Owi mit Verwarungsgeld wegen beeinträchtigte sicht.

  • Ich glaube, es waren 35 oder so. Und Berg runter... Mit knapp 41 Tonnen... :whistling:
    Da hab ich wohl etwas zu Mädchenhaft auf die Bremse getreten. Zumal ich da, in Remscheid, schon tausende Mal hergefahren bin... :D




    Grüße...

    Döp Döp Döp Dödödöpdöpdöp Dö Döp Döp Döp Dödödöpdöpdöp.... H.P. Baxter

  • Ich bin Polizeibeamter ich denke ich habe doch ein bissel Ahnung von der Materie.


    Mehr Ahnung als Richter des OLG Stuttgart? Oder die Richter des OLG Rostock?
    Dann erklär mal, warum abgefahrene Reifen und Geschwindigkeitsüberschreitung nicht in Tateinheit geschehen soll? Über § 23 StVO hat der Fahrzeugführer dafür zu sorgen, dass die gefahrene Karre verkehrsicher ist und dazu fuhr er zu schnell. Also zwei Bußgeld bewehrte Verstöße durch eine Handlung, nämlich das Führen des Fahrzeuges.
    BKat Nr. 108 in Verbindung mit 11.1.1 z.B.
    Nur am Rande möchte ich erwähnen, dass mir die Begriffe Tateinheit und Tatamehrheit durchaus auch aus dem StGB geläufig sind. Und die Tatsache, dass es im OwIG dafür auch §§ gibt spricht ja wohl dafür, dass es nicht nur eine Möglichkeit gibt. Diese wäre sonst wohl als einzige Möglichkeit in denText des Paragraphen aufgenomen worden, bzw. hätte man sich kaum die Mühe gemacht, dafür Extraparagraphen zu erlassen.
    Grüße
    Stefan

  • Schön das nochmal so zu hören ;).
    Komisch, dass es selbst für jeden Laien wie jeden Anwalt oder Richter logisch klingt, nur für manchen Bullen nicht (bitte nicht über den Begriff aufregen, ist höchstrichterlich entschieden, dass das umgangsprachlich ok geht und keine Beleidigung ist ;)).
    Sehr fragwürdig was hier und da für Meimungen unterwegs sind ;).


    gruss