7.4.6 Tateinheit im Bußgeldbereich (vergl. Nr. 6)
(§ 3 Abs. 5 BKatV)
Werden durch eine Handlung mehrere Tatbestände des Bußgeldkataloges verwirklicht, so ist nur ein Regelsatz, bei unterschiedlichen
Regelsätzen der höchste, anzuwenden. Dieser kann angemessen erhöht werden.
Ich denke, dass sie das gemacht haben, Jörg.
Viele Grüße
Stefan