. Niemand hat Dich als dummes Blondchen oder armes Weibchen tituliert, okay ?

  • Nein, den Restwert bestimmt zunächst der bzw. DEIN Gutachter. Und spätestens wenn die Versicherung diesbezüglich Zicken macht, ab zum Anwalt (das hatten wir ja schon mal im anderen Thread). Der regelt das, und im "Normalfall" geht die Versicherung drauf ein.


    Dahingehend hätte ich Zweifel.
    Denn was ist zur Restwertbestimmung besser, als ein tatsächlich vorliegendes Kaufangebot?
    Da kann noch so viel theoretisch gutachterlich kleingerechnet werden, wenn die Versicherung einen Käufer hat, der die Summe XY zahlen will (was man noch so als überteuert ansehen kann), dann spricht die Realität Fakten.


    Darum lieben die Versicherungen die Restwertbörsen auch so.


    gruss

  • Hallo Leute!


    Obwohl am Ende jeder Geschädigte sein Geld bekommt, zeigt unsere Diskussion: Man ärgert sich, regt sich auf und ist geneigt, emotional zu reagieren.


    Ich schlage vor: Angebot der Versicherung des Verursachers abwarten. Wenn Du mit dem Angebot nicht zufrieden bist, ab zum Anwalt.


    Der zieht seinen Standardbrief aus dem PC, der rät dann zum zusätzlichen Gutachter oder auch nicht...und es regelt sich alles wie von selbst.


    Für diesen Fall gibt es eine Rechtsschutzversicherung, die auch andere Fälle abdeckt. Als ich sie vor 20 Jahren abschloss, habe ich gedacht: Brauch ich vielleicht nie. Bilanz: Dreimal genutzt, jedesmal mit Erfolg. Einmal reichte der Hinweis auf die Versicherung, um den Gegner zum Einlenken zu bewegen.


    Größter Vorteil: Man hat keine Angst mehr vor einer kostspieligen juristischen Auseinandersetzung. Das Gespräch mit dem unaufgeregten Anwalt wirkt schon heilsam.


    Herzliche Grüße, Andreas

  • Ich habe gestern der Versicherung relativ kommentarlos den Kostenvoranschlag (~1500€) und ein Paar Bilder des Schadens zukommen lassen mal schaun was sie antworten bestimmt wollen die jetzt ein Gutachten, aber mal abwarten

  • Na warte erst einmal ab. So ein Gutachter kostet auch Geld und dieses müssen die über das Gutachten wieder reinholen. Bei der Schadenssumme gar nicht so einfach.
    Eher könnte ich mir vorstellen, dass die wen raussuchen, der es günstiger repariert und deshalb nur das zahlen wollen.


    gruss

  • Ich dachte Du wolltest das nochmal aufrollen...quasi mit den Ergebnissen aus der Umfrage.


    So richtig was konnte ich nicht aus der Umfrage raus ziehen, zumindest, wenn ich mir die Kommentare angesehen habe war klar, dass doch häufig über etwas anderes abgestimmt wurde als gefragt war.


    gruss

  • Wie ist das denn mit den Unfallschäden?
    Bei nem Freund ist Jemand beim ausparken vorne drauf gefahren. Polizei war keine da aber alles wurde der Versicherung gemeldet.
    Er dann also zum Händler und Schaden anschauen lassen, Kostenvoranschlag bei 800,- Euro.
    Diesen Preis an die gegnerische Versicherung geschickt, worauf diese einen eigenen Gutachter geschickt haben. Der Gutachter hat sich das Auto kurz angeschaut, einen Fahrzeugwert von 600,- Euro festgelegt und als Totalschaden eingestuft.
    Was passiert nun?
    Muss man die 600,- Fahrzeugwert akzeptieren?
    Meiner Meinung nach ist das Auto um die 1000,- wert und vom Händler haben wir ja den KV von 800,-


    Habe dann mal in einer Werkstatt nachgefragt und da erzählte man mir, dass wenn die Reparatur teurer ist als der Fahrzeugwert, würde die Versicherung garnichts bezahlen.
    Das wäre eine neue Regelung weil wohl viel Versicherungsbetrug mit alten Autos betrieben wurde.