Urheberrechte der Beiträge im Forum

  • Hallo liebes Forenteam (Und natürlich auch ein herzliches Hallo ans Forum :D)


    Mir fällt desöfteren mal auf, dass Mods Zitate etc. aus Posts von Membern löschen, Schriftgröße und Farbe ändern etc. pp.


    Ich will dem ganzen keineswegs akut kritisch gegenüberstehen, mir soll es eigentlich auch total egal sein, was ihr da macht, mir stellt sich aber immer wieder die Frage:
    Dürft ihr das?


    Meines Wissens fallen auch hier die Beiträge unter das normale Urheberrecht und was es da nicht noch alles gibt.
    Soweit ich weiß (auch wenn es die Funktion gibt) dürfen Mods und andere Personen die dazu rein technisch bevollmächtigt sind Posts nicht selber ändern, sondern, afaik nur darauf hinweisen, dass es vom Verfasser umgehend geändert werden soll.
    Wenn es nach x Stunden nicht geändert ist wird der Beitrag halt gelöscht oder was weiß ich.


    Ich lass mich gerne eines besseren belehren. Ich will den Mods hier auch nicht vorschreiben, wie sie zu arbeiten haben, mich interessiert einfach nur, ob es wirklich so ist, wie ich es glaube und wenn ja, ob es den Mods bewusst ist ;)


    Beste Grüße,
    Jonas

  • Nein, gar nichts ist klar ;)


    Der Punkt #8 in euren Regeln spricht von der Nutzung.
    Ein "Nutzen" wäre ein "publizieren" des Beitrages auf der Startseite, selbst ein Zitat ist schon ein "Nutzen". Auch ohne Angabe des Urhebers wäre es in diesem Fall vielleicht sogar ein "Nutzen".
    Soweit kann ich damit auch einstimmen.


    Genauso befassen sich all deine verlinkten Artikel mit dem "nutzen", welches imo klar von dem "ändern" zu unterscheiden ist.
    in § 39 steht unter (1), dass es nicht geändert werden darf.
    (2) verstehe ich so richtig ehrlich gesagt nicht.


    Mal den Teil weggelassen, mit dem ich so ohne weiteres nichts anfangen kann:
    Änderungen des Werkes und seines Titels, zu denen der Urheber seine Einwilligung [...] nicht versagen kann, sind zulässig.


    Das würde ich dann so verstehen, dass es nur zulässig ist, wenn der Urheber keine Chance auf... keine Ahnung... "Einspruch" gegen die Änderung hat?


    Keine Ahnung... wenn den 2. Teil mal jemand erklärt kann ich gern weiter zu meiner "These" Stellung nehmen :thumbup:

  • Lies doch durch, was ich verlinkte, da steht es doch drin.
    Nutzungsrechte könen übertragen werden, was sie werden, wenn Du Dich anmeldest und den Nutzungsbestimmunegn nebst Forenregeln zustimmst.


    Damit gehen die Nutzungsrechte auf den Forenbetreiber über. Dieser darf, siehe § 39 UrbG, Inhalte nicht ändern, wenn nichts anderes vereinbart ist.
    Ist es aber, denn wenn Du einen Beitrag schreibst, hat der Foreninhaber das Recht: "Beiträge und Benutzerkonten können durch Moderatoren und Administratoren
    dieser Website, u.a. aus Gründen des Verstoßes gegen die guten Sitten,
    ohne weitere Begründung editiert oder gelöscht werden.".


    Also bitte lesen, das ist eigentlich selbsterklärend, wenn man sich die Mühe macht, die §§ zu lesen.
    Grüße
    Stefan

  • Stefan: Bist du nen Mod, oder tust du nur so?
    Wirf mir nicht vor ich hätte die Dinge, die du verlinkt hast nicht gelesen.
    Ich versuche hier einfach eine Antwort auf meine Frage zu bekommen.
    "Lies doch durch, was ich [...]" poste, da steht doch was ich nicht verstehe.


    Ich sage also noch mal klar und deutlich:
    Ich verstehe das Nutzungsrecht so, dass der Inhaber (welcher in diesem Fall sogar eigentlich nur rebel wäre) die Inhalte zu NUTZEN. Heißt das, dass er [Inhaber] auch verändern darf?
    DAS ist doch meine Frage, und (um mal deine Ausdrucksweise zu nutzen) hättest du gelesen, was ich geschrieben habe wäre das auch eigentlich selbsterklärend, was ich an der Sache nicht verstehe... wenn man sich die Mühe macht...


    Naja, so far

    • Offizieller Beitrag

    Grundsätzlich Idee mit dem Urheberrecht bei Forenbeiträgen nicht schlecht. Die können durchaus unter das Urheberrecht fallen. Dazu müssen sie aber einen gewissen (literarischen) Wert haben. Die Texte müssen etwas "neues" sein und unverkennbar eine eigenen "Handschrift" tragen.


    Das ist im Bereich dieses Forums eigentlich nahezu ausgeschlossen. So was ist höchstens in einem Gedichte- oder Geschichtenforum anzutreffen. Technische Anleitungen können da kaum darunterfallen, die gibts ja schon zu Hauf überall im Netz und in Buchform.


    Auch sonst sehe ich hier im Forum kaum eine Möglichkeit irgend welche künstlerischen Aspekte in seine Beiträge einzubringen.


    Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6pfungsh%C3%B6he

  • Ne ich bin weder Mod, noch tu ich so.


    Es ist eben so, dass ich nicht verstehe, was man nicht verstehen kann.
    Nimm bei § 39 die doppelte Verneinung raus, sieh' Dir an, was in den Nutzungsbestimmungen steht, dann wird klar, dass der Nutzungsnehmer berechtigt ist, die Beiträge zu nutzen, zu ändern oder, die weitreichenste Form der Nutzung, zu löschen.
    Die §§ sind in verständlichem Deutsch, die Nutzungsbestimmungen auch, daher weiß ich nicht, was Du nicht verstehst.
    Und viel Zeit hast Du ja nicht verwendet, denn bereits nach 8 Minuten hast Du über 11 Zeilen erklärt, dass Du es nicht kapierst, hätetst Du diese Zeit genutzt, die Texte zu lesen, hättest Du sie, denke ich, auch verstanden.
    Also, was verstehst Du nicht?


    Der Inhaber eines Nutzungsrechts darf das Werk, dessen Titel oder Urheberbezeichnung (§ 10 Abs. 1) nicht ändern, wenn nichts anderes vereinbart ist.
    Und vereinbart ist Folgendes:
    Beiträge und Benutzerkonten können durch Moderatoren und Administratoren
    dieser Website
    , u.a. aus Gründen des Verstoßes gegen die guten Sitten,
    ohne weitere Begründung editiert oder gelöscht werden.


    Daher mein Einwand, zunächst die Links zu lesen...
    S.

  • Damit gehen die Nutzungsrechte auf den Forenbetreiber über. Dieser darf, siehe § 39 UrbG, Inhalte nicht ändern, wenn nichts anderes vereinbart ist.
    Ist es aber, denn wenn Du einen Beitrag schreibst, hat der Foreninhaber das Recht: "Beiträge und Benutzerkonten können durch Moderatoren und Administratoren
    dieser Website, u.a. aus Gründen des Verstoßes gegen die guten Sitten,
    ohne weitere Begründung editiert oder gelöscht werden.".

    Damit hat er doch deine Frage beantwortet. :huh:
    Außerdem muss es nicht zwangsläufig so sein, dass der Gesetzgeber sich in der Rechtsprechung nach deiner Interpretation richtet. Vielmehr richtet er sich nach der oben Zitierten Interpretation da es im Allgemeinen auch so verstanden wird. ;)
    Wobei ich auch keine Problem sehe wenn Rebel sein Recht der Nutzung an einen Erfüllungsgehilfen weiter gibt, damit diese in seinem willen Handeln.
    Kurzum alle Mods sind Rebels ***** ähhh nein, das lass ich jetzt lieber sonst gibts noch Ärger mit dem Moderatorenteam xD

    Mfg
    adler-tag

    Rainer Günzler: Ein Coupé. - Und was bedeutet "Coupé"? Eigentlich nichts anderes, als
    eine verteuerte Limousine mit einem verringerten Platzangebot.

    • Offizieller Beitrag

    Die Frage ist doch, liegen hier überhaupt Werke im Sinne des UrbG vor? Ich bin der Meinung in 99% aller Fälle nicht. Daher kommt hier auch kein Urheberrecht zum Tragen.


    Eine bloße Aufbereitung von Fakten, also das Erstellen einer Anleitung zum Wechsel eines Filters zum Beispiel, stellt noch kein Werk im Sinne des UrbG dar. Hier fehlt einfach die literarische Einzigartigkeit. Solche Anleitungen gibt schon es zu Hauf.


    Damit etwas als Werk eingestuft werden kann, muss es etwas besonderes sein das eine unverkennbare Einzelleistung beinhaltet.

  • Ich habe gerade keinen UrhG-Kommentar zur Hand, aber mit Deiner Sicht der Dinge, denke ich, verengst Du zu sehr das Urheberrecht.
    Ein Wörterbuch wäre nach deiner Definition ja auch nicht unter dem Schutz der UrhG und das ist erkennbar falsch.
    Viele Grüße
    Stefan