Geblitzt: Ampel und 2. Fahrzeug - zuweisbar?

  • Die Frist beträgt jetzt aber 6 Monate :S


    Also 6 Monate bangen.


    Wo steht das, dass die Verfolgungsverjährungsfrist hier geändert wurde ?(


    (3) Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten
    nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein
    Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach
    sechs Monate.


    http://bundesrecht.juris.de/stvg/__26.html

  • Au, ich weiß nicht wie das gehand habt wird, es gibt ja 2 Arten von Rotlicht verstöße.
    In meinem Fall war das damals der schwerwiegende, mit 3 Punkten und 260€ Bußgeld.
    Der einfache wäre glaub ich 1 Punkt und 90€?



    Bei Rot drüber UNTER 1 Sekunde -> 90€ + 3 Punkte
    - mit Gefährdung -> 200€ + 4 Punkte


    Bei Rot drüber ÜBER 1 Sekunde -> 200€ + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
    - mit Gefährdung -> 320€ + 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot


    zZgl Bearbeitungsgebühren etc pp "versteht sich" .. ist ja auch nicht so als würden wir da schon irgendwie Steuern bezahlen :D

  • Bei Ordnungswidrigkeiten ist die Verjährungsfrist tatsächlich 3 Monate. Da hier aber das Ausstellungsdatum der Behörde zählt, müsst ihr also grob 3 Monate und 1 Woche "zittern"

  • Da hier aber das Ausstellungsdatum der Behörde zählt,

    Nö, es zählt der Tag der Tat. Ab da läuft die Verjährung. Ergibt sich aus § 31 OWiG.
    Durch einen Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen wird diese aber unterbrochen.
    Viele Grüße
    Stefan

  • Hallo Stefan,


    hättest du meinen Text gelesen und nicht nur Teile heraus kopiert, hättest du gesehen das ich nichts anderes behauptet habe!


    Ab "Beendigung der Tat" bis zum Erstellen der Ordnungswidrigkeit sind es maximal 3 Monate. Bis du aber den Brief im Briefkasten hast können es somit auch mal 3 Monate und 1 Woche sein (je nachdem wie lange der Brief benötigt) und du hast Pech gehabt. Dann haben die Behörden immer noch die Fristen eingehalten und es ist nicht verjährt - mehr habe ich nicht ausgesagt.

  • Ab "Beendigung der Tat" bis zum Erstellen der Ordnungswidrigkeit sind es maximal 3 Monate.

    Naja, ab Beendigung der Tat bis zur Ordnungswidrigkeit vergehen null Sekunden. ;)
    Ich weiß aber was Du meinst und Du hast Recht mit den 3 Monaten plus eventueller Postlaufzeit- das ist die Zeit die man bangen muss.
    Ich hatte Deinen Text dahingehend (falsch) verstanden, dass man zu den 3 Monaten noch die Zeit rechnen muss, bis die Behörde tätig wird.
    Also bei mir ist noch nichts gekommen. :D
    Viele Grüße
    Stefan