Owi mit Verwarungsgeld wegen beeinträchtigte sicht.

  • Hab heute nen netten Brief bekommen und muss sagen,sowas ist mir noch nie untergekommen.


    Wobei mit gerechnet haben wir damit,das wir Nachricht vom Straßenverkehrsamt bekommen.Denn mein Herr Schwager hat sich unseren kleenen Twingo ausgeliehen und wurde geblitzt.So weit so gut.Ich lese mir das Schreiben durch,und stellte fest das er 16 km/h zu schnell wahr,außerhalb der Ortschaft und die toleranz wahr auch schon runter.Wie ich endnehmen konnte,haben die es fallen lassen und ist somit erledigt.Doch dann kams.Sie führten das Fahrzeug,obwohl ihre sicht beeinträchtigt wahr.Paragraph so und so mit Verwarnugsgeld in höhe von 25 Euro.


    Am Rückspiegel hängt eine Hawai Kette !! Also bisher hab ich noch nichts übersehen und habe genug sicht.Hat jemand schon mal sowas gehabt ? Wenns vor Ort festgestellt werden würde dann ja,aber per Blitzer ?

  • Bei der überschreitung der Höchstgeschwindigkeit steht nichts weiter drunter.


    Dann kommt folgender text:


    Sie führten das Fahrzeug,obwohl Ihre Sicht beeinträchtigt wahr.Wegen dieser Ordnungswidrigkeit werden sie hiermit unter Erhebung eines Verwarnungsgeldes in Höhe von 25 Euro verwarnt.


    Dieses ( Wegen dieser Ordnungswidrigkeit ) lässt mich daraus schließen das es nur um dieses vergehen geht.Und von der anderen Owi steht da nichts,oder ist das inklu ? Aber kann ja auch nicht sein.

  • Hallo



    Wenn ich dass Richtig verstehe ist die Owi wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung fallengelassen worden, da die wohl einen Fehler gemacht haben den ja jemand gemeldet haben muss!
    (Passiert meistens wenn jemand die Messung erfolgreich anzweifelt, wegen Messfehlern etc. dann müssen alle anderen auch aufgehoben werden)


    Anschließend hat wer die Kette auf dem Bild gesehen, (Ja ist verboten, wobei es immer auch auf den gegenstand ankommt) und dir die Strafe aufgebrummt!


    Ich würd sagen, zahlen und gut!


    Abhängen würde ich die kette und alles andere auch, wenn du in einen Unfall verwickelt sein solltest, bekommst du mit sowas immer eine Teilschuld (wenns wem auffällt) ;)


    Gruß Jan

  • Ich denke, der Fahrer ist tatsächlich von der Kette verdeckt gewesen auf dem Foto des Blitzers.


    Die Behörde sagt nun, dass die Sichtbeeinträchtigung und der Geschwindigkeitsbverstoß Tateinheit waren. Da gilt das schwerere Vergehen.
    Für dich bzw. euch bleiben nun zwei Möglichkeiten: Bezahlen und gut ist oder sagen du weisst als Fahrzeughalter nicht, wer da gefahren ist. Letzteres endet ohne eine Strafe, aber mit der Auflage ein Fahrtenbuch zu führen (und nie wieder diese Ausrede benutzen zu können).
    Ich würde da zahlen und mir die Option erhalten, dass ich nicht weiß wer gefahren ist. Denn Punkte bzw. Fahrverbote sind sicher viel mehr als 25€ wert ;).


    gruss

    • Offizieller Beitrag

    Letzteres endet ohne eine Strafe, aber mit der Auflage ein Fahrtenbuch zu führen (und nie wieder diese Ausrede benutzen zu können)

    Kann, muß aber nicht Julian.


    Ein Bekannter von der Polizei (KHK) hat mir mal gesagt das dies in der Regel eher beim zweiten "nutzen" des Zeugnisverweigerungsrechts angewendet wird.
    Allerdings liegt das auch immer in der Hand des Sachbearbeiters und wohl kommt es auch drauf an ob es eine Straftat ist oder eine Lapalie wie bei UncleBenz. ;)


    Wenn er sagt er weiß nicht wer gefahren ist gilt eine recht unbekannte Regel. Habe es selbst mal genutzt und mir damals entsprechende Gerichtsurteile rausgesucht. :whistling:


    Es gibt einen Zeitrahmen innerhalb dessen man sich daran erinnern können muß, wer zu besagter Zeit das Fahrzeug gefahren hat.


    Ist die Geschichte länger her als 14 Tage ( in der Regel ist das ja der Fall ) dann kann vom Fahrzeughalter nicht mehr zwangsläufig erwarten werden,
    das er wissen muß wem er seinen Wagen zu besagter Zeit geliehen hat. Voraussetzung wäre hier natürlich das der Fahrer bzw sein Gesicht in der Tat absolut nicht zu erkennen sind.


    Edit: Nochmal zum Zeugnisverweigerungsrecht...dies gilt nur für Verwandte bis zu einem bestimmten Grad...ich glaube der Schwager ist da nicht mehr mit drin.