Jede Hauptuntersuchung beginnt mit einer Probefahrt. Die Plakette wird beim Überziehen des Untersuchungstermins nicht mehr rückdatiert. Stellt der Prüfer Mängel am Auto fest, gibt es dazu noch detailliertere Hinweise. Das sind kurz gefasst laut Tüv Süd die wichtigsten Neuerungen, die voraussichtlich ab April 2012 für die Haupt- und Abgasuntersuchung von Fahrzeugen gelten. Die entsprechende Novelle der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) soll im kommenden Februar den Bundesrat passieren.
Ehe es mit dem Auto in die Prüfgasse geht, steht künftig bei der Hauptuntersuchung eine Probefahrt an. Der Sachverständige muss diese Runde mit mindestens acht Stundenkilometern drehen, das Lenkrad in beide Richtungen einschlagen und auch mal auf die Bremse treten. „Diese Probefahrt stellt sicher, dass die Assistenzsysteme des Fahrzeugs aktiviert sind und ansprechen“, so Jürgen Wolz, Leiter der Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr in Bayern bei Tüv Süd. Und die elektronischen Sicherheitsassistenten – wie Airbag, ABS, ESP oder Abstandsregler – rücken künftig noch stärker in den Fokus der Hauptuntersuchung. Mit einem so genannten HU-Adapter, mit dem die Sachverständigen an die OBD-Schnittstelle (On Board Diagnose) des Fahrzeugs andocken, können sie auslesen, ob die Sicherheitsassistenten auch wirklich sicher funktionieren. „Die Probefahrt begrüßen wir im Sinne der Untersuchungsqualität ausdrücklich“, unterstreicht Wolz. Wenn auch die neuen Vorgaben im ein oder anderen Fall eine logistische Herausforderung seien.
Quelle:
http://www.digicore-deutschlan…-kuenftig-mit-probefahrt/