Also mit den Owis (Ordnungswiedrigkeiten) verhält es sich so, wenn sich mehrere Tatbestände addieren. wie zb hier in euerem Falle "zu schnell gefahren wurde" und dann noch die Sicht beeinträchtigt war, dann greift immer die höher wertige Ordnungswiedrigkeit.
Das ist dann ein Fall von Tateinheit. Somit wird die mit dem höheren Verwangeld belegt Owi durch die Sichtbeeinträchtigung geahndet, weil 25 Euro.
Es gibt nur einen Sonderfall bei Owis bei dem Tatmehrheit zu Grunde liegt.