CDI 220, BJ1999, 120000 km, 125PS, Automatikgetriebe, 2 Vorbesitzer für 6000€ beim Gebrauchtwagenhändler (auf MB spezialisiert)kaufen oder nicht?

  • Ist das wirklich so riskant?

    Naja im Kundenauftrag bedeutet schlicht und einfach, dass später nicht der Händler im Vertrag steht, sondern eine Privatperson.
    Das wiederum bedeutet: Keine Garantie, keine Gewährleistung.
    Es ist eben so riskant, wie nunml ein Privatkauf riskant ist. Verreckt dir 5 Minuten nach dem Kauf der Motor ... Pech gehabt (als Extrembeispiel).


    - wenig km für dieses alter und t modell, oder?


    Naja es kann schon sein. Sind eben gute 10.000km/Jahr.
    Aber es ist eben ungewöhnlich wenig, aber es gibt solche Menschen. Was da nicht dabei steht ist die Zahl der Vorbesitzer.
    Dass es mal einen gibt der wenig fährt und trotzdem Diesel kauft (du bist ja genau so einer) klingt noch nicht so unwahrscheinlich. Mit jedem weiteren Vorbesitzer sinkt aber diese Wahrscheinlichkeit bzw. die Wahrscheinlichkeit, dass einer mal ordentlich Kilometer abgespult hat und anschließend manipuliert hat steigt.
    Augen auf ist auf jeden Fall angesagt.


    gruss

  • Das wiederum bedeutet: Keine Garantie, keine Gewährleistung.


    Jein, möchte ich sagen. Oder wie es Juristen sagen: Kommt drauf an.
    Wenn der Händler das wirstchaftliche Risiko trägt, dann kann durchaus der Händler in die Pflicht genommen werden. Dann handelt es sich um ein Umgehungsgeschäft.
    ABER: Das ist nicht mal eben so einfach belegt und daher eher: Finger weg.
    Wenn es Händler nicht die Gewährleistung für ein Auto tragen möchte, ist das schon bedenklich.


    Und der Schmonzens, dass man keinen Gebrauchtwagen mehr ohne Risiko als Händler verkaufen kann, ist Quatsch. Man muss sich eben die Mühe machen, in den Vertrag die Mängel reinzuschreiben, dann haftet man für die schon mal nicht.
    Möchte eben der Händler meist nicht, weil es den Preis drückt. Klingt ja auch besser, wenn man sagt, dass die Klima nur neu befüllt werden muss, als: Klimakompressor defekt.
    Grüße
    Stefan

    • Offizieller Beitrag

    *EDIT: Stefan (oben) und ich haben parallel geschrieben. Interessantes Ergebnis, jeder von uns sieht das ein wenig anders...*


    Was mich immer stört, wenn ein Auto im Kundenauftrag verkauft wird ... es gibt keine Händlergarantie!!
    Aufpassen bzw. explizit nachfragen!


    Naja, der Gesetzgeber hat mit der Sachmängelhaftung insbesondere den niedrigpreisigen Fähnchenhändlern einiges aufgebürdet, müssen Sie doch (mindestens) ein Jahr in die Sachmängelhaftung, und im ersten halben Jahr (Edit: richtiggestellt) sogar dem Käufer beweisen, dass der Defekt nicht vorhanden war. Für den Käufer natürlich prima, aber verstämdlich, dass sich die Händler dies nicht antun wollen (oder eben im Preis entsprechend aufschlagen müssen).


    Überlegt Euch mal, ihr verkauft Eure 15 Jahre alte C-Klasse weiter, und müsstet als Privatperson die Sachmängelhaftung gewähren. Wäre vielleicht gar keine so schlechte Idee, dann würde da auch die Trickserei aufhören...


    Als Selbstständiger, der mit dem Kfz-Gewerbe nix am Hut hat, bin ich übrigens ebenfalls in der Sachmängelhaftung. Deshalb habe ich meine (Firmen-)Wagen nie privat verkauft, sondern nur an Exporteure oder Händler (oder hab das Auto gleich verschenkt).


    Das Risiko bei "im Kundenauftrag": "gekauft wie gesehen" (es sei denn, der Händler hat was übersehen und muss doch haften - passiert oft genug".


    Gruß Jörg

  • im ersten Monat sogar dem Käufer beweisen, dass der Defekt nicht vorhanden war.


    Fast richtig, sechs Monate ist richtig. Siehe § 476 BGB.
    Ich finde jetzt nicht, dass wir es so sehr anders sehen, Jörg.
    Wobei ich auch finde, dass das Gesetz zu weit geht, die Sachmängelhaftung allen Gewerbetreibenden aufzubürden, unbesehen ihere Tätigkeit.
    Wenn Erna B., Betreiberin eines Wollgeschäftes, ihren 15 Jahre alten Fiesta verkauft, soll sie genauso haften, wei ein Autohändler? Kann ja nicht sein, oder?
    Zur C-Klasse und Jörgs Beispiel: Wenn man unter Ausschluss der Gewährleistung verkauft, heißt das nicht, dass man komplett raus ist aus der Haftung. Für arglistig verschwiegene Mängel haftet man trotzdem.
    Daher sollte man sich überlegen, ob man mit TÜV-Glück alias Bremsenreiniger, den suppenden Motor "trockenlegt", denn für den bereits bekannten ZKD-Schaden haftet man dann auch. Oder die defekte Sitzheizung, oder das o.g. Klimabeispiel.
    Gruß
    Stefan

    Einmal editiert, zuletzt von Stefan M. ()

  • Jein, möchte ich sagen. Oder wie es Juristen sagen: Kommt drauf an.


    Es kommt in der Tat darauf an. Kann man ein Umgehungsgeschäft nachweisen, dann hat der Händler tatsächlich nachträglich Gewährleistung zu geben.


    Beispiel für ein Umgehungsgeschäft:
    Der Händler kauft dieses oben genannte Fahrzeug (von irgendwem), stellt es sich auf den Hof für mehr Geld und verkauft es dann wieder wo sein Kumpel als privater Verkäufer eingetragen wird.
    Er wollte nur ein Geschäft damit machen, aber eben nicht die Gewährleistung tragen.
    Das muss man wie gesagt erst einmal nachweisen.
    Beispiel was kein Umgehungsgeschäft ist (aber durchaus keine Ausnahme):
    Kunde kommt zu dem Händler und kauft dort ein Auto. Händler macht entsprechenden Preis, Kunde fragt: Nimmst du meinen Alten? Händler sagt: Ungern, dann muss ich Gewährleistung geben etc.. Das mindert den Wert, verkauf ihn doch privat! Kunde sagt: Bin so selten da, hab keine Zeit etc.. Händler sagt: Ok dann vermittle ich das Ganze. Du lässt ihn hier, ich stelle ihn vor etc., aber verkaufen tust du ihn, Geld das das Auto dann am Ende bringt ist deine Sache, wenn er nicht weggeht, dein Pech.


    Was man da hat und ob man es nachweisen kann .... würde ich mich nicht drauf festlegen beim Kauf.


    ABER: Das ist nicht mal eben so einfach belegt und daher eher: Finger weg.

    Naja man muss es eben als Privarkauf sehen. Ist man daran durchaus interessiert, passt der Preis und das Fahrzeug für einen Privatkauf, dann spricht an sich nichts dagegen. Man hat dann aber eben keine Gewährleistung und sollte sich nicht in den Hinterkopf setzen: Da geht ja vielleicht noch was!


    Und der Schmonzens, dass man keinen Gebrauchtwagen mehr ohne Risiko als Händler verkaufen kann, ist Quatsch. Man muss sich eben die Mühe machen, in den Vertrag die Mängel reinzuschreiben, dann haftet man für die schon mal nicht.

    Doch Risiko ist immer dabei, auch als Fachkraft!
    Richtig ist, dass man dann Auto mit einem selbst bekannten Mängeln eben schlechter verkaufen kann, weil man sie ansonsten angeben müsste.
    Aber selbst die tollste Fachkraft kann doch nicht ausschließen, dass das nächste halbe Jahr kein weitere Mangel auftritt, den man jetzt noch nicht kennt. Das ist das Risiko, welches im Mittel eben auch Geld kostet.


    gruss

  • Aber selbst die tollste Fachkraft kann doch nicht ausschließen, dass das nächste halbe Jahr kein weitere Mangel auftritt, den man jetzt noch nicht kennt.


    Richtig, aber er haftet ja nicht für Mängel die auftreten, sondern für die, die beim Verkauf schon da waren. Das darf man nicht verwechseln.
    Wenn ein ansonsten mangelfreier Wagen, zwei Wochen nach Kauf einen Pleuelabriss hat, dann haftet der Händler nicht, weil der Fehler beim Verkauf nicht da war.
    Ein Händler sollte eben die Sachkunde mitbringen, dass er erkennen kann, welcher Mangel JETZT bei Gefahrübergang vorliegt. Für mehr haftet er ja nicht.


    Und zum Mehrpreis ist zu sagen, dass es jetzt ja so ist, dass man den Mehrpreis zwar beim Händler trotzdem bezahlt, dieser aber versucht, die Gewährleistung zu umgehen. Und DAS nervt mich.
    Entweder Preis wie von Priavt ODER Gewährleistung, aber nicht das beste aus beiden Welten raussuchen.
    Gruß
    Stefan

    • Offizieller Beitrag

    Fast richtig, sechs Monate ist richtig. (...) Ich finde jetzt nicht, dass wir es so sehr anders sehen, Jörg.


    klar doch 6 Monate, keine Ahnung, warum ich mich verschrieben habe.


    "So sehr anders" ist es wirklich nicht. Mir tun aber per se die ehrlichen, einfachen Gebrauchtwagenhändler leid, die in der "unter 2000-Euro-Klasse" verkaufen. Kunde xy heizt mit dem neu erworbenen Gebrauchtwagen wie ein Depp, und nach 1.000km ist das Getriebe oder der Motor futsch. Bei der heutigen Mentalität "ich bin nie schuld - sondern finde einen schuldigen" (Nein, die Kamera ist mir nie heruntergefallen" - "nein, meine Kinder hatten das Teil nie in den Fingern, das ist einfach so abgebrochen" - "Steinschlag ist nicht so schlimm, meldest einfach ein paar Wochen nach dem Kauf den Schaden Deiner TK" - "...") steht der dann beim Händler grinsend auf der Matte...


    Und dann wird versucht, auch den Pleuelabriss über einen Motor-Vorschaden geltend zu machen - aber das beschäftigt dann wieder die Juristen.


    Gruß Jörg

  • Richtig, aber er haftet ja nicht für Mängel die auftreten, sondern für die, die beim Verkauf schon da waren. Das darf man nicht verwechseln.

    Schon klar, soweit die Theorie. Nur wie sieht die Praxis aus?
    Der Händler ist im ersten halben Jahr in der Beweispflicht, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufs noch nicht bestanden hat. Das mag hier und da mal gelingen, in den allermeisten Fällen ist es aber unmöglich weder das eine noch das andere zu beweisen.
    Unter dem Strich bekommt man ja sogar min. ein Jahr Gewährleistung. Nur eben die Beweislastumkehr findet nach einem halben Jahr statt. Darum wird immer von diesem halben Jahr gesprochen. Als Käufer hat man nämlich genauso fast keine Chance irgendetwas zu beweisen.

    Entweder Preis wie von Priavt ODER Gewährleistung, aber nicht das beste aus beiden Welten raussuchen.


    Vollkommen richtig, darum sage ich ja "im Kundenauftrag" ist faktisch so wie von Privat. Dazu muss der Preis natürlich auch stimmen.


    gruss