Was ist von dem zu halten?

  • was kostet die Reparatur der toten Pixel ca.?
    Wo sollte man besonders auf Rost achten bei den 2000 er Modellen? Kofferraumdeckel an den Kanten, Türen unter den Gummis, Zierleisten, Wagenheberaufnahmen. Wo ist er noch empfindlich? Injektoren anschauen (trocken!)sonst noch wo?

  • nur noch als kurze Rückinfo: Das T-Modell aus dem obigen Link hat einen neuen Besitzer. Geringe Mängel die er hat: Pixelfehler (Tageskilometerzähler; Automatik Ganganzeige; Uhrzeit), Spurstangenkopf Manschette hinüber und meiner Vermutung nach der Wasserthermostat. Die beiden letzteren Sachen werde ich selber machen. Mit den Pixelfehler muss ich mich erst noch schlau machen.


    Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Der Händler meinte am Tel. das er nur eine einjährige Gewährleistung gibt, gegen 200-300 Euro mehr aber eine Garantie. Wo ist denn da genau der Unterschied?


    Der Händler "gibt" Dir die gesetzlich vorgeschriebene Sachmängelhaftung. Die "Garantie" bezieht sich auf eine externe Gebrauchtwagengarantie, die man u.a. auch selbst bei diversen Gesellschaften abschliessen kann (z.B. bei der Rekoga). In der Praxis (die Foren sind voll davon) zeigt sich häufig, dass im Schadenfall die tolle "'Gebrauchtwagengarantie" doch nicht gilt, weil irgendeine Ausschlussklausel greift.


    Ich persönlich halte die "Gebrauchtwagengarantie" für weniger empfehlenswert, zumal viele Händler im Schadenfall versuchen, den Käufer auf die Gebrauchtwagengarantie zu verweisen, um sich vor der Sachmängelhaftung zu drücken. Als Käufer empfehle ich, den Kauf (einschliesslich des Originaltextes der Verkaufsanzeige) gut zu dokumentieren und die Unterlagen aufzubewahren. Auch im Falle einer Nachbesserung alle Mängel schriftlich anzeigen und die Arbeiten gut dokumentieren...


    Google mal zu Sachmängelhaftung und Gebrauchtwagengarantie und mach' Dir selbst ein Bild.


    Gruß Jörg


    Edit: in einem anderen Forum hatte ich mal Gebrauchtwagengarantien recherchiert, siehe hier: http://www.eurovan2.com/forum/…in-extended-warranty.html


    Die Erfahrungsberichte im Schadenfall sind aber sehr ernüchternd...

  • Ich finde die Gebrauchtwagengarantie dagegen sehr sinnvoll, da sie in der Regel länger als die Gewährleistung gilt:


    die gesetzliche Gewährleistung gilt de facto nur 6 Monate, da man ab dem 7. Monat beweisen muss, dass der aufgetretene Mangel bereits beim Kauf bestand, was meist schwierig bis unmöglich ist.
    Die Gebrauchtwagengarantie gilt meist ein Jahr, die Bauteile sind gem. Vertrag abgedeckt. Man sollte also den Vertrag prüfen, ob es wert ist für die aufgeführte Bauteile Garantie abzuschließen. Die Teilepreise werden meist nach Kilometerleistung erstattet ( je mehr km, um so weniger Erstattung). Die Arbeitspreise werden immer zu 100% erstattet. Kauft man den Gebrauchtwagen in einem Markenautohaus, macht man in der Regel mit der Garantie des Autoherstellers nichts falsch, da die Leistungen meist besser sind als bei den externen Versicherungsgesellschaften.


    Es ist allerdings auch richtig, dass Händler oft mit der Garantie (die der Käufer bezahlt) sich von den Gewährleistungsansprüchen drücken wollen

  • habe die Garantie dazubekommen, quasi in den Preis einverhandelt. Sie enthält vier Bauteilgruppen: Motor, Kraftübertragungswellen, Getriebe, Kraftstoffanlage. Da er über 100tkm hat (jetzt 117.000 km) werden im Garantiefall 100% Lohn bezahlt und 40% Material anteilig. Der Anbieter den ich habe nennt sich "Eins Auto" (http://www.einsauto-garantie.de/information/). Das mit dem drücken wollen ist natürlich klar ;)

  • Ich würde es so handhaben: in den ersten 6 Monaten immer auf Gewährleistung bestehen und Nachbesserung vom Verkäufer verlangen. Will er Teil der Kosten durch die Garantie abdecken, von mir aus, den Rest soll aber er übernehmen (die 60% Teilekosten oder ppen, die die Garantie nicht abdeckt). In den folgenden 6 Monaten nutzt du dann ausschließlich Garantie