Die Frist beträgt jetzt aber 6 Monate
Also 6 Monate bangen.
Wo steht das, dass die Verfolgungsverjährungsfrist hier geändert wurde
(3) Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten
nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein
Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach
sechs Monate.