LED Stripes,zulässsig !!?

  • Sorry aber da hat Dirk vollkommen Recht...
    du kannst dir hierzulande vieles legal kaufen, darfst es aber NICHT verwenden
    z.B. beleuchtete Spritzwasserdüsen, Unterbodenbeleuchtung, Dolche, Wasserpfeifen u.s.w.
    - der Handel mit solchen Dingen ist erlaubt, aber die Verwendung verboten


    MfG Nico

    [Blockierte Grafik: http://abload.de/img/signaturneukopiekopiexuapp.jpg]


    aus einem anderen Forum: xD

    Zitat

    A: Da muß du dem FZ-Schein zum [lexicon]MB[/lexicon] Teile ONKEL gehen
    B: Der doofe teuere Onkel mit dem netten Lächeln im Gesicht und dem Geldzeichen in den Augen!
    ...Jo den kenn ich ?? Vielen Dank

  • Ihr habt ja auch alle recht mit dem was ihr so sagt, aber ich sags noch einmal: Der Verkäufer hat die Absicht es als etwas zu verkaufen, was im Straßenverkehr so nicht zugelassen ist, schreib dennoch das es ERLAUBT ist und "belegt" es ja mit dem E-Prüfzeichen, welches aber nicht als "Ersatztagfahrlicht" gilt.
    Genau für diese Aussage kann man den Verkäufer doch Haftbar machen: für sein falsches Handeln, nicht für die Tat die man dann im Straßenverkehr begangen hat, aber für das vermeindlich falsche beschreiben eines Artikels der so hätte nicht verkauft werden dürfen.


    Gruß Beko

  • Hi,


    das E Prüfzeichen ist so viel Wert wie ne Hand voll Sand.


    E Zeichen heißt nur, das es irgendwo in Europa geprüft wurde.


    Wenn ich nach der Nummer, die die oben genannten "tfl" tragen suche, finde ich folgendes..


    E4 = in den Niederlanden geprüft
    10 = ?
    R = Umrißleuchte (wie bei LKW oder Wohnmobilen)
    02 = zweite Überarbeitung der Prüfvorschrift für Umrißleuchten
    1517 = laufende Numme


    Also nicht von dem e Zeichen beeindrucken lassen :thumbup:

  • Suchst du eine Tagfahrleuchte, dann musst du auf die Bezeichnung "RL" achten und wenn du sowas verbauen möchtest, achte auf die Richtige Schaltung, ungefähr 90% der Nachrüstdinger sind falsch geschaltet, die die hier rumfahren zumindest.

  • Hi,


    das E Prüfzeichen ist so viel Wert wie ne Hand voll Sand.


    Aha - ist aber interessant



    E Zeichen heißt nur, das es irgendwo in Europa geprüft wurde.


    Stimmt so nicht - obwohl die Tatsache des Prüfungsortes nicht falsch ist



    Wenigstens ein Hinweis das du ansatzweise versucht hast zu googeln.



    Also nicht von dem e Zeichen beeindrucken lassen :thumbup:


    Stimmt es wird dich nicht beissen....



    Also BTT:
    E-Prüfzeichen:
    Das ECE-Prüfzeichen, auch als E-Kennzeichen, E-Kennzeichnung oder E-Kennung bezeichnet, ist eine Kennzeichnung von genehmigungspflichtigen Bauteilen an Kraftfahrzeugen. Sie besteht aus einem großen E im Kreis und einer auf die jeweilige ECE-Regelung bezogenen Prüfnummer und besagt, dass für die damit gekennzeichneten Bauteile die erforderlichen Prüfungen und Genehmigungen durchgeführt wurden und eine ECE-Bauartgenehmigung erteilt wurde. Die am ECE-Verfahren teilnehmenden Staaten und deren Behörden erkennen diese Bauartgenehmigung untereinander an.


    Quelle


    Da mich Herr M. gelehrt hat, das Wikipedia nicht immer recht hat:
    Bestätigung
    Bestätigung 2


    Grüße Eichi


    1.&2. Treffen der W202-Freunde in Holzthaleben - Ich war dabei
    3. Treffen der W202-Freunde 2010 in Mühlhausen - Ich war dabei


    Golf und Polo sind Sportarten, Primzahlen kann man nicht fahren und über Papiergrössen brauchen wir gar nicht reden.


    der Schwächste fliegt...

  • Aber wie ist es in dem Falle? Könnte man die Strafe dann nicht eventuell auf den Verkäufer abwälzen weil er ja absichtlich falsche Angaben gemacht hat um diese stripes zu verkaufen?


    Hallo,
    also mal ernsthaft auf die Frage geantwortet.
    Nein, es ist Deine Strafe. Jedoch wird beim Strafmaß natürlich auch berücksichtigt, ob Du diese Sache hättest vermeiden können.
    Sowas nennt man Verbotsirrtum (siehe § 17 StGB ). Hier dürfte es vermeidbar sein, daher kommt maximal eine Milderung der Strafe in Betracht.
    (Das Ganze mal vor dem Hintergrund, dass Du wirklich eine Strafe zu erwarten hättest und nicht "nur" ein Bußgeld nach dem Regelkatalog.)


    Zum Zivilrecht:
    Du kannst den Krempel zurückgeben, wenn der unter falschen Angaben verkauft wurde.
    ABER, das greift hier nicht.
    Ich zitiere aus dem Angebot:


    Im Bereich der StVO ohne Eintragung zugelassen!


    Das E-Prüfzeichen 10R-02 1517 bezieht
    sich auf Positionsleuchten. Das heißt bei diesen Leuchten handelt es
    sich um Positionleuchten und nicht um Tagfahrlichter mit R87 Zulassung.
    Vom aussehen und vom Effekt her sehen die Leuchten aber wie
    Tagfahrlichter aus.


    Dort steht, dass es sich um Positionslampen handelt und das sind keine TFL.
    Damit keine Täuschung beim Verkauf, damit auch kein Irrtum nach § 17 StGB.
    Viele Grüße
    Stefan
    P.S. Hach Christian, da hat mein Meckern doch was genützt. :love:

  • Servus,


    noch was interessantes dazu, ein Artikel von Autobild.de, bei dem es um illegalen Xenon-Umbau ging (http://www.autobild.de/artikel…es-xenon-licht_45211.html)


    Zitat:
    "Verkäufer haftet, Fahrer zahlt Bußgeld


    Allerdings hat der Kunde die Möglichkeit, den Verkäufer haftbar zu machen: Wenn im Angebot der Eindruck erweckt wurde, der Umbau eines Halogenscheinwerfers auf Xenonlicht sei legal möglich, muss der Händler für alle Kosten aufkommen. Auch für Unfallfolgen, wenn jemand wegen der extremen Blendung in den Graben gefahren ist. Denn die eigene Haftpflicht muss in diesem Fall nicht zahlen."



    Also so ganz kommt ein Anbieter nicht aus der Pflicht. :police:

  • Hallo fast-Nachbar,


    ich glaube wir sind uns bislang noch immer nicht begegnet?


    Naja Bild... keine Ahnung von etwas aber dicke Sprüche schreiben wie 100-fache Blendung. Hört sich natürlich spektakulär an. Sagen wir mal 100% mehr Blendung, das würde dann einigermaßen hinkommen. Der Faktor liegt etwa bei 2,5.


    Und in den Graben fahren wegen zu viel (eigenem) Licht? Da bräuchte man wirklich Scheinwerfer mit 100-facher Leuchtkraft und das würde sicher noch nicht reichen. Damit das Auge übersteuert wird braucht man schon extreme Leuchtdichten. Blendung kann zwar Auftreten (als erstes werden bei zu starkem Licht die Schilder schlecht bis nicht mehr lesbar, danach stören die Reflektoren an den Leitpfosten etwas, aber den Straßenverlauf wird man in jedem Fall besser erkennen als mit weniger Licht.


    Eigentlich schreiben die meisten Ebay-Anbieter schon, dass die Christbaumstreifen und Hx Xenonbrenner nicht im Bereich Stvzo erlaubt sind. Schwarze Schafe wird es leider immer geben.

  • Na ja,
    aber bei dem Produkt, um das es geht, wird in der eböörks anzeige ganz klar dargestellt, dass es sich bei der E Nummer nicht um TFL sondern um Dings, äh Begrenzungsleuchten handelt.


    Gruß