Aktuelle Informationen zum Wechselkennzeichen

  • Moin,


    und sparen ist ja nun mal gar nicht.... wer Aufmerksam gelesen hat braucht man ja auch noch 2 paar Kennzeichen in klein die am Fahrzeug verbleiben, also 3 paar Nummernschilder für 2 Autowagen, auf der Straße parken ist nicht, also Stellplatz oder Garage mieten wen man kein eigens Grundstück hat und die Versicherer lachen sich eins ins Fäustchen.


    Wen ich mir überlege wie lange die Diskussion schon in der Politik besprochen wird ... das Geld was der Steuerzahler dafür jetzt schon ausgegeben hat hätte ich gerne ! und dennoch kommt nur Müll bei raus was die beschließen.

  • Also das mit dem Parken ist für mich kein Argument :thumbdown:


    Wenn es so gewesen wäre, dass man nur für ein Fahrzeug Steuern zahlt - dann hätte sich ja nix daran geändert dass man nur das Fahrzeug auch im öff. Verkehrsraum abstellen darf, an dem die Kennzeichenschilder angebracht sind.


    Und man kann eben auch ned einfach so die verkehrsrechtlichen Vorschriften aus andern Ländern (Schweiz etc) einfach mit denen in D vergleichen. Hier gibt es doch erhebliche Unterschiede.


    Mal als Beispiel: Mich würden hier mal die Kommentare interessieren, wenn man hier wie in der Schweiz in den meisten Kantonen einfach im Internet das Kfz.-Kennzeichen eingibt und man bekommt dann den Halter angezeigt :D


    Hier mal ein Bespiel:


    Wenn ihr drin seid, gebt einfach mal ein paar Zahlen ein. Zum Bleistift 1243 :thumbup:

  • Zitat

    Mal als Beispiel: Mich würden hier mal die Kommentare interessieren, wenn man hier wie in der Schweiz in den meisten Kantonen einfach im Internet das Kfz.-Kennzeichen eingibt und man bekommt dann den Halter angezeigt


    Das wäre mir SEHR recht!!!! :D Dann würde der ein oder andere mal einen netten Hausbesuch bekommen !!! :cursing:

    <3 Glücklich vergeben an mein Carlchen seit 03.03.2009 :love: Und immernoch verliebt wie am ersten Tag <3
    :rose: Die einzig wahre Liebe gibt es halt doch nur zwischen einer Frau und ihrem Auto :stern:

  • Und man kann eben auch ned einfach so die verkehrsrechtlichen Vorschriften aus andern Ländern (Schweiz etc) einfach mit denen in D vergleichen. Hier gibt es doch erhebliche Unterschiede.

    Naja, klar ist da das eine oder andere anders, aber nun sag mal, warum man die Regelung aus der Schweiz so nicht hätte sinngemäß übernehmen können?


    Wenn es so gewesen wäre, dass man nur für ein Fahrzeug Steuern zahlt - dann hätte sich ja nix daran geändert dass man nur das Fahrzeug auch im öff. Verkehrsraum abstellen darf, an dem die Kennzeichenschilder angebracht sind.


    Wenn man nur für ein Fahrzeug (das Teurere) Steuern zahlen müsste, dann würde ich auch sofort sagen, dass es ok ist, nur eines (das mit dem Hauptkennzeichen) auf öffentlichem Grund abzustellen.
    So aber darf man zahlen und was bekommt man von Staat? Nichts! Das ist das was nicht zueinander passt!


    gruss


  • Was bedeutet sinngemäß ? Fakt ist doch, dass die Besteuerung von Fahrzeugen beim Kauf sowie die Kfz.-Steuer in der Schweiz einfach anders geregelt sind. Dort gibt es eine Automobilsteuer und dann auch noch die „Steuer für eingelöste Strassenfahrzeuge“. Diese ist in etwa mit der deutschen Kfz.-Steuer vergleichbar, jedoch ist die Besteuerung anders und wird auch noch in jedem Kanton anders geregelt und berechnet.


    Daher hat ein Wechselkennzeichen in der Schweiz auf die Einnahmen ganz andere Auswirkungen wie in D. Zum Bleistift muss man dort mit Sicherheit die Automobilsteuer und ectl. die Vignette dann auch für jedes Fahrzeug zahlen.


    Ich will nur verdeutlichen dass das alles ned so einfach ist wie man so denkt. Die Zulassung und Überwachung erfolgt mittlerweile einheitlich über das ZEVIS. Auch hier muss man erstmal prüfen, ob sich das alles so verwirklichen lässt. Man kann ned einfach so mal das ganze Sytem ändern. Genauso wird über die Sache mit den zweiteiligen Kennzeichen gemeckert. Nur ist das auch ned so einfach dass man unser System mal einfach so wegen den Wechselkennzeichen ändert und die Plaketten in der Windschutzscheibe anbringt. Nehmen wir nur mal Motorräder. Wie will man hier die Plakette anbringen ? Macht man dafür doch wieder eine Ausnahme und klebt die aufs Kennzeichen ? In D. werden die Kenneichen incl. der Zulassungs- und HU-Plakette entstempelt, wenn man z.B. die Steuern ned zahlt bzw. keine Versicherungsschutz mehr hat. Macht das die Schweiz auch so ? Eher ned, dafür wird dort die HU wohl irgendwie in einem System zentral überwacht und und und.


    Ich will doch nur verdeutlichen, dass es ned einfach damit getan ist auf ein anderes Land zu verweisen und zu sagen: "Machen wir es doch einfach so".


    Natürlich hat es ausschließlich finanzielle Gründe, warum man beide Fahrzeuge versteuern muss. Das ist ja klar. Aber man hat halt nix zu verschenken. Weniger Steuereinnahmen würde wir halt wieder durch mehr Schulden finanzieren.


    Die Gründe, warum es nur 2 Fahrzeuge und diese auch noch der gleichen Gruppe zugehörig sein müssen - dan muss ich mich mal schlau machen ob es auch nur finanzielle Gründe sind oder andere.



    Hier mal die Drucksache dazu:


    http://www.bundesrat.de/cln_11…cationFile.pdf/709-11.pdf
    [pdf]http://www.bundesrat.de/cln_11…cationFile.pdf/709-11.pdf[/pdf]
    Besonders ab Seite 17 ist es interessant.


    Nur mal ein Auszug:


    Zitat

    Für den Bundeshaushalt ergeben sich durch die Einführung von Wechselkennzeichen Steuermindereinnahmen
    bei der Versicherungssteuer, die im Falle einer Nutzung bei 2 Millionen Fahrzeugen auf bis zu 50 MillionenEuro/Jahr geschätzt werden.

    Jetzt kann man über die Anzahl der Fahrzeuge streiten. Jedoch wäre die Zahl der Mindereinnahmen noch deutlich größer, wenn man nur für ein Kfz. Steuern zahlen müsste.


    Gruß

  • Natürlich hat es ausschließlich finanzielle Gründe, warum man beide Fahrzeuge versteuern muss. Das ist ja klar. Aber man hat halt nix zu verschenken. Weniger Steuereinnahmen würde wir halt wieder durch mehr Schulden finanzieren.


    Ich geb dir recht, dass es in der Schweiz die Steuern auf Kraftfahrzeuge etwas anders aussehen. Aber die Schweiz verzichtet eben in dem Fall auf das Pondon der KFZ-Steuer. Und ja, auch dort gehen erst einmal Steuereinnahmen vordergründig flöten, aber dort hat man erkannt, dass die paar Franken, die dort entgehen, locker über andere Steuern wieder reingeholt werden.


    Das wäre in D auch so. Ich behaupte (da widerspreche ich dir!), dass das WKZ eben keine höheren Schulden bedeutet hätte (für gesamt D ... wie es spezifisch zwischen Bundesländern und Bund ausgesehen hätte, darüber kann man durchaus streiten bzw. der Ansicht sein, dass die Länder sogar leicht Miese gemacht hätten und der Bund ein gutes Plus)
    Nur hier hat eben jeder nur mit Scheuklappen auf seine Einnahmen geschaut und wollte kein bischen von seinem Standpunkt abweichen bzw. Kompromisse machen.


    Die Konsequenz daraus ist, dass eine Idee, von der wenn sie gut umgesetzt wird, alle profitieren (Bürger, Staat, Versicherungen, Hersteller), diese jedoch durch Unnachgiebigkeit in den politischen Gremien kaputt gemacht wurde.


    gruss

  • Julian - du hast's erfasst. 8o DAS ist es. :thumbup:



    Zitat

    Die Konsequenz daraus ist, dass eine Idee, von der wenn sie gut umgesetzt wird, alle profitieren (Bürger, Staat, Versicherungen, Hersteller), diese jedoch durch Unnachgiebigkeit in den politischen Gremien kaputt gemacht wurde.


  • Als Ausgleich zahlste dann in der Schweiz Automobilsteuer und nach Bedarf die Vignette doppelt :D


    Deine Argumentation ist in meinen Augen nicht schlüssig 8)


    Wenn man das Ganze mit den entgangenen Mehrwertsteuereinnahmen begründet - dann müsste man davon ausgehen dass gerade bei Neuwagen viele diese nur wegen der Regelung der Wechselkennzeichen (Steuer) ned kaufen. Das glaube ich nicht.


    Die Begründung zielt auch einen Teil auf den Kauf von Elektroautos ab. Und da die eh 5 Jahre steuerbefreit sind, hätte es dort so gut wie keine Auswirkungen.

  • Mittelhessen war wieder schneller.... wenn ihr aber bis zu Ende lest dat Dingens vom Bundesrat, werdet ihr in der Anlage herauslesen:



    Zitat


    ...... usw. und so Ford.


    Der nationale Normenkontrollrat hat im Rahmen seines gesetzlichen Prüfauftrages keine Bedenken gegen das Regelungsvorhaben.


    (Stellungnahme des Nationalen Kontrollrates)


    Fraglich ist nur, ob Bund und Länder das dann so (oder ähnlich) umsetzen werden.