Hauptuntersuchung beim Tüv künftig mit Probefahrt.

  • Jede Hauptuntersuchung beginnt mit einer Probefahrt. Die Plakette wird beim Überziehen des Untersuchungstermins nicht mehr rückdatiert. Stellt der Prüfer Mängel am Auto fest, gibt es dazu noch detailliertere Hinweise. Das sind kurz gefasst laut Tüv Süd die wichtigsten Neuerungen, die voraussichtlich ab April 2012 für die Haupt- und Abgasuntersuchung von Fahrzeugen gelten. Die entsprechende Novelle der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) soll im kommenden Februar den Bundesrat passieren.


    Ehe es mit dem Auto in die Prüfgasse geht, steht künftig bei der Hauptuntersuchung eine Probefahrt an. Der Sachverständige muss diese Runde mit mindestens acht Stundenkilometern drehen, das Lenkrad in beide Richtungen einschlagen und auch mal auf die Bremse treten. „Diese Probefahrt stellt sicher, dass die Assistenzsysteme des Fahrzeugs aktiviert sind und ansprechen“, so Jürgen Wolz, Leiter der Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr in Bayern bei Tüv Süd. Und die elektronischen Sicherheitsassistenten – wie Airbag, ABS, ESP oder Abstandsregler – rücken künftig noch stärker in den Fokus der Hauptuntersuchung. Mit einem so genannten HU-Adapter, mit dem die Sachverständigen an die OBD-Schnittstelle (On Board Diagnose) des Fahrzeugs andocken, können sie auslesen, ob die Sicherheitsassistenten auch wirklich sicher funktionieren. „Die Probefahrt begrüßen wir im Sinne der Untersuchungsqualität ausdrücklich“, unterstreicht Wolz. Wenn auch die neuen Vorgaben im ein oder anderen Fall eine logistische Herausforderung seien.


    Quelle:
    http://www.digicore-deutschlan…-kuenftig-mit-probefahrt/

  • Gerade im Netz gelesen,dachte mir gleich was haben die jetzt schon wieder für eine gemeinheit vor.Scheint ja wohl nur bei der Tüv Gruppe so zu sein,bloß wie lange dauert es bis andere Gesellschaften nachziehen ? Vorallem was geht da für eine Zeit bei drauf,die können doch wesendlich weniger Fahrzeuge abfertigen,oder brauchen mehr Personal die dann mit hohen Kosten verbunden sind.

  • Ich glaube es geht los. Ich lass doch nicht jeden Schmierlabben mit meinem schönen Auto fahren. Gut das ich nie zum TÜV fahr und wenn die Anderen dann nachziehen setz ich mich daneben und wenn der auch nur daran denkt Schneller als 8 Stundenkilometer zu fahren hackelt es beschwerden.


    Jochen

    Schwarzer Benz, laute Schreie, endlich ist der Boss wieder da ... (Zitat: Kollegah)
    Es zählt nicht was für ein Auto neben dir steht.. Es zählt wie du zu dem Auto stehst!
    Ich konnte aus unerklärlichen GrÜnden in der Schule während der Kommasetzung nicht Geistig anwesend sein..
    Und ich Entschuldige mich für jeden Rechtschreibfehler.. leichte Lese- u. Rechtschreibschwäche!

  • Hey,


    genau das ist wohl der Sinn der Sache.
    Wenn ein Ingenieur 10 min. mit deinem Auto fährt, schlägt das sicherlich mit weiteren 40 € Gebühr zu Buche.
    Na ja, teurer wirds dann sicherlich.
    Finde ich auch erstmal unangenehm, dass ich irgendeinen Typen mit meinem Auto fahren lassen muss.
    Andererseits bekommt man schon eher einen Eindruck vom Auto, wenn man fährt als wenn man nur untersucht.

  • Das ist jetzt kein Problem, das euch Kopfzerbrechen machen müsste.
    Das mit der Probefahrt gilt nur für Autos ab dem 1.4.2012 die ab da neu zugelassen werden.
    Rückdatieren ist auch jetzt schon hier in Hessen seit Jahren passe.
    Grüße
    Stefan

  • Das es dann auch teurer wird ist ja normal,aber das ist wie mit dem Spritpreis,wir gewöhnen uns dran,alles was man uns vorgibt wollen wir erst nicht annehmen und irgendwann geben wir doch ruhe.


    Die normale Hauptuntersuchung sollte so bleiben wie es ist,denn damit ist man doch immer gut klar gekommen.Und diese Technik Wunder Autos kann man doch mit nen Stecker und der endsprechenden Software verkabeln, und so durch prüfen.


    Letztendlich sieht man doch beim einschalten der Zündung wenn die Kontrollampen alle aufleuchten,und wenn diese beim starten des Motors erlischen,arbeiten die Systeme bzw sind Störungsfrei !?

  • Das kann ich mir ja noch vorstellen,so kenne ich das auch mit dem Trecker,wobei man da aber selber fahren darf,die wollen dann nur sehen wenn man eine Vollbremsung macht,und auch mal das Lenkrad einschlägt,das wars dann auch schon.

  • Wie bereits erwähnt ist das ja für Motorräder schon (immer?) üblich. Eine Rückdatierung gibt es bei uns in NRW auch schon seit dem Wegfall der AU-Plakette nicht mehr...


    Solange der Prüfer eine Runde über den Hof dreht, ok. Aber wie soll so etwas praktisch sinnvoll durchgeführt werden wenn ein Prüfer zu einer Werkstatt ohne eigenen Hof kommt? Dann findet die Probefahrt ja im Straßenverkehr statt, will ich sehen wie er da nicht schneller als 8 km/h fährt...

    Gruß,
    Børner

    20376006eu.jpg

    Zitat

    We are all just monkeys with money and guns.

  • Mann, gerade andersrum, die Probefahrt muss mit MINDESTENS 8 km/h durchgeführt werden. Sonst merkt man ja auch nicht, wenn das ABS oder so nicht richtig geht. Z.B. bei unterschiedlichen Rädern o.ä.
    Also immer erst lesen, wie es wirklich ist.
    Und es gilt auch erst für Neuwagen mit EZ 01.04.2012.
    Und jetzt macht euch also nicht ins Hemd. Selbst wenn der Prüfer mit euerm Auto führe, dann wäre das jetzt auch kein Problem.
    S.