Owi mit Verwarungsgeld wegen beeinträchtigte sicht.

  • Also mit den Owis (Ordnungswiedrigkeiten) verhält es sich so, wenn sich mehrere Tatbestände addieren. wie zb hier in euerem Falle "zu schnell gefahren wurde" und dann noch die Sicht beeinträchtigt war, dann greift immer die höher wertige Ordnungswiedrigkeit.
    Das ist dann ein Fall von Tateinheit. Somit wird die mit dem höheren Verwangeld belegt Owi durch die Sichtbeeinträchtigung geahndet, weil 25 Euro.


    Es gibt nur einen Sonderfall bei Owis bei dem Tatmehrheit zu Grunde liegt.

  • Also mit den Owis (Ordnungswiedrigkeiten) verhält es sich so, wenn sich mehrere Tatbestände addieren. wie zb hier in euerem Falle "zu schnell gefahren wurde" und dann noch die Sicht beeinträchtigt war, dann greift immer die höher wertige Ordnungswiedrigkeit.


    Oh man schon dreimal gesagt und trotzdem Mumpitz erzählt ...
    Das oben geschriebene ist allerdings richtig in vorliegendem Fall.

    Das ist dann ein Fall von Tatmehrheit.


    Nein, es ist im Zweifel (sofern der Fahrer erkennbar war) nicht tatmehrheitlich beurteilt worden, sondern tateinheitlich.
    Tatmehrheitlich ist es, wenn du für jedes begangene Vergehen belangt wirst. Auch bei Owis kommt das durchaus vor.
    Beispiel: Du fährst zu schnell und wirst mittels Laserkontrolle sofort rausgewunken. Dabei stellen die fest, dass dein TÜV abgelaufen ist. Das wird mit Sicherheit tatmehrheitlich bewertet werden, sprich du darfst für beides löhnen. Hast du jetzt noch deinen Führerschein vergessen, wirst du für alles drei bezahlen dürfen.


    gruss

  • Somit wird die mit dem höheren Verwangeld belegt Owi durch die Sichtbeeinträchtigung geahndet, weil 25 Euro.

    Tja dazu passt nur leider nicht das eine Geschwindgkeitsübertretung von 16 Km/h Außerorts eigentlich 30€ kostet. Ich nehme mal an das der Fahrer nicht eindeutig zu erkennen ist auf dem Bild, so das die Behörde den Geschwindigkeitsverstoß von vornherein nicht ahndet, da die Chancen vor Gericht im Zweifel schlecht stehen würden.

    Meine ehemaligen (alphabetisch sortiert)
    Audi 100 5S, Audi V8 4.2, BMW 540 Touring (E34), Ford Escort 1.4, Ford Focus CDTI 1.6, Ford Sierra 2.0, Hyundai Lantra 1.8GT, Nissan Bluebird 2.0, Opel Kadett GSI 16V, Opel Kadett E 1.6, Opel Omega 2,5TD, VW Golf3 GTI, VW Passat 1,8 (B3), VW Passat L (B1)

  • Tja dazu passt nur leider nicht das eine Geschwindgkeitsübertretung von 16 Km/h Außerorts eigentlich 30€ kostet.

    Das kann man so pauschal nicht sagen. Vorletztes Jahr wurde ich in kurzer Zeit zweimal Außerorts (in unterschiedlichen Landkreisen) geblitzt - die höhere Übertretung war die günstigere.

  • Ich habe keinen Mumpitz erzählt ich habe aber ausversehen Tatmehrheit mit Tateinheit verdreht in meinem Post.


    Sorry, aber diese Schlüsselworte zu verdrehen, machte aus deinem Beitrag Mumpitz (das ist mehr als ein Tippfehler ... ist aber halb so wild, denn jetzt ist es ja klar gestellt ;)).


    Es gibt nur einen Tatmehrheitsfall. Dies liegt vor, wenn zb, wie du sagst ein Geschwindigkeitsverstoß zu Grunde liegt und dann der Tüv um mehr als 2 Monate überzogen ist. Erst ab dann, ist Die Plakette mit einem Verwarngeld verwarnbar.
    Tateinheit ist so klassisch es reicht schon Fzg Schein nicht dabei,keinen Gurt angelegt und dann noch telefoniert. Dann fällt alles weg ausser das Mobiltelefon.


    Nur einen? ... sehe ich nicht so. Immer wenn das eine Vergehen mit dem anderen nichts zu tun hat, dann ist es Tatmehrheit. In deinem Beispiel würde man sicher den Gurt und das Handy als Tateinheit werten, denn man muss unterstellen, dass durch die Ablenkung des Handys der Gurt nicht angelegt wurde. Der vergessene Fahrzeugschein kommt aber sicher oben drauf als Tatmehrheit.


    gruss

  • Hey julian ich bin bei der Polizei glaub mir, es gibt nur den einen Fall. Ich habe noch von keinem anderen gehört, bzw keinen Fall gelernt.
    Wenn der Tüv abgelaufen ist, heisst es zwei Strafzettel schreiben für uns.
    Ausserdem gibt es soviele Ordnungsiwiedrigkeiten die einfach belanglos sind. Die Polizei entscheidet nach dem Opportunitätsprinzip bei Owis bis 35 Euro das sind geringfügige Owis.
    Da steht es der Polizei nach dem Ermessen zu ob man verwarnt wird oder nicht. Wie oft passieren kleine Parkunfälle. Es wäre sehr ungerecht die Leute dann auch noch abzukassieren.
    Ausserdem, wenn sich jmd nicht anschnallt was nur 30 Euro kostet ist das jedem seine Schuld. Diese Leute müssten dann mal Bilder von Unfällen sehen wie schnell man durch die Scheibe fliegen kann.
    Dann würden sie sich schon anschnallen. Handy ist mit 40 Euro und einem Punkt bewährt dann noch Bearbeitungsgebühr, da dies ja schon eine bedeutende Owi ist. Somit wird ein Bußgeldverfahren eröffnet und daher kommt eine Bearbeitungsgebühr hinzu.
    Also dann

  • Na gut, dann werde ich auch mal meinen Senf dazugeben und eure "Gedankenergüsse" ins wanken bringen 8o
    Ich wurde vor ca.3 Jahren mit dem LKW auf der Landstr. geblitzt 8)
    Nach abzug der Tolleranz 76 km/h und ich war nicht angeschnallt 8|
    1 Punkt und 108 Euro :pinch:
    Die Strafe fürs blitzen plus Verwaltungsgebühr betrug 93 Teuro :rolleyes:
    ?(
    Warum dann 108 Euro ?(
    Das nichtanlegen des Gurtes war das geringere Vergehen und kostete so die Hälfte der normalen Strafe 8|
    Statt 30 also nur 15 Euro :S