Autokauf beim Händler. Getriebeschaden, welche Möglichkeiten?

  • Moin Leute


    Ich hab ein Problem ! und zwar haben Wir Grade einen Kia Carens gekauft (bitte keine worte zu KIA)
    Gekauft haben wir ihn mit im Kaufvertrag stehenden " Getriebe Schwergängig" nun war ich bei Kia selber die meinten Getriebe Schaden und das es raus muss kost 1000€ oder ein neues 3500€
    So wolte ich das Fahrzeug dem Händler zurück bringen der meint nun aber das er das nicht machen will da 500€ runter vom Preis Bla bla ... und ich solle doch noch zu einem anderen Mechaniker gehn.
    Gesagt getan ich war noch bei einer Freinen Werkstadt die meinten aber das selbe!


    Der Händler weigert sich aber immer noch :( nun hab ich denn vorbesitzen angerufen und gefragt ob er ihn mit einem Getriebe Schaden abgegeben hat.
    Antwort ja es sei dem Händlerbeknt das der Wagen einen Schaden hat.
    nun habe ich Montag einen Termin beim Anwalt


    Was meint ihr ??


    Mod-Edit: Thread-Titel - Was ist daran so schwierig?

  • Also wenn der Vorbesitzer als Zeuge eintritt und du eine schriftliche Bestätigung von der Werkstatt bekommen kannst, dürfte es kein Problem für deinen Anwalt sein. ;)

  • dürfte es kein Problem für deinen Anwalt sein. ;)

    Jein, der Verkäufer kann sich nicht auf einen Gewährleistungsausschluss berufen (siehe § 444 BGB ) , blöd ist hier, dass eben der Käufer wenigstens wusste, dass das Getriebe schwergängig ist. Somit würde ich, säße ich auf der Gegenseite, auf § 442 BGB verweisen und sagen, dass der Käufer ja sogar darauf hingwiesen wurde, dass das Getriebe schwergängig ist, er den Schaden also kannte.
    Damit wird die Luft schon deutlich dünner. Jetzt heißt es dem Gericht klar zu machen, dass es einen Unterschied gibt zwischen "Getriebe schwergängig" und Getriebeschaden.
    Und das dürfte je nach Richter unterschiedlich bewertet werden.
    Viele Grüße
    Stefan
    P.S. Rückmeldung erwünscht.

  • Hi,


    der Händler steht dafür gerade. Und wenn der Vorbesitzer diesen schon davon in Kenntnis gesetzt hat, hat er noch schlechtere Karten.
    Das ist schon Betrugsabsicht..


    Dem Händler schriftlich eine Frist zur Wandlung geben oder aber er repariert.
    Verstreicht diese Frist, Unterstützung vom Anwalt einholen. Fahrzeug auf jeden Fall stehen lassen


    Gruß Sven

  • In der Tat - wenn also der Vorbesitzer wirklich einen Getriebeschaden beim Verkauf an den Händler angegeben hat, ist das "schwergängige Getriebe" eine arglistige Täuschung - mit allen Konsequenzen für den Händler. Und als Händler hat er eh im Zweifelsfall von Haus aus die schlechteren Karten.

    • Offizieller Beitrag

    Stefan hat die Sachlage doch schon deutlich beschrieben. Was ist denn ein "Schaden" bei Euch, Sven und Dan? Der Käufer kann sich vorwerfen lassen, bewußt ein defektes Fahrzeug (mit "schwergängigem Getriebe") gekauft zu haben und hat wahrscheinlich einen entsprechenden Preisnachlass erhalten.


    Was soll denn ein "schwergängiges Getriebe" außer einem "Getriebeschaden" überhaupt sein? Drehen sich die Zahnräder nicht richtig? Oder "schwer"? Warum ist der Käufer nicht VOR dem Kauf in die Werkstatt gefahren und hat sich die Expertise geholt?


    Immerhin war das Getriebe nicht so beschädigt, dass die Kiste nicht mehr vom Hof gefahren ist. Fährt der Kia noch, oder geht jetzt gar nichts mehr?


    Fragen über Fragen... Da hilft wohl tatsächlich nur der Rechtsanwalt. Mein Bauchgefühl sagt mir, da werden im Streitfall Gutachten erstellt und am Ende kommt ein Vergleich raus, bei dem jeder draufgelegt hat (außer dem Gutachter vielleicht).


    Schon mal nach der Schiedsstelle der Innung geschaut?


    Gruß Jörg

  • Naja, Getriebeschaden bedeutet zunächst auch nur, dass am Getriebe etwas kaputt ist. Getriebe schwergängig bedeutet letztlich auch, dass am Getriebe was kaputt ist. Insoweit wurde die Information weitergegeben und man wird klären müssen ob da ein Defekt euphemistisch verklärt wurde, verschwiegen wurde er zunächst nicht. Reparabel ist das Getriebe wohl, wenn KIA die Schadensbehebung für 1000,- anbietet.


    Also zum Anwalt gehen ist schon der richtige Weg, aber ganz leicht wird das nicht. Was dachtest du denn, als du den Wagen so gekauft hast? Dass sich das mit nem Sprühstoß aus der WD40 Dose beheben lässt? Dann hätte der Händler das schon vorm Verkauf gemacht...


    EDIT: Jörg war schneller ;)

    --
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  • Erst mal Danke für all die Antworten


    Da der kia carens schon immer ein schwergängiges Getriebe hat soviel hab ich über andere foren herrausgefunden und das model auch mit diesem problem zu Kämpfen hat wir es wohl schwer werden.
    Aber das Fahrzeug wurde vom Vorbesitzer MIT Getribe Schaden an denn Händler Verkauft. Uns wurde aber gesagt das (da es nur denn 4 Gang Betrift) durch einen öl wechsel getan sei.
    Es wurde NIE über einen Getribe Schaden auch nur Gesprochen.
    Naja nun muss ich erst mal warten was der Anwalt sagt und da der Vorbesitzer auch bereit ist uns das schriftlich zugeben oder auch auszusagen mache ich mir da keine Gedanken mehr ^^


    Gruß Timo

  • Moin Leute


    Ich habe gute nachrichten nach dem der Anwalt sich mit dem Händler inverbindung gesätst hat möchte er nun doch das Fahrzeug zurücknehm und wir bekommen unser geld wieder
    da mit bin ich sehr zufriden


    Gruß Timo