gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr!

  • Hallo,


    das ist ja ein Ding... Die Flasche hätte fa auch woanders hinfliegen können. Oder einen Moped Fahrer treffen können..


    Das wird aber schon von der gegnerischen KFZ Haftpflicht bezahlt. Da würd ich mir keine Sorgen machen. Anzeigen würd ich Ihn auch auf jeden Fall. Dann zurücklehnen und Bierchen aufmachen.


    Gruß


    franzose

  • Nem nackten kann man nicht in die Tasche greifen. Wenn der kein Geld hat ja dann kann man den ja verklagen wie man will am Ende bekommt man doch nichts wieder. Oder soll man ihn so lange den Hut hinhalten lassen, bis er die 50€ zusammen hat? :D

  • Das Geld wäre mir bei einem so geringen Schaden egal, aber der muss dann wohl lernen, dass man sowas nicht macht.

    Das sehe ich auch so. Schadensersatz ist egal, wenn er strafrechtlich belangt wird, wird er sich hoffentlich in Zukunft überlegen, was er macht.


    Das wird aber schon von der gegnerischen KFZ Haftpflicht bezahlt.

    Tja, der Werfer hatte kein Auto als er warf (verstehe ich jedenfalls so.)


    Wie soll man bei so einem Prozess verlieren?

    Na, zunächst die Gerichtskosten, denn Gerichte arbeiten nur, wenn sie Geld erhielten.


    Leute wir leben in Deutschland, und wer hier sein Recht beweisen kann kriegt alles bezahlt.

    Naja, Du lebst in einer idealen Welt, scheint mir. Wenn jemand nichts hat, zahlt er auch nichts.

    jetzt nicht Zivilrechtlich bestraft werden kann?

    Was jetzt? Zivlirechtlich oder strafrechtlich? Zivilrechtlich bestraft geht nicht.


    (kaum jemand macht eine TK ohne SB)


    Nenn' mich Jemand.


    Viele Grüße


    Stefan

  • Zitat von »franzose«
    Das Geld wäre mir bei einem so geringen Schaden egal, aber der muss dann wohl lernen, dass man sowas nicht macht.


    Das sehe ich auch so. Schadensersatz ist egal, wenn er strafrechtlich belangt wird, wird er sich hoffentlich in Zukunft überlegen, was er macht.


    Ahh. OK. Das hatte ich falsch gelesen.


    Gruß


    franzose

  • Nem nackten kann man nicht in die Tasche greifen. Wenn der kein Geld hat ja dann kann man den ja verklagen wie man will am Ende bekommt man doch nichts wieder.


    Richtig, so ist es mir vor einigen Jahren ergangen als ich mit meinem Smart ein paar Überschläge gemacht habe, weil ein Verkehrsteilnehmer innerorts, in einer unübersichtlichen / uneinsehbaren langen Kurve mich überholt hat, diesem ein LKW entgegenkam und mich dann, weil er sich auf gleicher Höhe befand, in den Graben gedrängt hatte und ich so mehrfach die Rolle seitwärts üben durfte. Der Kerl hatte weder Führerschein noch Versicherung, noch war das Auto wirklich Zugelassen, ego die Kennzeichen entwertet. Den Führerschein hatte der wegen Alkohol weg und hätte ihn einen Tag später wieder bekommen. Ansonsten lebte der Mann von sehr geringen Transferleistungen. Das Verfahren hat über ein Jahr gedauert, er hat aber daür keinen Führerschein mehr bekommen....


    Das Geld wäre mir bei einem so geringen Schaden egal, aber der muss dann wohl lernen, dass man sowas nicht macht.


    Eben ums Geld, ging es mir damals nur in dem Maß, das mein Schaden, auch mein körperlicher Schaden gedeckt wird. Aber viel wichtiger war / ist, das der merkt, das man sowas nicht macht. Das kann man in diesem wie in meinem Fall sehen.

  • Wie schön dass hier jeder weiß, dass der Typ kein Geld hat. Lauter Hellseher hier 8)


    Letztendlich soll es jeder machen wie er will.


    Ich würde mir nen Titel holen und dann kann er 30 Jahre ne EV abgeben.


    Dafür braucht es ned immer ne Gerichtsverhandlung und hohe Kosten.


    Dass das was kostet is klar. Aber ich würde es machen ;)

  • Naja okey für 50 Euro sich den Stress nicht machen, klar das sind nicht die Welt, aber allein jetzt mal vom Prinzip her.


    Damals (Als die Räder noch Eckig waren), hat mir mein Gutachter gesagt (Rückblick auf meine 2 Unfälle :D), solang du
    unschuldig benachteiligt wurdest, entstehen dir bis zur Wiederherstellung des Unbeschädigten Zustand keine Kosten.
    Ergo, heißt ich zieh mir nen Anwalt, mach mir nen Gutachten über den Wagen, und vllt noch einen über den Physologischen Schock
    Zustand, der durch den Flaschenwerfer eingetroffen ist und lass Ihn zahlen.


    Wer sagt denn, wenn du nix zum zahlen hast, dass du auch nix zahlst?
    Klar für so einen kleinen Schaden ist es vllt schwachsinn, da habt ihr schon Recht, aber allein aus diesem kleinen Schaden
    kann man locker paar Hunderter rausnehmen wenn man es drauf anlegt.


    Andererseits sei froh dass dir nicht viel mehr passiert ist, es könnte auch schlimmer kommen, Flasche hakt sich im Radkasten auf,
    Lenkung blockiert, du prallst irgendwo auf... usw.


    Stefan: Die Sache mit der Eklasse hab ich bis jetzt 360€ für einen Blinker bekommen, die mit dem Pizzaboten die scheuchen sich noch,
    aber da krieg ich auch nen "netten" Betrag raus, glaub mit abzügen irgendwas um die 800 ? kp, egal das ist OT hier.
    Ich häng dran und ich bekomm auch mein Recht! :)


    greetZ
    Gkiokan