Moin,
ich frage mich wo das gebrauchte und geprüfte Steuergerät hingekommen ist mit dem die Lampe doch auch aus gewesen wäre?
Zudem lässt sich sowas schon nachweisen.. TüV bemängelt (Mängelbericht), Neuteil wird gekauft (Rechnungsbeleg), das Fahrzeug kommt mit Reparaturauftrag
in die Werkstatt (Auftragsannahme) und wird repariert. Anschliessend gibt es einen Beleg/Rechnung wo alle aufgeführten Arbeiten ersichtlich sind.
Das Altteil muss die Werkstatt auf Verlangen vorzeigen, es bleibt im Besitz des Auftraggebers! Solche Teile darf die Werkstatt nicht einfach entsorgen ohne
den Kunden vorher gefragt zu haben.
Gruß Sven
P.S. mit einer Rechtschutz wäre eine vorherige meist kostenlose Beratung drin (je nach Tarif und Eigenanteil). Somit kann man sich seine Chance
ausloten lassen. Jetzt bleibt die Schiedsstelle der Innung!