Airbag einbauen - Probleme an der Funktion?

  • Hallo allerseits,


    ich hab mal eine Frage zum Thema Airbags!


    Ich will in meinem S202 MOPF ein anderes Original-Lenkrad samt dem passenden Airbag nachrüsten, muss ich mir da Sorgen machen, dass es Probleme mit dem Airbag geben kann?
    Einbau werde ich beim Freundlichen um die Ecke machen lassen!
    Der Airbag und das Lenkrad sind schon etwas aus dem alten Fahrzeug ausgebaut und deshalb mache ich mir jetzt Gedanken, ob der Airbag durch längeres Ausgebaut sein oder Liegen Schaden nehmen kann?
    Nicht das ich Ihn mal brauche und er sich nicht rührt oder einfach so mal losgeht ;)


    Ich hoffe Ihr könnt mir diesbezüglich weiterhelfen!


    Grüsse Tobias

  • Hallo Tobias,


    das Liegen macht dem AB null.


    Schadet ihm ja auch nicht, wenn er im Auto eingebaut ist und dort sind meist üblere Bedingugen als sonst wo.


    Wenn der AB aber aus mehr als 25 cm runter fiel, ist er Schrott und darf nicht mehr eingebaut werden. Also aufpassen.


    Grüße


    Stefan

    • Offizieller Beitrag

    Als Werkstatt würde ich mich weigern, einen Airbag unbekannter Herkunft einzubauen. Wenn ein Unfall passiert, und das Ding nicht auslöst, stehen die Hinterbliebenen doch anschließend sofort auf der Matte und wollen Geld sehen.


    Dementsprechend würde ich der ausgewählten MB-Werkstatt, die den Einbau erledigen soll, den Sachverhalt genau schildern und auch dort nachfragen, ob und wie das Ding geprüft wird (werden kann).


    Gruß Jörg

  • Eine Werkstatt kann ich wenn dann so überprüfen, dass sie den Airbag anstecken und den Fehlerspeicher auslesen.


    Je nachdem wie korrekt die Werkstatt ist, werden die das nicht machen, da die nicht gerne Airbags von Privatpersonen annehmen, die irgendwo aus ebay stammen.
    Hast du einen Airbag-Schein? Denn das wäre schonmal ein interessanter Punkt.


    Wenn zu uns jemand in die Werkstatt gekommen ist und wollte, dass wir ihm ein anderes Lenkrad mit Airbag einbauen, haben wir abgelehnt, außer wenn er die Sachen bei uns in der Niederlassung gekauft hat.



    Mfg

  • Der Fehlerspeicher nimmt aber keinen Fehler auf, wenn der AB mal runterfiel und der Sprengstoff zerbröselte. Das, meine ich, wäre das Problem, wenn die Dinger runterfallen. Der zerbröselte Sprengstoff hat eine andere Oberfläche und die Verbrennung verläuft eventuell anders.


    Das ist meine Erklärung, ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.


    Grüße


    Stefan

    • Offizieller Beitrag

    Zitat aus Wikipedia (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Airbag#Rechtsvorschriften) - besonders die unterstrichenen Zeilen finde ich interessant:


    Rechtsvorschriften


    Der Pyrotechnische Satz einer Airbag-Einheit fällt unter die einschlägigen Regelungen z. B. des Sprengstoffgesetzes in Deutschland und der Schweiz: Der Ein– und Ausbau von Airbags und Gurtstraffereinheiten darf nur von sachkundigen Personen ausgeführt werden, die entweder vom Automobilhersteller oder einem entsprechenden Institut geschult worden sind. Ein Nachweis über die durchgeführte Schulung muss im Betrieb vorliegen und ist der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzuzeigen. Demontage und Einbau durch ungeschulte Personen können zu schwersten Verletzungen führen, falls der Airbag hierbei auslöst, oder zu einem Versagen im Falle eines Unfalles. Der Handel mit gebrauchten Airbags z. B. im Zuge der Autoverwertung ist nicht erlaubt. Airbags aus Altfahrzeugen sind ausschließlich von dafür berechtigten Personen zu vernichten. Der Versand von Airbags darf nur in speziellen, zugelassenen Behältnissen gemäß den Vorschriften für den Transport von Gefahrgut (ADR/RID) erfolgen. Die Lagerung von Airbags hat in Deutschland gemäß der Sprengstofflagerrichtlinie 240 zu erfolgen. Die maximal zulässigen Lagermengen sind in der Anlage 6 und 6a zur 2. SprengV festgelegt. Ungeschulten Privatpersonen dürfen Airbag-Einheiten, zum Beispiel im Wege des Ersatzteilkaufs, nicht ausgehändigt werden.


    Grundsätzlich haben Automobilhersteller in der Vergangenheit den Wechsel von Airbag-Einheiten nach bestimmten Zeiträumen empfohlen, um die Funktionsfähigkeit zu sichern, im Allgemeinen nach etwa zehn Jahren. Inzwischen ist jedoch herstellerseitig eine Ausweitung dieser Intervalle zu beobachten. Eine gesetzliche Pflicht, abgelaufene Airbags zu ersetzen, besteht nicht.


    Anders als beim Sicherheitsgurt gibt es weder in Europa noch in Deutschland eine gesetzliche Pflicht zum Einbau von Airbags in Automobilie. Daher ist auch eine aktive Airbag-Warnleuchte kein Verkehrsverstoß, sollte aber im Interesse des Fahrzeugnutzers umgehend beseitigt werden.


    Anmerkung für Österreich: Aufgrund einer Interpretation des Pyrotechnikgesetzes 1974 durch das Innenministerium sind für den Einbau in ein Kraftfahrzeug bestimmte Baugruppen, deren pyrotechnischer Satz der Gefahrengruppe 1.4 gemäß ADR zuzuordnen ist (zum Beispiel Airbag, Gurtstraffer, pyrotechnische Sicherheitsbatterieklemmen, Überrollschutzsysteme), keine pyrotechnischen Gegenstände im Sinne des Pyrotechnikgesetzes.

  • @Sfefan: das stimmt natürlich, ich meinte damit auch nur, dass man höchstens den Fehlerspeicher auslesen kann, in diesem kann beispielsweise so etwas wie "zu hoher Widerstand" abgelegt sein, dass andere mechanische Schäden vorhanden sein können, und dass diese nicht im Fehlerspeicher abgelegt werden, sollte (hoffentlich) logisch sein.


    jof: das meinte ich mit Airbag-Schein. Andere Kfz-Mechatroniker oder Azubis werden wissen, was ich meine und bestimmt auch im Zuge der Ausbildung einen machen. In dieser Schulung von Fortbildungseinrichtungen oder der Kfz-Innung lernt man den sachgemäßen Umgang mit dem Airbag. Mit dieser Schulung (und dem Erwerb des sog. Airbag-Scheins) ist die Person berechtigt Airbags zu erwerben, damit umzugehen/reparieren/austauschen und zu transportieren (nicht verschicken).


    Wie gefährlich ein Airbag sein kann, ist bestimmt vielen Personen nicht bewusst, wer mal eine Vorführung gesehen hat (nicht in einem Autounfall) oder bei einer Schulung Bilder von Unfällen in Verbingung mit einem Airbag, wird wissen was ich meine.


    Ich selbst finde es gut, wenn Leute lernen ihr Auto selbst zu reparieren, so wie ich auch. Manche Teile eines Autos sollten (meiner Meinung nach) jedoch von Ungeschulten unangetastet bleiben, wie zB der Airbag


    Mfg


    PS: nur meine Meinung

  • Man kann am Airbag nichts testen und sollte das auch nicht tun. Parallel zum eigentlichen Zündsatz liegt ein Widerstand, der vom Airbag-Modul zur Überwachung der Kabel zum Airbag einschließlich des aufgewickelten Kabels hinter dem Lenkrad dient. Alle mir bekannten Airbags sind zum Glück so konstruiert dass beim Ziehen des Steckers automatisch zwei Kontaktfedern die Anschlüsse des Airbags kurzschließen. Dadurch wird eine Zündung durch elektrostatische Entladungen und durch dilletantische Messversuche mit Ohm-Metern weitestgehend verhindert.


    Ich hätte ehrlich gesagt wenig Bedenken den gebrauchten Airbag zu verbauen, Fälle, in denen der Airbag wegen Überalterung nicht gezündet hat sind mir nicht bekannt. Die Fliegerbomben aus dem 2. Weltkrieg, die sie hier gelegentlich aus dem Erdreich holen, sind auch meistens noch zündfähig - obwohl sie überwiegend unsachgemäß gelagert wurden :P


    Mir machen diese Diskussionen von wegen Airbags müssen nach 10 Jahren mit Nachweis erneuert werden, Autos älter als 10 Jahre sollen jährlich zum TÜV immer Angst. Die Abwrackprämie war schon Unheil genug für die nächsten 10 Jahre. Meine Meinung...

    --
    auf der Suche nach gebrauchten Teilen:
    - AHK abnehmbar original/Westfalia
    - Motorhaube in dunkelblau, Farbcode 904

  • Fälle, in denen der Airbag wegen Überalterung nicht gezündet hat sind mir nicht bekannt.

    Das von mir angesprochene Problem ist her, dass er zu schnell druchzündet, als dass er nicht zündet, wenn er mal runterfiel.
    Hätte aber auch keine Bedenken, einen Gebrauchten einzubauen.
    Grüße
    Stefan